36. StVO-Novelle bringt neue Regeln für E-Scooter und Städte in Österreich

Mit dem 1. Mai tritt in Österreich die 36. StVO-Novelle in Kraft, die einige Neuerungen bringt. So müssen E-Scooter mit Blinkern, Lichtanlage und Klingel ausgerüstet sein. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern, für das Fahren mit E-Bikes gilt diese bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Zudem können Städte nun kamerabasierte Zufahrtskontrollen einführen. Europaweit haben bereits rund 500 Städte kamerabasierte Zufahrtskontrollen, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Und es gibt neu ein zweimonatiges Schnupper-Klimaticket für das Fahren mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich.

“Was in Österreich mit 1. Mai für Städte möglich wird, hat sich international bereits in rund 500 Städten erfolgreich bewährt: Kamerabasierte Zufahrtsregulierungen, die es leichter machen, die Verkehrsbelastung für Anrainerinnen und Anrainer zu reduzieren und gleichzeitig Ausnahmen zu ermöglichen”, stellt VCÖ-Experte Michael Schwendinger fest. Ein zentraler Vorteil einer automationsunterstützten Kennzeichenerfassung ist, dass die Fahrzeuge kein zusätzliches Equipment benötigen.

Pionier bei kamerabasierten Zufahrtsregulierungen ist Italien, wo es diese in bereits 439 Städten gibt, wie eine aktuelle VCÖ-Untersuchung zeigt. Rund die Hälfte davon sind kleinere Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern. In Spanien gibt es in 28 Städten kamerabasierte Zufahrtsregulierungen, in den Niederlanden 18 Städte, in Belgien in sieben Städten und in Frankreich in vier Städten. “Die Erfahrungen zeigen, dass damit die Verkehrsbelastung, Abgase und Verkehrslärm stark zurückgehen und mehr Menschen zu Fuß, mit Fahrrad und Öffentlichen Verkehr mobil sind. Damit steigt nicht nur die Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Innenstädte werden auch für Besucherinnen und Besucher attraktiver, was wiederum die lokale Wirtschaft stärkt”, erklärt VCÖ-Experte Michael Schwendinger. Für die Innenstadt von Wien hat eine Studie ergeben, dass mit einer kamerabasierten Zufahrtsregulierung die Anzahl der täglichen Kfz-Einfahrten um 30 Prozent beziehungsweise 15.700 Fahrten reduziert werden können.

Weniger Autoverkehr in den Innenstädten erhöht auch die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger sowie für Radfahrer. Laut Statistik Austria waren Pkw-Fahrer in den vergangenen drei Jahren bei 75 Prozent der Unfälle zwischen Pkw und Fußgänger sowie bei 73 Prozent der Unfälle zwischen Pkw und Fahrrad die Hauptunfallverursacher.

Ebenfalls neu startet mit Mai das zweimonatige Kennenlern-Klimaticket. Wer im Mai und im Juni ein Klimaticket Österreich kauft, kann es nach zwei Monaten kündigen. Die Kosten betragen für zwei Monate 233 Euro beziehungsweise ermäßigt 175 Euro.

Ein in den vergangenen Jahren zunehmend häufiger verwendeter Zubringer zum Öffentlichen Verkehr sind E-Scooter. Für diese gelten ab 1. Mai neue Vorschriften: E-Scooter müssen mit Blinkern am Lenker, einer Klingel und einer Lichtanlage (weißer Scheinwerfer, rotes Rücklicht) ausgerüstet sein. Am Lenker dürfen weder Rucksack noch Einkaufstauschen oder sonstiges Gepäck mitgeführt werden. Zudem ist klarer verankert, dass am Scooter keine weitere Person mitfahren darf. Die zulässige Alkoholgrenze wurde auf 0,5 Promille gesenkt, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besteht Helmpflicht, bei E-Bikes ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr das Tragen eines Helms verpflichtend.

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