Der Schweizer Technologiekonzern ABB bekommt zum 1. August 2024 einen neuen CEO. Morten Wierod, seit 1998 bei ABB beschäftigt und aktuell Leiter des Geschäftsbereichs Elektrifizierung, wird den CEO-Posten von Björn Rosengren übernehmen.
Quelle: ABB
Der Schweizer Technologiekonzern ABB bekommt zum 1. August 2024 einen neuen CEO. Morten Wierod, seit 1998 bei ABB beschäftigt und aktuell Leiter des Geschäftsbereichs Elektrifizierung, wird den CEO-Posten von Björn Rosengren übernehmen.
Quelle: ABB
„In einer Zeit, in der die Mobilitätsbranche einen tiefgreifenden technischen und organisatorischen Wandel vorantreibt, setzen wir uns für pragmatische und nachhaltige Lösungen ein, die Planungssicherheit gewährleisten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag mit der Änderung des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge keine Verschärfung gegenüber der Clean Vehicles Directive (CVD) der EU fordert. Damit wird Notwendigkeit anerkannt, die Branche durch umsetzbare Maßnahmen zu unterstützen”, betont Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). „Besonders positiv sehen wir die verbesserten Möglichkeiten zur Nutzung von Dieselersatzkraftstoffen. Dies ist ein entscheidender Faktor, um die Luftreinhaltung vor Ort zu verbessern und die Emissionen in unserer Bestandsflotte wirksam zu vermindern. Der große Vorteil dabei: Die positiven Effekte wirken sich auch auf die Bestandsflotten aus. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die ehrgeizige Umstellung auf Elektromobilität – es geht hier immer um Flotten, Infrastruktur und Personal – eine umfassende Finanzierungsunterstützung durch Bund und Länder erfordert. Nur so können wir die notwendigen Investitionen tätigen und einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten, ohne die Mobilität unserer Fahrgäste einzuschränken.”
Quelle: Verband Deutscher Verkehrsuntermnehmen (VDV)
Binnen weniger Monate hat das Institut für Transportlogistik (ITL) an der Technischen Universität (TU) Dortmund unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Uwe Clausen ein Tool entwickelt, das den Planern der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) die Arbeit künftig deutlich erleichtert – und sie erheblich beschleunigt.
Wo werden die Stadtbahnwagen von DSW21 über Nacht abgestellt? Auf dem Betriebshof in Dorstfeld. Aber natürlich nicht alle. Zum einen würde der Platz für die gesamte Flotte, die aktuell aus 121 Wagen besteht und im Rahmen des B-Wagen-Projekts um netto 24 auf 145 Fahrzeuge anwächst, gar nicht ausreichen. Und zum anderen müssen die Stadtbahnen nach der kurzen nächtlichen Betriebspause dort bereitstehen, wo sie laut Fahrplan für die Ausfahrt benötigt werden: in einer der zahlreichen unterirdischen Abstellanlagen.
Was banal klingt, ist überaus komplex, denn die Abstellanlagen haben unterschiedlich viele Gleise und Stellplätze; die Züge bestehen mal aus einem Stadtbahnwagen, mal aus zwei, mal aus drei. Fahrpläne werden regelmäßig umgestellt. Und selbst während ihrer Laufzeit ist Fahrplan nicht gleich Fahrplan. Großveranstaltungen wie etwa die Heimspiele von Borussia Dortmund, der Weihnachtsmarkt oder demnächst die Fußball-Europameisterschaft erfordern Anpassungen. Sogar die Wartungsintervalle der Fahrzeuge müssen berücksichtigt werden, damit sich die Wagen nicht gegenseitig blockieren und an der Ausfahrt hindern. Denn das würde den ÖPNV in Dortmund gehörig durcheinanderbringen.
Bisher haben die Experten von DSW21 die Abstellpläne ziemlich analog erstellt, mit Excel-Tabellen. Künftig übernimmt den Job das am ITL entwickelte Tool – eine Software, die mit Linien-, Fahrplänen und vielerlei Informationen mehr gefüttert wird und schon nach wenigen Minuten Ergebnisse liefert, an denen die Mitarbeitenden bisher oft tagelang getüftelt haben.
Quelle: DSW21
Die Gewerkschaft Ver.di ruft zu weitreichenden Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr vom 26. Februar bis zum 2. März auf. Hauptstreiktag soll der 1. März sein. Darüber hinaus soll an verschiedenen Tagen in unterschiedlichen Regionen gestreikt werden, teilte Ver.di mit. „Vornehmlich ganztags und überwiegend mehrtägig”.
Bayern ist als einziges Bundesland nicht betroffen.
„Das Signal, das die Beschäftigten mit ihrem Streik am 2. Februar ausgesendet haben, ist anscheinend nicht ausreichend verstanden worden, denn die Tarifverhandlungen in den einzelnen Bundesländern sind nach wie vor ohne Ergebnis geblieben”, sagte die stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen, müsse erneut Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden. “Deshalb rufen wir die Beschäftigten zu konzertierten Streiks auf”, sagte Behle.
