Tempo 30 an der Landshuter Allee muss sofort wieder eingeführt werden – dies hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in der letzten Woche nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am 23. Februar 2026 entschieden und gibt damit den von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Anwohnern der Landshuter Allee Recht. Die Stadt München muss die Tempo-30-Verkehrsschilder sofort wieder anbringen. Den Antrag der Stadt auf Aussetzung der Maßnahme hat der VGH abgelehnt und in der Begründung des Beschlusses bereits bestätigt, dass auch die Beschwerde der Stadt nicht erfolgreich sein wird.
Die Weisung von Oberbürgermeister Reiter zum Abbau der Tempo-30-Schilder war, so der VGH, rechtswidrig, weil die Stadt keine tragfähige Prognose vorgelegt hat, wonach der Stickstoffdioxidgrenzwert in 2026 eingehalten wird; im Übrigen sei für die Entscheidung nicht der Oberbürgermeister, sondern der Stadtrat zuständig.
„Diese höchstrichterliche Bestätigung der vorangegangenen Gerichtsentscheidung zwingt Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die Saubere Luft. Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden. Ich erwarte von Oberbürgermeister Reiter, dass er noch am Dienstag Tempo 30 wiederherstellt. Wir werden nicht akzeptieren, dass der rechtswidrige Zustand bestehen bleibt.“
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
„Der Verwaltungsgerichtshof hat unmissverständlich klargemacht, dass die Weisung des Oberbürgermeisters rechtswidrig war. Die von der Stadt monierte ‚Verschwendung von Steuergeldern‘, die durch die Wiederanbringung der Schilder ausgelöst wird, hat die Stadt selbst verursacht. Hätte sich die Stadt an geltendes Recht gehalten, wäre es erst gar nicht dazu gekommen.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt der Anwohner und der DUH
Tempo 30 an der Landshuter Allee ist in der aktuell gültigen 9. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für München, den die DUH erfolgreich vor Gericht über mehrere Instanzen hinweg erstritten hat, als wirksame und notwendige Maßnahme zur Reduktion der Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) verankert. Diese Maßnahme hatte Oberbürgermeister Reiter kurzfristig abgeschafft. Dem daraufhin von Anwohnenden eingereichten Eilantrag war das Verwaltungsgericht gefolgt und hatte die Landeshauptstadt mit sofortiger Wirkung verpflichtet, die an der Landshuter Allee entfernten Verkehrszeichen für Tempo 30 wieder aufzustellen. Da der Oberbürgermeister die Entscheidung ignorierte, haben die Anwohner die Vollstreckung des Beschlusses beim Verwaltungsgericht München beantragt. Dagegen hatte die Stadt einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim VGH gestellt und Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung hat der VGH nun zurückgewiesen; über die Beschwerde der Stadt hat der VGH formell noch nicht entschieden. Die Beschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Stadt hat den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts nun umzusetzen und die Tempo-30-Schilder unverzüglich wieder anzubringen.









