Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 18. September 2025 in München eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 63 Euro ab dem 1. Januar 2026 beschlossen. Am 26. November 2025 werden die Ministerpräsidenten aller Voraussicht nach abschließend darüber beraten. Bund und Länder sind sich einig, von 2026 bis 2030 jährlich jeweils weiterhin 1,5 Milliarden Euro für das Deutschlandticket bereitzustellen. Damit findet keine Dynamisierung der Bundes- und Landesmittel in den folgenden Jahren statt. Die Übertragbarkeit von Bundesmitteln, die nicht im laufenden Jahr verbraucht wurden, soll im Regionalisierungsgesetz (RegG) auf die Folgejahre festgeschrieben werden.
Ab 2027 wird der Preis des Deutschlandtickets anhand eines Kostenindexes fortgeschrieben, der bis zur nächsten Verkehrsministerkonferenz am 29./30. Oktober 2025 vorliegen soll. Insbesondere Personal- und Energiekosten sollen damit nach Anhörung der Verkehrsbranche abgebildet werden. Mehrerlöse werden anteilig dazu benutzt, die Steigerung des Ticketpreises zu dämpfen. Eine Evaluierung des Preisindexes findet nach drei Jahren statt. Die Bundesmittel werden ab 2026 zwischen den Ländern entsprechend den pro Jahr tatsächlich von den Ländern an Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger ausgereichten Ausgleichen verteilt.
„Wenn die Finanzierungslücke beim Deutschlandticket, die vom VDV auf 800 Mio. € beziffert wurde, durch die Preiserhöhung ab Januar nächsten Jahres geschlossen werden kann, ist dies für die Verkehrsunternehmen die Grundlage, um das Verkehrsangebot aufrecht zu erhalten“, bewerten Dr. Oliver Mietzsch und Matthias Hehl, Geschäftsführer des Westfalentarifs, diesen Teil der Beschlussfassung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz, und erläutern: „Es bleibt aber festzuhalten, dass die Unterstützung von Bund und Ländern in der 2023 festgelegten Gesamtsumme ‘eingefroren’ ist. Inflationsbedingte Kostensteigerungen können also nur über den Preis beim Verbraucher ausgeglichen werden.“
Alle Beteiligten weisen auf die Bedeutung eines verbesserten Verkehrsangebotes für die Fahrgäste als einen wichtigen Einflussfaktor für den Erfolg des Deutschlandtickets hin. Seine auskömmliche Finanzierung ist dabei Grundvoraussetzung für einen Zuwachs an Fahrgästen. Deshalb müssen auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß § 5 RegG dauerhaft erhöht werden. Für das Heben der Potenziale des Deutschlandtickets ist eine gemeinsame Offensive erforderlich. „Wir sind bereit, unseren Beitrag zum Erfolg des Deutschlandtickets zu leisten“, so Mietzsch und Hehl. „Eine langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit, die alle Akteure in die Pflicht nimmt, ist dafür aber unumgänglich.“
Ab dem Jahr 2026 erhalten die Aufgabenträger voraussichtlich einen pauschalen Ausgleich für die Umsetzung des Deutschlandtickets. Er basiert auf den für die Jahre 2024 und 2025 erhaltenen Ausgleichen unter Anwendung der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung nach dem Leipziger Modell. Dabei wird die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen aus dem Deutschlandticket nach der Postleitzahl des Wohnortes der Abonnenten bzw. dem Hochschulstandort beim Deutschlandsemesterticket vorgenommen. Die Pauschalen werden im Jahr 2027 einer Revision unterzogen.