Deutschlandticket sozial im VRS

Ab dem 1. Januar 2024 werden die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen ein preisgünstiges Ticket für jene Fahrgäste anbieten, die einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis haben. Das Deutschlandticket sozial kostet 39 Euro pro Monat und ist als Abonnement erhältlich. Seine Inhaber können mit dem Deutschlandticket sozial deutschlandweit alle Verkehrsmittel (U-, Straßen- und Stadtbahnen, Busse sowie Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien und S-Bahnen der 2. Klasse) nutzen. Das Deutschlandticket sozial gilt, wie das reguläre Deutschlandticket auch, nicht im Fernverkehr.
Zum Bezug des Deutschlandticket sozial berechtigt sind Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie von Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Berechtigte können das Deutschlandticket sozial ab sofort bei ihrem Verkehrsunternehmen vor Ort bestellen. Hierfür wird ein gültiger Berechtigungsnachweis (Köln-Pass, Bonn-Ausweis, MobilPass) für den Start des Abos benötigt. Wichtig: Dieser muss direkt bei der Bestellung vorgelegt/eingereicht werden. Zudem muss der/die Ticket-Inhaber den Wohnsitz im VRS-Gebiet haben. Das Deutschlandticket sozial wird nur für den Zeitraum ausgestellt, in dem der Berechtigungsnachweis gültig ist. Es ist ein persönliches (nicht übertragbares) Ticket und ausschließlich als Abo per Chipkarte erhältlich. Die Mitnahme von Personen oder einem Fahrrad ist nicht möglich. Zuschläge zur Nutzung von Anrufsammeltaxis, On-Demand-Verkehren etc. sind zusätzlich zu entrichten. Das Deutschlandticket sozial kann monatlich gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung bis zum 10. des Monats vorliegen.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS)

Ausbau von hvv switch im Hamburger Süden

Allein in diesem Jahr wurden 9 neue hvv switch-Punkte in Hamburg-Harburg in Betrieb genommen. Zusätzlich laufen bereits Gespräche über weitere, wie zum Beispiel in Neugraben-Fischbek. Der Ausbau der hvv switch-Punkte im Hamburger Süden erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts KoGoMo (Stärkung der kommunalen Governance für die Umsetzung von neuen Mobilitätsangeboten). Um die Mobilität im Bezirk zu verbessern, werden neue und bedarfsgerechte Angebote implementiert. Mit den neuen Mobilitätspunkten weiten die Anbieter ihre Bediengebiete im Süden Hamburgs schrittweise aus.
Mit der aktuellen Ausbaustufe gibt es in Harburg aktuell zwei große hvv switch-Punkte mit jeweils sechs Stellplätzen Am Centrumshaus (S Harburg Rathaus) und in der Hannoversche Straße (S Harburg). Darüber hinaus bestehen neun Mobilitätspunkte mit jeweils vier Stellplätzen im Alten Postweg, dem Eißendorfer Pferdeweg, der Eißendorfer Straße, dem Ernst-Bergeest-Weg, dem Lohmannsweg, der Max-Halbe-Straße, dem Schellerdamm, am Strucksbarg sowie der Bremer Straße. Ein zusätzlicher Punkt mit zwei Stellplätzen findet sich am Tempowerkring. Für die Mobilitätspunkte am Strucksbarg und dem Ernst-Bergeest-Weg ist außerdem bereits die Installation einer StadtRAD-Station in Planung. hvv-switch-Punkte stehen exklusiv für die Fahrzeuge von cambio (stationsgebunden), SIXT share, SHARE NOW und MILES zur Verfügung.
Bereits seit Jahren setzt hvv switch auf den Ausbau von Stellflächen für Carsharing an U- und S-Bahn-Haltestellen sowie direkt in bestehenden und neuen Wohnquartieren. Die aktuell 140 Mobilitätspunkte sind ein wesentlicher Bestandteil von hvv switch, weil sich die Nutzung der Sharing-Angebote mit ihnen noch verlässlicher und komfortabler gestalten lässt. Digitaler Kern von hvv switch ist die App. In dieser können Nutzerinnen und Nutzer bereits viele Sharing-Angebote buchen, aber auch prüfen, ob Carsharing-Stellplätze auf den jeweiligen Punkten verfügbar sind.
Das Ziel von hvv switch ist es, alle relevanten Mobilitätsangebote der Stadt in nur einer Smartphone-Anwendung verfügbar zu machen. Der Ansatz dahinter: Der klassische ÖPNV wird um smarte und bedarfsgerechte Services, wie beispielsweise Sharing- und On-Demand-Angebote, sukzessive erweitert. Dadurch soll Kundinnen und Kunden perspektivisch für jeden Anlass ein passendes Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen und der private Pkw nahezu überflüssig werden.

