Die Stadt Frankfurt am Main entwickelt das städtische Management des E-Scooter-Verleihs konsequent weiter und hebt es nun mit zwei Anpassungen auf ein neues Niveau. Künftig werden die Betreiber für ein gewerbliches Sharingsystem für Elektro-Tretroller nach verbindlichen Qualitätskriterien ausgewählt. Die Unternehmen müssen in ihren Bewerbungsunterlagen konkret darlegen, wie sie die Sicherheit im fließenden Verkehr und beim Abstellen im öffentlichen Raum gewährleisten, ein rücksichtsvolles Nutzungsverhalten fördern, Daten strukturiert managen und Beschwerden verlässlich bearbeiten. Dieses neue Vorgehen, entwickelt in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ, wird nun in ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren für die Betreiber überführt.
Mehr Effizienz und nur drei Anbieter
„Wir beobachten die Entwicklung dieses vergleichsweise jungen Verkehrsmittels genau und entwickeln unsere Steuerungsinstrumente sukzessive weiter– etwa durch die Einführung von E-Scooter-Stellplätzen mit GPS-basiertem Geofencing und digitalem Curbside-Management“, erläutert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert. „Mit dem neuen Auswahlverfahren gehen wir einen entscheidenden Schritt weiter: Wir sorgen dafür, dass künftig nur Anbieter in Frankfurt vertreten sind, die hohe Standards bei Sicherheit, Ordnung und Servicequalität erfüllen.“
Laut §16 des Hessischen Straßengesetzes ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig für jeden, der E-Scooter im öffentlichen Raum zur entgeltlichen Benutzung bereitstellt. „Diese Sondernutzungserlaubnis soll in Frankfurt vom 1. Juli 2026 an anhand eines transparenten Auswahlverfahrens an Anbieter erteilt werden“, erklärt die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE), Michaela C. Kraft. Die Auswahl der Anbieter soll entsprechend der Konzepte der Bewerber erfolgen, in denen sie darlegen, wie sie von der Stadt geforderte qualitative Kriterien umsetzen. „Diese betreffen beispielsweise die Sicherheit beim Bereitstellen und Parken der Fahrzeuge, die Fahrsicherheit oder das Vorgehen bei Beschwerden“, so Kraft.
Obergrenze um gut 12 Prozent reduziert
Die Festlegung der Anzahl der Anbieter auf drei soll eine optimale Überwachung und Regulierung ermöglichen, den Anbietenden den Betrieb einer wirtschaftlich tragfähigen Flottengröße gewährleisten und den Kunden eine attraktive und übersichtliche Anbieter-Auswahl sowie jeweils eine große Fahrzeugflotte und bestmögliche Fahrzeugverfügbarkeit bieten. Aktuell sind fünf Anbieter in der Stadt tätig, voraussichtlich ab März kommt ein sechster hinzu.
„Die Gesamtzahl der Leih-Scooter soll aufgrund der begrenzten Kapazitäten des Straßenraums nun statt 12.000 bei 10.500 liegen, damit Gehwege sicher und barrierefrei genutzt werden können“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Tom Reinhold, Geschäftsführer von traffiQ. „Insgesamt 2.400 Fahrzeuge dürfen im zentralen Innenstadtbereich angeboten werden.“ Die Zahl der Fahrzeuge wird gleichmäßig auf alle drei Anbieter aufgeteilt.
Stellflächen für E-Scooter entlasten Gehwege
Die Nutzung der E-Scooter hat seit ihrer Zulassung 2019 beständig zugenommen. „E-Scooter sind heute ein fester Bestandteil moderner, emissionsarmer Mobilität – insbesondere als Lösung für die letzte Meile in der Pendlerhauptstadt Frankfurt“, sagt Wolfgang Siefert. „Das sehen wir auch an den Zahlen, die über das Hintergrundsystem kontinuierlich ausgewertet werden. E-Scooter sind eine wichtige Ergänzung in den Mobilitätsketten vieler Menschen, und werden besonders in Kombination mit Bahnen und Bussen gerne als Alternative zum Auto genutzt“, ergänzt Tom Reinhold. Im vorigen Jahr wurden im Stadtgebiet rund 10,49 Millionen Fahrten mit gewerblichen Leih-E-Scootern abgeschlossen.
Aufgrund der vielen Beschwerden hat die Stadt in den vergangenen Jahren in Kooperation mit den Anbietern beim E-Scooter-Verleih bereits mehrfach nachgesteuert. So hat die Stadt bereits 165 Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet, auf denen die Anbieter ihre Fahrzeuge bereitstellen und Nutzer ihre Fahrten beenden können. In einem Umkreis von 100 Metern um diese Stationen gilt ein Parkverbot; dort können Nutzer die Miete auch nicht beenden. Besonders im Bahnhofsviertel, wo die Stadt aufgrund der E-Scooter-Dichte mit dem Einrichten der Stellplätze begonnen hat, hat dies zu einer erheblichen Entspannung der Situation auf den Gehwegen und einer Verbesserung des Straßenbilds geführt. Inzwischen wurden solche Stationen in der gesamten Innenstadt eingerichtet sowie punktuell an weiteren Orten wie den S-Bahnhöfen in Griesheim und Berkersheim. Die Stadt hat sich bereits auf den Weg gemacht, die Stationen bis 2029 im gesamten Stadtgebiet einzurichten, sodass auch die äußeren Stadtteile von der verbesserten Ordnung profitieren.
Chancen moderner Mobilität nutzen – aber stadtverträglich
Ebenso unterhält die Stadt bei der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ seit 2024 ein professionelles Curbside-Management, also ein digitales Tool zur Koordination und Kontrolle von Leih-Tretroller-Anbietern, Damit wird das korrekte Abstellen der Fahrzeuge durch die Anbieter selbst aber auch durch die Nutzer überwacht. „Betreiber müssen falsch geparkte E-Scooter umparken“, erläutert Tom Reinhold. Auch die Beschwerden aus der öffentlich nutzbaren „Falschparker-App“ des Software-Herstellers Nivel laufen hier auf. „Im vergangenen Jahr ging jeden Monat eine hohe dreistellige Zahl an Beschwerden über die App ein“, erklärt Tom Reinhold. Die Betreiber hätten die Beschwerden im Schnitt nach zweieinhalb Stunden behoben.
Außerdem kann über die Software die Nachfrage der E-Scooter im Detail analysiert werden. „Wir sehen genau, in welchen Stadtgebieten besondere viele Fahrzeuge regelmäßig genutzt werden. Das hilft uns dabei, geeignete Standorte für weitere Stationen zu identifizieren, die Ausbaustandorte zu priorisieren und hierdurch das Angebot zielgerichtet auszusteuern“, betont Reinhold.
„Im stark verdichteten Frankfurt müssen wir gewerbliche E-Scooter klar regeln und konsequent steuern“, betont Wolfgang Siefert. „Mit dem verschärften, unbürokratischen Auswahlverfahren und die um gut zwölf Prozent niedrigere Fahrzeugobergrenze schaffen wir deutlich mehr Ordnung und spürbare Entlastung auf Straßen und Gehwegen.“









