Wenn die bisherigen Regeln also schon heute nicht immer greifen, was kann dann die geplante 3-G-Regel im Nah- und Fernverkehr bringen?

Bundestag beschließt 3G für den ÖPNV

Aktualisierung:
Mit der Mehrheit der Ampel-Parteien hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Eingeführt werden soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personenverkehr. Mit dem Gesetz endet aber auch die epidemische Notlage. Der Bundestag hat Änderungen von SPD, Grünen und FDP am Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Damit werden die Corona-Maßnahmen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
Quelle: tagesschau.de

Wer mit Bus und Bahn in deutschen Städten unterwegs ist, sieht immer mal wieder ein Gesicht, das nicht oder nur halb mit einer Mund-Nasen-Maske bedeckt ist. Wenn die bisherigen Regeln also schon heute nicht immer greifen, was kann dann die geplante 3-G-Regel im Nah- und Fernverkehr bringen? Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) spricht jedenfalls davon, dass flächendeckende Kontrollen kaum umzusetzen sind. Auch für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist eine flächendeckende 3-G-Kontrolle nicht realistisch, selbst wenn die Bundespolizei tatkräftig unterstützte. Auch seien 3-G-Kontrollen deutlich aufwändiger, da anders als bei einer fehlenden Maske nicht auf den ersten Blick erkannt werden kann, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist zudem auf die Beförderungspflicht hin: Nur unter bestimmten Kriterien können die Verkehrsbetriebe überhaupt Fahrgäste von der Fahrt ausschließen.
Das ist auch eines der Argumente, warum der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine 3-G-Pflicht ablehnt.

Auch die deutschen Landkreise sind gegen die 3G-Regeln im ÖPV. „So richtig es ist, die Kontakte im öffentlichen Raum zu reduzieren, so falsch ist es, nicht umsetzbare Einschränkungen vorzunehmen“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dies gelte zum Beispiel für 3G im öffentlichen Nahverkehr. „Eine solche Pflicht wäre praktisch nicht zu kontrollieren.“ Im öffentlichen Nahverkehr „sollte es bei genereller Reduzierung der Reisetätigkeit – beispielsweise durch Homeoffice – bei Abstand und Maskenpflicht bleiben“, so Sager.

Bei der Bundespolizei hieß es auf Anfrage vage: „Die Überwachung der Einhaltung der Landeseindämmungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer obliegt grundsätzlich den hierfür zuständigen Landesbehörden. Hierzu zählt auch die Prüfung und Ahndung von etwaigen Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder.”
Die Bundespolizei sei jedenfalls nicht zuständig und gebe auch “grundsätzlich keine Stellungnahme zu politischen Entscheidungen” ab. Bezüglich der „angesprochenen Überlegungen aus dem politischen Raum” möge man sich an das jeweils zuständige Ministerium wenden.

Quelle: faz.net, bahnblogstelle.net, tagesspiegel.de

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