Quelle: Hamburger Hochbahn

Innovatives Mobilitätssystem auf Basis von Schwarmintelligenz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Förderprojekt NeMo.bil die Entwicklung und Erprobung eines Mobilitätssystems mit kooperierenden Fahrzeugen für einen „individualisierten Öffentlichen Verkehr“. Die Förderbescheide in Höhe von 17,1 Millionen Euro wurden am 13.10.2023 vom Parlamentarischen Staatssekretär Michael Kellner an das Konsortium übergeben.
Ziel des dreijährigen Forschungsvorhabens ist es, ein innovatives Mobilitätssystem auf Basis von Schwarmintelligenz zu entwickeln. Dies ermöglicht einen „individualisierten öffentlichen Verkehr“ (iÖV), der auch im ländlichen Raum für Kommunen finanzierbar sein soll. Hierfür werden datenbasierte Lösungen sowie autonomes Fahren mit einem neuen Fahrzeugsystem zusammengeführt. Letzteres besteht aus autonom fahrenden Ultraleichtfahrzeugen („NeMo.Cab“), die individuell einzelnen Personen einsammeln und sich an Kernstrecken an Zugfahrzeuge („NeMo.Pro“) anschließen und abkoppeln.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „NeMo.bil erweitert Mobilität um ein neues Konzept. Es wird für den ländlichen Raum ein System entwickelt und erprobt, mit dem auch in Zukunft individuelle Mobilität bedarfsgerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Dadurch werden auf Basis des vollautomatisierten Fahrens am Industrie- und Forschungsstandort Deutschland der öffentliche und der Individualverkehr fusioniert. Ein Erfolgsfaktor ist die Skalierungsfähigkeit des Konzepts. Es muss daher schon jetzt gelingen, das Forschungsprojekt mit einer breit getragen Entwicklungs- und Umsetzungsinitiative zu verknüpfen. Bei dieser Herausforderung werden wir die Initiatoren des Mobilitätskonzeptes in den nächsten Jahren auch politisch unterstützen.“

Das Projekt wird im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ gefördert und hat eine Laufzeit bis Juni 2026. Das Förderprogramm ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung und wird aus Mitteln der EU (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan) kofinanziert. Ziel des Programms ist es, den Transformationsprozess der Branche voranzutreiben, hin zu klimafreundlichen Antrieben, vollautomatisiertem Fahren, einer digitalisierten und nachhaltigen Produktion und innovativer Datennutzung. So werden langfristige Wettbewerbsfähigkeit und zukunftsfähige Arbeitsplätze vor Ort gesichert.
Im Projekt werden vielfältige technologische Forschungsthemen adressiert und mit zukunftsweisenden sozialökologischen Themen kombiniert. Neben Schwerpunkten wie dem automatischen Kuppeln der autonomen Fahrzeuge während der Fahrt oder Entwicklungen zum bidirektionalen Laden der elektrifizierten Ultraleichtfahrzeuge bei der Fahrt wird über Optimierungen der Fahrzeugstrukturen hinsichtlich Leichtbau sowie Analysen zum optimierten Schwarmverhalten der Fahrzeuge auch eine emissions- sowie ressourcenschonende Mobilitätsform entwickelt. Über die Schaffung eines datenbasierten Öko- und Plattformsystems mittels offener Standards auf Basis der GAIA-X Daten-Infrastruktur werden zudem die Voraussetzungen für ein hochskalierbares Mobilitätskonzept im ländlichen Raum geschaffen und so eine bedarfsgerechte Mobilität auf Basis des autonomen Fahrens ermöglicht.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

