Ab heute gilt das bundesweite Abo-Upgrade: Alle Fahrgäste, die ein gültiges ÖPNV-Abo besitzen, können damit den Nahverkehr in ganz Deutschland bis einschließlich 26. September ohne Zusatzkosten nutzen.

VDV zur geplanten GVFG-Änderung der Bundesregierung: „Das greift deutlich zu kurz.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur geplanten Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) als unzureichend und fordert eine umfassende Novellierung. Zwar sei die Öffnung für innovative Technologien wie Magnetschwebebahnen ein interessanter Impuls. Dies jedoch prioritär und als einzige Änderung im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes vorzuschlagen, bleibe weit hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung zurück.

„Es ist unverständlich, dass von den vielen guten Ansätzen im Koalitionsvertrag nun ausgerechnet als erstes die Förderung von Magnetschwebebahnen umgesetzt werden soll. Das ist zu wenig – und geht an der ÖPNV-Realität in den Städten und Gemeinden vorbei.“

VDV-Präsident Ingo Wortmann

Der VDV verweist in seiner Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung auf die Erfolge der letzten GVFG-Novelle aus dem Jahr 2020: Seither habe sich die Zahl der Projekte im GVFG-Bundesprogramm verdreifacht – aktuell sind es rund 430 Vorhaben. Vor allem die Grunderneuerung von Schieneninfrastruktur ist mit fast 100 Vorhaben aus allen Landesteilen und mehr als 8 Milliarden Euro zuwendungsfähigen Kosten ein Erfolgsmodell.

„Unsere Branche steht bereit, den Sanierungsstau im deutschen ÖPNV konsequent aufzulösen – aber dazu braucht es Planungssicherheit, realistische Förderbedingungen und vor allem eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel“, betont Wortmann.

Der VDV fordert deshalb im Rahmen einer GVFG-Novelle unter anderem:

  • eine Erhöhung der GVFG-Mittel auf 3 Milliarden Euro jährlich für den jährlich steigenden Ausbau- und Modernisierungsbedarf der ÖPNV-Infrastrukturen,
  • eine Streichung der Nachrangigkeit und des Enddatums 2030 für Vorhaben der Grunderneuerung und für den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV,
  • sowie eine Anpassung der Dynamisierungsrate an die tatsächlichen Baupreissteigerungen.
  • Förderung von Bussen mit emissionsfreiem Antrieb, der zugehörigen Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie dem Bau und der Umrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten, hierfür sind 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an Fördermitteln erforderlich.

Außerdem müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern die Verwaltungsverfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen, so der Verband.

„Das GVFG ist eines der wichtigsten Instrumente zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im öffentlichen Verkehr. Wenn die Bundesregierung den ÖPNV nachhaltig stärken will, muss sie mit einer echten Novelle des GVFG jetzt liefern – nicht mit einer Mini-Reform“, so das Fazit des VDV-Präsidenten.

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