Der Europäische Gerichtshof hat in seiner verkündeten Entscheidung die Trassenpreisbremse des Eisenbahnregulierungsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Regulierungsgesetz muss geändert werden.
Voraussichtlich müssen auch die genehmigten Trassenpreise des Jahres 2025 sowie des seit Dezember 2025 laufenden Fahrplanjahres 2026 im Nachhinein korrigiert und somit falsch allokierte Finanzmittel in Milliardenhöhe umverteilt werden. Wenn sich nichts ändert, würde laut mofair die damit anstehende Anhebung der Trassenpreise eine Angebotskürzung im SPNV von mindestens zehn, angesichts der Remanenzkosten, u. a. für Personal und Fahrzeuge, eher von 20 Prozent ergeben.
mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann:
„Der Bund hat die aktuelle Krise durch die Infrastrukturfinanzierung über Eigenkapital zum Teil selbst geschaffen und eine grundlegende Trassenpreisreform seit mindestens drei Jahren durch Nichtstun verschleppt. Er steht nun vor den Trümmern seiner Politik. Bund und Länder müssen nun schnell gemeinsam mit der Branche eine Lösung finden. Entstandene Finanzlöcher bei den Ländern muss der Bund stopfen, die Länder müssen im Gegenzug auf den Anteil der Regionalisierungsmittel verzichten, die bisher auf die Vollkostenaufschläge bei den Trassenpreisen entfallen. Ein neues, grenzkostenbasiertes Trassenpreismodell schafft mehr Gerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern Schiene, Straße und Luftverkehr.“
Statement von Oliver Wittke, Vorstandssprecher Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR):
Um deutliche Reduzierungen des SPNV-Leistungsangebotes zu verhindern, müssen die Regionalisierungsmittel deutlich aufgestockt werden. Schließlich war es auch der Bund, der durch die Erhöhung des zu verzinsenden Eigenkapitals der Bahn das System in Schieflage gebracht hat. Die ebenfalls vom Bund auf den Weg gebrachte Lösung über die Trassenpreisbremse ist heute krachend gescheitert. Daher muss der Bund jetzt eine neue Lösung finanzieren. Massive Reduzierungen des Regionalbahnangebots wären andernfalls die unausweichliche Folge – weniger Züge, längere Wartezeiten, ausgedünnte Takte. Kurz gesagt: spürbare Einschnitte in der eigenen Mobilität. Im schlimmsten Fall müssen wir die jährlichen Leistungen um rund 3,5 Millionen Zugkilometer kürzen. Über diese Größenordnung sprechen wir, wenn die Trassenpreise infolge des Gerichtsurteils um 23,5 Prozent steigen. Bei einem Gesamtvolumen von aktuell rund 53 Millionen Zugkilometern jährlich entspricht das einer Kürzung von etwa 6,5 Prozent der heutigen Leistungen.
Anlässlich der Entscheidung des EuGH zur Trassenpreisbremse äußert sich ein Sprecher des BMV wie folgt:
“Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des BMV Rechtssicherheit und wird bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen. Damit bietet sich nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene. Das BMV befindet sich intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform und wird zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen.”