Quelle: zeit.de
Morgens Uni-Vorlesung, nachmittags Kellnern im Nachbarort und am Wochenende Freunde im äußersten Winkel Deutschlands treffen? Das ist für Studierende an zahlreichen Hochschulen des westfälischen Tarifraums ab dem 1. März 2024 möglich. Das Deutschlandsemesterticket gewährt allen Uni-, TU- und FH-Studierenden sowie anderen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Personen größtmögliche Flexibilität. So wird spontanes Reisen ohne Tarifdschungel und ohne lästigen Ticketdruck möglich. Der Preis ist mit 29,40 Euro denkbar günstig. „Das deutschlandweite Semesterticket ist für viele Studierende ein echter Freiheitsgewinn“, bewerten Dr. Oliver Mietzsch und Matthias Hehl, Geschäftsführer der Westfalentarif GmbH, das Ticket. „Bezahlbare Mobilität ist das A & O für die Gruppe der Studierenden, denn viele verfügen nur über ein geringes Einkommen.“ Die Geschäftsführer verweisen auch auf den ökologischen Aspekt des neuen Tickets. „Durch das deutschlandweite Semesterticket können Studierende das Auto stehenlassen und zukünftig häufiger vom ÖPNV Gebrauch machen“, heben sie hervor. „Die Folge: Die Hochschulen können vom Bau zusätzlicher Pkw-Stellplätze absehen und z. B. in neue Hörsäle investieren. Eine Win-Win-Situation für alle, denn das Geld steht so für ökologisch sinnvollere Projekte zur Verfügung.“
Quelle: WestfalenTarif GmbH
Wechsel an der Spitze der GERSYS GmbH: Thorsten Sprenger übernimmt die Geschäftsleitung bei der Gersys GmbH (Hübner-Gruppe), das Instrumentierungen im Führerstand von Schienen- und Sonderfahrzeugen entwickelt und herstellt.
Sprenger ist Diplom-Ingenieur, Fachrichtung Maschinenbau und seit 2005 für die Hübner-Gruppe tätig.
Quelle: Hübner-Gruppe
Die cantus Verkehrsgesellschaft mbH und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) am 20. Februar 2024 in Kassel einen Tarifabschluss erzielt, der laut GDL die Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner bei cantus maßgeblich verbessert. Der Abschluss konnte bereits in der zweiten Verhandlungsrunde erzielt werden. Die Verhandlungen seien dabei stets von einem offenen und konstruktiven Austausch geprägt.
Die Tarifpartner zeigten sich sowohl mit dem Verhandlungsverlauf als auch mit dem erzielten Ergebnis zufrieden. „Auch die cantus Verkehrsgesellschaft mbH hat – weitblickend und mit Wertschätzung für die eigenen Mitarbeiter – die Bedeutung und Sinnhaftigkeit der Marktreferenz anerkannt und leistet auf diese Weise einen wertvollen Beitrag für die Zukunft der Schiene in Deutschland,“ so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.
Der Tarifabschluss bringt laut GDL eine Vielzahl von Verbesserungen für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mit sich. So partizipieren die Beschäftigten an einer Entgelterhöhung von jeweils 210 Euro zum 1. Juli 2024 und zum 1. April 2025 sowie an einer zeitgleichen Zulagenerhöhung um jeweils fünf Prozent. Ferner wird die Arbeitszeit für Schichtarbeiter ab 2025 schrittweise und ohne Entgeltkürzung bis zur 35-Stunden-Woche abgesenkt. Unter anderem Verbesserungen der Arbeitszeitregelungen, der betrieblichen Altersvorsorge und eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3 000 Euro runden das Tarifpaket ab.
Zudem werden ab März 2024 gemeinsame Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, weitere Verbesserungen für die Beschäftigten der Instandhaltung zu erzielen.
Mit dem Tarifabschluss haben in der laufenden Tarifrunde bereits 28 Unternehmen die marktprägenden und werthaltigen Regelungen mit der GDL abgeschlossen.
Quelle: GDL
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr (BMDV) wird einem „Spiegel“-Bericht zufolge vorerst keine Gelder für Wasserstoffförderung mehr bewilligen. Das meldet das Nachrichtenportal unter Berufung auf ein internes Schreiben von Staatssekretär Stefan Schnorr. Bis auf Weiteres dürften auch keine Verträge zu diesem Thema eingegangen werden, heißt es.
Der nun offenbar erfolgte Förderstopp ist eine Reaktion auf den Vetternwirtschaft-Verdacht im Ministerium. Vor einer Woche gab es erste personelle Konsequenzen: Klaus Bonhoff, Leiter der Grundsatzabteilung, wurde mit sofortiger Wirkung entlassen und Adam Mutwil, Leiter des Referats für Wasserstoff und Brennstoffzellen, versetzt. Als Begründung gab eine Sprecherin des Ministeriums vergangene Woche einen Vertrauensentzug des Ministers an.
