DUH und NRW-Landesregierung schließen gerichtliche Vergleiche

In den Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Bielefeld, Bochum, Düren, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben die DUH, das beklagte Land und die Städte unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW gerichtliche Vergleiche geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Städte, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in diesem Jahr erstmals einzuhalten. Die Vergleiche sind seit dem 28. Februar 2020 rechtswirksam.
DUH, Land und die jeweiligen Städte haben in den Vergleichen vereinbart, dass die DUH über die vorhandenen sowie weitere von der DUH benannte Messstellen kontinuierlich über die Entwicklung der Belastungswerte informiert wird und, falls die erwartete Minderung nicht eintritt, weitere verkehrslenkende oder verkehrsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden.
Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. Sollte die DUH Erkenntnisse haben, dass Grenzwerte überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen Verdachtsfällen nachzugehen. Führen die beschlossenen Maßnahmen nicht zur einer Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel 2020, sehen die Vereinbarungen „Auffanglösungen“ vor. Sollte selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer noch eine Überschreitung bleiben, gibt es ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame harte Maßnahmen wie ein Diesel-Fahrverbot zusätzlich beschlossen werden. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.
Alle Maßnahmen und die Auffanglösung werden in neue rechtsgültige Luftreinhaltepläne aufgenommen. Diese enthalten außerdem Prognosen zur Entwicklung der NO2-Werte. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.

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