Neuer VDV Leitfaden zur Erstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen

Mit dem bevorstehenden Pfingstwochenende und den wärmeren Temperaturen startet wieder die Saison der klimafreundlichen Freizeitmobilität. Mit dem neuen Leitfaden zur Aufstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen gibt der Branchenverband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nun konkrete Hilfestellung für die verpflichtenden Regelungen nach § 10 Abs. 2 AEG.

„Wir wollen, dass die Kombination von Bahn und Fahrrad so einfach wie möglich funktioniert – doch ohne die betrieblichen Realitäten zu ignorieren,“ so Salzmann. „Insbesondere rund um Feiertage wie Pfingsten oder am Wochenende ist das Mobilitätsverhalten besonders dynamisch. Es zeigt sich dann jedes Jahr aufs Neue: Wir brauchen mehr Flexibilität und klare Informationen für alle Beteiligten – Radfahrerinnen, Fahrgäste ohne Rad und Verkehrsunternehmen.“ Der VDV legt dazu nun den neuen „Leitfaden zur Erstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen nach § 10 Absatz 2 AEG“ vor.

Der neue VDV-Leitfaden basiert auf der europäischen Fahrgastrechteverordnung und der daraus folgenden nationalen Umsetzung im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Danach sind Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr verpflichtet, Pläne zur „verstärkten und verbesserten Beförderung von Fahrrädern“ zu erstellen. Der Leitfaden bietet dazu klare Orientierung: Welche Anforderungen gibt es? Welche Flexibilitäten bestehen? Wie kann der Spagat zwischen Kundenwunsch und Betriebssicherheit gelingen?

Pflichten, Vorgaben und Spielräume

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, Pläne zur Beförderung von Fahrrädern aufzustellen und auf ihrer Netzpräsenz sowie im Zug zu veröffentlichen. Dies betrifft auch Regionalzüge, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern im Alltags- und Freizeitverkehr zunehmend nachgefragt wird.
  • Gleichzeitig erhalten Unternehmen Spielräume bei der Umsetzung, so zum Beispiel wie viele Stellplätze aus betrieblicher Sicht angeboten werden können.
  • Auch die technische Umsetzung – etwa Halterungssysteme, Klappsitze oder Mehrzweckbereiche – obliegt den Unternehmen.
  • Vorgeschrieben ist eine Beteiligung relevanter Fahrgast- und Fahrradverbände. Diese sollen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um Bedarfe transparent zu machen.

Bahn und Rad: Politischem Wunsch muss finanzielle Verantwortung folgen

Der VDV betrachtet die Kombination aus Fahrrad und Bahn als zukunftsweisend für ein klimafreundliches Mobilitätssystem. Eine gute Integration der Fahrradmitnahme fördert nicht nur die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs, insbesondere im Pendler- und Freizeitverkehr, sondern steigert auch dessen Energieeffizienz. Barrierefreie Fahrzeuge mit großzügigen Mehrzweckbereichen sowie die Entwicklung multimodaler Knotenpunkte – Mobility Hubs – sind zentrale Bausteine dieser Strategie. Gleichzeitig weist der VDV auf Nutzungskonflikte in Mehrzweckbereichen hin, die durch kluge Planung, Aufklärung, Reservierungssysteme und klare Regeln entschärft werden müssen.

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