Vereinbarung zwischen Aufgabenträgern und Abellio in NRW

Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Nahverkehr Rheinland (NVR), haben eine gute Basis für eine Fortsetzung des Betriebes und eine Sicherstellung der Verkehrsleistungen durch die Abellio Rail GmbH geschaffen, die unter anderem die RRX-Linien RE 1 (RRX) und RE 11 (RRX) sowie die S-Bahn Rhein-Ruhr betreibt. Nach intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen des Bahnunternehmens haben VRR, NWL und NVR mit Abellio eine Fortführungsvereinbarung verhandeln können, auf deren Basis die Zuverlässigkeit und Qualität, der von Abellio betriebenen Linien in Nordrhein-Westfalen gesichert werden kann. Die politischen Gremien der drei Aufgabenträger haben dieser Vereinbarung zugestimmt. Das Unternehmen, das sich derzeit in einem Schutzschirmverfahren befindet, wird voraussichtlich ab dem 1. Oktober in ein sogenanntes reguläres Schutzschirmhauptverfahren in Eigenverwaltung zur Sanierung übergehen. Die Fortführungsvereinbarung schafft somit einen Zeitrahmen, in dem neben der Sicherstellung des Betriebes insbesondere eine langfristige Perspektive über die Möglichkeit von Anpassungen der Verträge (Verkehrsvertrag 2.0) zwischen den Aufgabenträgern und Abellio erarbeitet werden kann.
Die zwischen VRR, NWL und NVR sowie Abellio abgestimmte Fortführungsvereinbarung soll zunächst bis Ende Januar 2022 gelten und ist bereits auf das Hauptverfahren ausgerichtet. Zur finalen Absicherung eines weiterhin effektiven SPNV werden VRR, NWL und NVR in den kommenden Monaten mit Abellio eine unter vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtlichen Aspekten rechtssichere Lösung für eine gemeinsame langfristige Zukunft abstimmen.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

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