Hauptgegenstand der Lobby-Affäre ist eine Vergabe von Fördermitteln in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro für das Innovationscluster HyMobility an den Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV). Mit dem Geld sollte eine Kommunikationsplattform für Wasserstoff-Mobilität unterstützt werden.
Quelle: spiegel.de
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich auf eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie und damit auf neue Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 geeinigt.
Das kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
„Die Einigung der EU für eine Neuregelung der Luftqualitätsrichtlinie ist verantwortungslos. Wir begrüßen zwar neue, schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe, aber sie müssen auch so schnell wie möglich wirksam sein. Das ist hier definitiv nicht der Fall. Die neuen Grenzwerte ab 2030 sind zu lax und enthalten zu viele Ausnahmen. Zum einen sind die Jahresmittelgrenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid und für Feinstaub PM2,5 doppelt so hoch wie die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt. Zum anderen wurden so viele Ausnahmeregelungen aufgestellt, dass die Menschen teilweise noch zusätzlich zehn Jahre krankmachende Luft atmen müssen. Die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger ist bei den Verhandlungen dem Diktat der Industrieinteressen zum Opfer gefallen. Den Mitgliedsstaaten ging es mehr um die Vermeidung von konkreten Maßnahmen als um die Vermeidung unnötiger Todesfälle durch Luftverschmutzung. Damit vergibt die EU die Chance auf wirklich saubere Luft für die nächsten Jahrzehnte. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen historischen Fehler wettzumachen und schnellstmöglich die Grenzwertempfehlungen der WHO für Deutschland umzusetzen.“
Hintergrund:
Die Einigung sieht ab 2030 neue Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe vor. Unter anderem soll ab 2030 für Stickstoffdioxid (NO2) ein Jahresmittelgrenzwert von 20 µg/m3 gelten, für Feinstaub PM2,5 ein Jahresmittelgrenzwert von 10 µg/m3. Die WHO hatte 2021 empfohlen, dass für NO2 ein Grenzwert von 10 µg/m3 und für PM2,5 ein Grenzwert von 5 µg/m3 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten werden sollte. Zusätzlich zur schwachen Ausgestaltung der Grenzwerte werden Regionen, welche die Grenzwerte bis 2030 nicht einhalten, weitreichende Ausnahmeregelungen eingeräumt. Diese ermöglichen, die Frist für die Einhaltung, um bis zu zehn Jahre auf 2040 zu verschieben.
In den nun abgeschlossenen Trilogverhandlungen wurde eine Einigung zwischen den Unterhändlern der jeweiligen Institutionen auf einen gemeinsamen Entwurf erzielt. Diesem müssen nun Rat und Parlament noch formal zustimmen, damit die neue Europäische Richtlinie als angenommen gilt.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Die Allianz pro Schiene begrüßt die Einigung der Bundesregierung auf Neuerungen im Bundesschienenwegeausbaugesetz. Das Verkehrsbündnis sieht in der geplanten Gesetzesänderung einen ersten Schritt, das bestehende Schienennetz schneller und unbürokratischer zu modernisieren. Die Bundesregierung müsse jedoch zeitnah weitergehende Maßnahmen zur Beschleunigung des Neu- und Ausbaus der Schiene auf den Weg bringen.
„Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung bereitet der Bund den Weg für die Sanierung der Hochleistungskorridore“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Strikte Finanzierungsgrenzen zwischen Eigenmitteln der Deutschen Bahn und Zuschüssen des Bundes werden künftig pragmatisch dem Erfolg der Baustelle untergeordnet. Damit ist zumindest bei der Infrastrukturfinanzierung ein erster Schritt in Richtung Bahnreform getan.“
Außerdem weitet der Bund seine finanzielle Verantwortung für die Bahnanlagen aus. Dirk Flege: „Bislang hat der Bund sich vor allem für Gleise, Weichen und Signalanlagen finanziell zuständig gefühlt. Mit den Gesetzesänderungen übernimmt er auch die Verantwortung für Anlagen, in denen Fracht für Güterzüge umgeschlagen oder bereitgestellt wird – davon profitiert der umweltfreundliche Warentransport auf der Schiene.“
Zugleich äußerte Flege Bedauern, dass die Deutsche Bahn bei der Finanzierung von Bahnhofsgebäuden weiterhin allein gelassen werde. „Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Gleise bilden schließlich eine Einheit. Was für die Reisenden zusammengehört, sollte auch finanziell zusammengedacht werden. Wir können nur dann noch mehr Menschen von der Attraktivität des Schienenverkehrs überzeugen, wenn alles zusammen in einem guten Zustand ist.“
Auch bei der Beschleunigung von Neu- und Ausbau auf der Schiene gebe es noch viel zu tun, so Flege. Der Bund müsse nach der Änderung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes nun schnell das Moderne-Schiene-Gesetz auf den Weg bringen. „Darin sollten dann die Forderungen der Beschleunigungskommission Schiene aufgegriffen werden, vor allem die nach einer mehrjährigen Fondslösung für die Schieneninfrastruktur. Wir brauchen langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit, um die Schiene fit für die Verkehrswende zu machen.“
Quelle: Allianz pro Schiene