VAG in Freiburg passt das Fahrplanangebot an

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) passt ihr Fahrplanangebot ab Montag, 23. März, an die aktuellen Gegebenheiten an.

Schon in der laufenden 12. Kalenderwoche sind die Fahrgastzahlen in Bussen und Bahnen um mindestens 60 Prozent gesunken. Alle Stadtbahnlinien werden im Tagesverkehr zwischen 7.00 Uhr und 21.00 Uhr im 15-Minuten-Takt fahren. In den Randzeiten von 05.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 22.30 Uhr verkehren die Bahnen im 30-Minuten-Takt. In diesen Zeiträumen sind die Anschlüsse auf einen Rundumanschluss am Bertoldsbrunnen, beziehungsweise am Stadttheater ausgerichtet. Der Umstieg zwischen den Linien 1, 2, 3 und 4 ist an der Haltestelle „Bertoldsbrunnen“ möglich. Der Umstieg zwischen den Linien 1, 2, 3 und 4 von und zur Linie 5 an der Haltestelle „Stadttheater“.

Zu den morgendlichen Pendlerzeiten werden die Stadtbahnen durch zusätzlich Fahrten verstärkt. Sollten sich weitere, einschneidende Veränderungen ergeben, wird die VAG darauf reagieren und das Angebot weiter anpassen.

Quelle: VAG Freiburg

Mobilität im VRN weiter eingeschränkt

Um ein gewisses Mindestangebot an Mobilität im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) möglichst auf Dauer zu gewährleisten, wurde in Absprache mit den Verkehrsunternehmen und den jeweiligen Aufgabenträgern, den Landkreisen und kreisfreien Städten im VRN-Verbundgebiet, vereinbart, die Fahrpläne weiter anzupassen bzw. auch einzelne Verkehrsleistungen ganz zu streichen.

Das Busangebot im VRN wird nach und nach ausgedünnt. Spätestens zum 23. März 2020 werden alle Linien nur noch mit einem reduzierten Angebot bedient. Dieses orientiert sich montags bis freitags in der Regel am sonst üblichen Ferienfahrplan. Auch das Angebot am Wochenende ist teilweise stark reduziert. Insbesondere Fahrten die überwiegend dem Freizeitverkehr dienen sowie Fahrten im Abend- bzw. Spätverkehr werden nicht mehr angeboten.

Abhängig von den Entwicklungen der nächsten Wochen ist eine weitere Angebotsreduzierung nicht auszuschließen.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Neckar

Verkehrsbranche arbeitet gut zusammen

Eine positive Zwischenbilanz zieht die Allianz pro Schiene nach den ersten Wochen der Corona-Krise für den Eisenbahnverkehr. „In diesen extrem schweren Zeiten ist der Schienenverkehr ein stabilisierender Faktor“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Freitag in Berlin. „Auch verkehrsträgerübergreifend arbeiten die Unternehmen sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr im Interesse der Kunden und des Allgemeinwohls auf beeindruckende Art und Weise zusammen.“:

• So erkennt die Deutsche Bahn AG in ihren ICE- und IC-Zügen Tickets des Konkurrenten Flixtrain an. Dadurch kommen alle Kunden, die nach der Einstellung der Fahrten durch Flixtrain um die Weiterreise bangen mussten, nach Hause.

• Auch bei Rückholaktionen von Touristen aus dem Ausland kooperieren Deutsche Bahn und Lufthansa. Wer ein Flugticket vorweist, kann dies für die Heimfahrt im Inland mit dem Zug nutzen.

Quelle: Allianz pro Schiene

Kulante Standzeiten-Regelung für alle Busse aufgrund des Corona-Virus

Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH – Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen – hat mit nahezu allen Versicherern, die Busse versichern, eine Regelung erreicht, dass auch ohne amtliche Abmeldung Busse ab sofort von den Kfz-Versicherungskosten weitgehend befreit sind. „Damit reagieren wir auf die Situation, dass aktuell viele Busbetriebe versuchen, bei der Kfz-Zulassungsstelle ihre Busse abzumelden, um dort auf verschlossene Türen zu stoßen“, erläutert Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen.

Die wichtigsten Punkte der Regelung:

• Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
• Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil z.B. die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
• Die Regelung für Beitragsgutschriften OHNE amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
• Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.

Allen Nicht-Kunden rät Dittmeier: Zeigt sich die Versicherung nicht kulant, dann sollten sie sich bei ihren Verhandlungen auf die Regelung beziehen. Damit sollten sie Erfolg haben. Gegebenenfalls hilft ihnen Dittmeier bei der Durchsetzung.

Quelle: Dittmeier Versicherungsmakler GmbH

Solaris liefert E-Busse nach Bolesławiec

Solaris verbuchte einen weiteren Auftrag über Elektrobusse auf dem polnischen Markt. Die Vertreter der Firma Solaris und der Stadtpräsident von Bolesławiec haben einen Vertrag über die Lieferung von zwei 8,9 Meter langen Elektrobussen (Urbino 8,9 LE electric) und zwei stationären Ladestationen unterzeichnet. Der Auftrag im Wert von 4,8 Mio. PLN brutto wird im Februar 2021 abgewickelt.

Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.

AVG passt Fahrplanangebot für Stadtbahnen wegen Corona-Pandemie an

Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Coronavirus-Pandemie wird die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) das Fahrplanangebot bei allen Stadtbahnlinien anpassen. Das Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger hatte gestern eine Leitlinie für den Regionalverkehr auf der Schiene bekanntgegeben. Demnach sollen ab dem 23. März alle Eisenbahnverkehrsunternehmen ein ausgedünntes, aber stabiles Grundangebot für berufsbedingt notwendige Fahrten zur Verfügung stellen. Deshalb dünnt die AVG in einer ersten Stufe das Fahrplanangebot auf den Linien S1/S11 ab Montag, 23. März, aus. Die Fahrplanreduzierung ist ein notwendiger Schritt, um die Zuverlässigkeit der verbleibenden Fahrten zu gewährleisten.

Um für einen ausreichenden gesundheitlichen Schutz der Fahrgäste zu sorgen, setzt die AVG zudem längere Züge ein und führt alle Fahrten in Doppeltraktion durch. Durch die damit erweiterten Platzkapazitäten können die Fahrgäste während der Fahrt den von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Mindestabstand zu anderen Fahrgästen einhalten.

Quelle: Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH

bdo-Pandemieplan

Während einer Pandemie kann es zu zahlreichen Situationen kommen, die möglichst frühzeitig geklärt werden sollten. Mit einer gründlichen Vorbereitung können gravierende Einschränkungen oder Betriebsunterbrechungen verhindert werden.
Mit Hilfe eines Pandemieplans möchte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) den privaten Busunternehmen eine Handreichung zur Verfügung stellen, die ihnen bei der frühzeitigen Planung des Ernstfalls und der Bewältigung schwieriger Situationen im Betrieb helfen soll.
Den Pandemieplan finden Sie hier.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

MVB passt Angebot der aktuellen Nachfrage an

Die Magdeburger Verkehrsbetriebe passen in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Magdeburg ab Montag, den 23. März 2020, ihren Montag bis Freitag Fahrplan auf allen Straßenbahn- und Buslinien an. Die Auslastung der Fahrzeuge ist nach den Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus’ spürbar zurückgegangen.
„Wir merken einen deutlichen Fahrgastrückgang, daher passen wir unser Angebot ab der kommenden Woche an. Alle Magdeburgerinnen und Magdeburger können sich jedoch weiter auf die MVB verlassen: Straßenbahn und Bus fahren weiter, nur etwas seltener als bisher“, sagt MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel. Trotz der Schul- und Kitaschließungen ist die MVB als eines der wenigen Verkehrsunternehmen deutschlandweit noch die gesamte Woche über den Standardfahrplan gefahren.
Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG

Liquiditätssicherung des ÖPNV in NRW

Das Land NRW stellt den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich 260 Mio. € Fördermittel je zur Hälfte allgemein für den öffentlichen Verkehr sowie zur Finanzierung der Schülerbeförderung zur Verfügung. Vorgesehen ist eigentlich, diese Mittel halbjährlich bzw. monatlich auszuzahlen. Nun hat das Verkehrsministerium erklärt, diese Mittel sofort und in einem Betrag an Kreise und kreisfreie Städte auszuzahlen. Kreise und kreisfreie Städte sollen diese Finanzhilfen unverzüglich an die Verkehrsunternehmen weiterleiten, die durch den dramatischen Rückgang der Fahrgastzahlen und den damit verbundenen erheblichen Rückgang der Fahrgeldeinnahmen in Liquiditätsengpässe geraten können. Dazu Ulrich Jaeger, Landesvorsitzender des VDV NRW und Geschäftsführer der Wuppertaler Stadtwerke: „Gerade kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere wenn sie inhabergeführt sind, verfügen nicht über die Rücklagen, eine längere Durststrecke zu überwinden. Für sie ist die Hilfe des Landes essentiell zum Überleben. Es wäre unverantwortlich, wenn sie durch Insolvenz vom Markt verschwinden. Gerade in dieser Krise ist es wichtig, ein verlässliches Grundangebot zu gewährleisten.“ Mit der Entscheidung des Verkehrsministeriums verbinden die Verkehrsunternehmen ebenso wie das Ministerium die Erwartung, dass Kreise und kreisfreie Städte die Mittel unverzüglich an die betroffenen Unternehmen weiterleiten.
Auch die Mitteilung des Landes, gemeinsam mit dem Bund zügig nach generellen und dauerhaften Lösungen für die Einnahmeausfälle, die teils über 90 % betragen, zu suchen, begrüßt der VDV NRW ausdrücklich.
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) NRW