Direktvergabe durch Gesellschafterbeschluss zulässig?

Nach einer überraschenden Entscheidung des OLG Jena soll bei Betrauungen aufgrund von Ratsbeschlüssen und Gesellschafterentscheidungen das Vergaberecht keine Anwendung finden (OLG Jena, 12.06.2019, 2 Verg 1/18).

Direktvergabe durch Gesellschafterbeschluss

Im zu entscheidenden Fall wies ein Aufgabenträger sein Tochterunternehmen durch Kreistags- und Gesellschafter-beschlüsse an, Leistungen zu erbringen. Ein Vertrag wurde nicht geschlossen.

Anderweitige Betrauung möglich

Nach Auffassung des OLG Jena handele es sich bei dieser Gestaltung nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 GWB. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts sei nicht eröffnet.

Divergenzvorlage zum BGH

Das OLG Düsseldorf teilte diese Ansicht nicht (VII Verg 51/16) und legte die Frage zur Entscheidung dem BGH vor, vgl. Vergabe Aktuell vom 05.07.2019 (995).

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Autor: Dr. Laurence Westen

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