DUH kritisiert geplante Verkehrsreformen der Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das vom Bundeskabinett vorgestellte Paket an Verkehrsreformen als vollkommen unzureichend und teilweise kontraproduktiv. Die Pläne zur Beschleunigung bei Genehmigungen von Verkehrsinfrastruktur stellen keine Priorisierung besonders wichtiger Vorhaben im Verkehrssektor dar. Stattdessen sollen ohne Rücksicht auf verbindliche Vorgaben zu Klimaschutz, Schutz der Artenvielfalt oder weniger Flächenversiegelung noch mehr klimaschädliche Autobahnen im Eiltempo entstehen. Auch bei der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verzichtet die Bundesregierung auf jegliche Ambition und schiebt alle wesentlichen Entscheidungen auf die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO), deren aktueller Entwurf im Wesentlichen die Dominanz des Autos in Städten fortschreibt. Lediglich das Mautgesetz, durch das deutlich mehr Geld in den Ausbau des Schienenverkehrs investiert werden kann, stellt einen Hoffnungsschimmer dar. Das Reformpaket soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir brauchen eine beschleunigte Planung und Realisierung von dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich: Aus- und Neubau von Schienenwegen, die Elektrifizierung der Schiene und die Sanierung unzähliger Brücken. Stattdessen will die Bundesregierung das Land mit neuen Autobahnen zupflastern. Es ist peinlich, wie dieses erneute Einknicken vor der Automobilindustrie jetzt durch ein „Solar-Upgrade“ grüngewaschen werden soll. Eine wirkliche Reform des Straßenverkehrsgesetzes mit Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit, die Bus und Bahn, Rad- und Fußverkehr gegenüber dem klimaschädlichen Kfz-Verkehr priorisiert, ist nicht in Sicht. Werden SPD und Grüne diese vertane Chance in der Verkehrspolitik erneut akzeptieren?“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

EU will CO2-Ausstoß auch von Bussen deutlich senken

Zu einem Drittel geht die schlechte Luftqualität und der CO2-Ausstoß des Verkehrs in Europa auf das Konto von Lkw und Bussen. Die EU-Staaten wollen, dass neue Fahrzeuge in Zukunft deutlich weniger CO2 ausstoßen dürfen.
Neue Lastwagen und Busse sollen in der EU deutlich weniger klimaschädliches CO2 ausstoßen dürfen. Die EU-Staaten sprachen sich am Montagabend in Luxemburg für entsprechend strengere Vorgaben aus, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. Laut Bundesumweltministerium geht es dabei um eine Verringerung um 90 Prozent bis 2040. Für 2030 sei ein Zwischenziel von 45 Prozent vorgesehen. Damit folgen die EU-Staaten weitgehend einem Vorschlag der EU-Kommission.
Gleichzeitig werde der Anwendungsbereich der Verordnung erweitert. Sie solle künftig auch für Busse und kleinere Lkw gelten. Neue Stadtbusse sollen bereits 2030 zu 85 Prozent emissionsfrei sein und bis 2035 zu 100 Prozent.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte den Beschluss. “Wir haben uns heute für die Gesundheit der Menschen in Europa und für den Klimaschutz eingesetzt”, sagte sie zum Abschluss der Verhandlungen im EU-Umweltrat. Lkw und Busse seien europaweit für ein Drittel der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehr verantwortlich und belasten die Luftqualität, so die Grünen-Politikerin.
Der Beschluss werde den Ausbau der Elektromobilität bei Lkw und Bussen deutlich beschleunigen. Die Bundesregierung wolle sich dafür einsetzen, dass sich noch vor den Europawahlen Mitte kommenden Jahres mit dem EU-Parlament auf die Details des Vorhabens geeinigt werde. Mit den Abgeordneten muss noch ein finaler Kompromiss ausgehandelt werden.
Bei ihrem Treffen einigten sich die EU-Umweltminister zudem auf eine gemeinsame Position für die Weltklimakonferenz in Dubai Ende des Jahres. Die Europäische Union werde sich für einen weltweiten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen einsetzen, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung.

