Der VDV hält die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Fortführung des Rettungsschirms für den ÖPNV für unbegründet.

VDV: Kritik an Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms unbegründet

Der Bundesrechnungshof stellt in einer aktuellen Stellungnahme die Notwendigkeit der Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms für das Jahr 2021 in Frage. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes falle der tatsächliche Finanzbedarf der Branche nicht so hoch aus wie zu befürchten war. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weist diese Kritik zurück und betont, dass für eine Bewertung der tatsächlichen Einnahmenverluste bei den Verkehrsunternehmen nicht nur das Jahr 2020 betrachtet werden dürfe, sondern beide Pandemiejahre, also 2020 und 2021.
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Die vom Bundesrechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages formulierte Kritik halten wir für nicht stichhaltig. Denn der Rechnungshof betrachtet dabei ausschließlich rückblickend den Rettungsschirm des Jahres 2020 ohne die Gesamtkonstellation zu berücksichtigen. Richtig ist, dass aufgrund der Höhe des Bundesanteils von 2,5 Milliarden Euro in Relation zu dem beantragten Schadensausgleich für 2020 (ca. 3,3 Mrd. Euro) noch keine hälftige Länderbeteiligung erreicht werden konnte. Mit der Fortführung des Rettungsschirms in 2021 wird sich dies jedoch ändern.
Denn nimmt man bei einer Fortführung des Rettungsschirms richtigerweise beide durch die Pandemie massiv beeinflussten Jahre in den Blick, liegen die prognostizierten Schäden bei insgesamt rund 7 Mrd. EUR (3,3 Mrd. EUR für 2020 und mit Stand Mai 2021 bei rund 3,6 Mrd. EUR für dieses Jahr). Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Mai 2021 sieht vor, dass sich die Bundesregierung auch in 2021 mit einer weiteren Milliarde an der Fortführung des Rettungsschirms beteiligen wird. Der Anteil des Bundes an den ÖPNV-Rettungsschirmen 2020 und 2021 beläuft sich damit auf insgesamt 3,5 Milliarden Euro, was 50 % des für diese beiden Jahre prognostizierten Gesamteinnahmeverlustes der Branche entspricht. Damit wir die jeweils hälftige Finanzierung, die zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde, auch umgesetzt. Während der Bund im letzten Jahr durch sein konsequentes Handeln die 2,5 Milliarden Euro für den Rettungsschirm schnell zur Verfügung gestellt hatte und damit den Großteil der Verluste in dem Jahr ausgeglichen wurden, wird sich dieses Verhältnis 2021 umkehren. Nun werden die Länder den überwiegenden Anteil aus eigenen Mitteln beisteuern Dies ist nur folgerichtig und auch wir als Branche haben uns – entsprechend der gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern in der MPK – immer für einen paritätischen Ausgleich der entstehenden Verluste durch Bund und Länder eingesetzt. Ohne die Fortführung des Rettungsschirmes wäre die Branche bald gezwungen, die Leistungen spürbar zu kürzen.“
Der Branchenverband unterstreicht – unabhängig von den Zahlen der Jahre 2020 und 2021 – dass man sich dem hohen Vorkrisenniveau bei den Fahrgastzahlen voraussichtlich erst mit einem Zeitversatz nach dem Ende der Pandemie annähern werde. „Die Arbeits- und Einkaufsmobilität hat sich zwischenzeitlich genauso geändert wie das Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel wieder vollumfänglich hergestellt werden muss. Das wird sich auch auf der Einnahmenseite niederschlagen. Dabei braucht die Branche jede Unterstützung, um das Angebot bei Bus und Bahn auszubauen, um die Mobilitätswende voranzutreiben und damit die verschärften Klimaschutzziele zu erreichen“, so Wolff abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Link zur Stellungnahme des Bundesrechnungshofs

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