Verschiebebahnhof bei Verkehrsinvestitionen

Das Bundeskabinett hat am Montag, den 6. Juli 2026, den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen. Die SPNV-Aufgabenträger begrüßen, dass die Investitionen in den Bedarfsplan Schiene auf 2,2 Milliarden Euro steigen werden. Insgesamt wird der Verkehrsetat aber zusammengekürzt und Investitionen aus dem Kernhaushalt in andere Finanzierungstöpfe verschoben. Das ist intransparent und erschwert die Kostenkontrolle.

Für den Bundeshaushalt 2027 werden im Bundesverkehrsministerium (BMV) deutliche Einsparungen vorgenommen und der Kernhaushalt des BMV auf 26,4 Milliarden Euro zusammengeschrumpft. Die Investitionen für den Bedarfsplan Schiene verbleiben im Verkehrsetat und steigen auf 2,2 Milliarden Euro. Damit kann allerdings nur ein kleiner Teil der geplanten Vorhaben umgesetzt werden. Zu befürchten ist, dass bei weiter steigenden Baukosten die Mittel für den Bestandserhalt nicht ausreichen werden. Immerhin verzichtet der Bund auf Eigenkapitalerhöhungen bei der Bahn, die regelmäßig zu einer Verteuerung der Trassenpreise führen.

Auch die zur Verfügung stehenden Mittel für kleine und mittlere Maßnahmen von 349 Millionen Euro können den Finanzierungsbedarf nicht decken. Dabei sind es genau diese Maßnahmen, wie zum Beispiel Weichen, Wendegleise oder Elektrifizierungen, die Knoten entlasten können. Dem Rotstift zum Opfer gefallen ist auch die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung der Bahnhöfe. Damit fehlen über 100 Millionen Euro, die Bahnhöfe im ganzen Land sicherer, attraktiver und barrierefrei machen sollten. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese in der ab Januar 2027 geltenden Leistungsvereinbarung InfraGO wiederfinden.

Die im Verkehrshaushalt fehlenden Mittel wurden teilweise in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verschoben. Hier sind für Schiene und Fahrzeuge in Summe 13,7 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 681 Millionen Euro unspezifizierte „Baukostenzuschüsse Schiene“ sind vom Verkehrs- in den Verteidigungshaushalt gewandert. In diesem werden zudem 3,5 Milliarden Euro Baukostenzuschüsse zum Erhalt der Schienenwege eingeplant. Welche konkreten Maßnahmen damit umgesetzt werden sollen, ist unklar.

Diese Verschiebungen in unterschiedliche Etats und Sondervermögen suggerieren Mehrinvestitionen in den Verkehrsträger Schiene, die es so nicht gibt. Die SPNV-Aufgabenträger fordern einen Investitionsfonds für das Bahnsystem, der überjähriges Planen und Bauen ermöglicht und damit Zuverlässigkeit schafft. Dieser muss begleitet werden von dem Infraplan, auf den die Branche seit Monaten wartet.

Die Regionalisierungsmittel werden im Haushalt 2027 regulär fortgeschrieben und betragen nun 13,7 Milliarden Euro. Peter Panitz, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr, zeigt sich enttäuscht und betont: „Die SPNV-Trassenpreisbremse entfällt. Die Trassenpreise im SPNV steigen und die Aufgabenträger müssen mit Nachzahlungen von etwa 800 Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 rechnen. Das können sich Länder und Aufgabenträger nicht leisten. Die im Haushalt gestrichenen Trassenpreisförderungen für den Schienengüterverkehr hätten daher dem SPNV zugutekommen müssen. Wir fordern weiterhin eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um den Wegfall der Trassenpreisbremse und kontinuierliche Kostensteigerungen aufzufangen. Die Verkehrsministerkonferenz hat es vorgerechnet: für den Erhalt des aktuellen SPNV-Angebotes haben wir einen Mehrbedarf von 14 Milliarden Euro bis 2031. Das gibt der nun vorgelegte Bundeshaushalt nicht her, egal in welchen der vielen Töpfe wir schauen.“

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