Quelle: tagesschau.de

VRR fordert von DB Netz mehr Engagement für den Nahverkehr

In den NRW-Herbstferien fuhren aufgrund einer Baustelle im Bereich Duisburg-Kaiserberg keine Züge zwischen den Ruhrgebietsstädten Mülheim und Duisburg sowie Oberhausen und Duisburg. Zwischen Duisburg und Düsseldorf verkehrte aufgrund eingeschränkter Streckenkapazität lediglich die S-Bahn-Linie S1. Auch, wenn der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit der Umsetzung des Ersatzkonzeptes grundsätzlich zufrieden ist, hat er leider feststellen müssen, dass bei der Koordination des Ersatzkonzeptes seitens DB Netz nicht mit offenen Karten gespielt wurde. Sein Unverständnis über angeblich nicht nutzbare Ausweichstrecken, hat der Verbund jetzt in einem Brief an den Vorstandsvorsitzenden der DB Netz AG zum Ausdruck gebracht. Auch, dass auf den wenigen alternativen Routen die Verlässlichkeit nicht uneingeschränkt gegeben war, kritisiert der VRR massiv.
In Vorbereitung der Baustelle wurden von DB Netz zahlreiche vom VRR vorgeschlagene Konzepte zur Aufrechterhaltung von Verkehren abgelehnt. Dazu gehörten: die Umleitung von RE-Linien zwischen Essen und Düsseldorf über die Strecke der S-Bahn-Linie S6 sowie die Führung zusätzlicher SPNV-Leistungen parallel zur S1 zwischen Duisburg und Düsseldorf. Der VRR hätte diese Lösung aus Fahrgastperspektive favorisiert.
Bereits mit Beginn der Baustelle wurde deutlich, dass dort, wo für den Nahverkehr seitens DB Netz keine Durchführbarkeit gesehen wurde, durchaus Fernverkehrszüge unterwegs waren. Zehntausende Pendler waren erheblich länger und in den zum Teil massiv überlasteten S-Bahn Linien S1 und S6 unterwegs.
Daneben kam es zu massiven Problemen auf der Infrastruktur rund um die Baustellen. Das Stellwerk Ratingen Ost an der S6 war gleich an drei Tagen zeitweise nicht mit Personal besetzt, so dass auch die Linie als letzte durchgehende Verbindung zwischen Essen und Düsseldorf nicht mehr verkehren konnte. Auch das Stellwerk Düsseldorf Hbf war am 8. Oktober zeitweise nicht bzw. mit zu wenig Personal besetzt, so dass der Zugverkehr hier massiv eingeschränkt werden musste.
Der VRR fordert für vergleichbare Maßnahmen, die in Zukunft anstehen:

-die Priorisierung des Nahverkehrs bei massiv eingeschränkter Streckenkapazität auf Umleitungsstrecken, um den SPNV als Rückgrat der Mobilität in der Region bestmöglich am Laufen zu halten,

-die Freigabe von Fernverkehrszügen auch für Fahrgäste des Nahverkehrs,

-die (Wieder-)Ertüchtigung der S-Bahn-Strecke der S6 besonders für RRX-Züge,

-die Beseitigung von bekannten Infrastrukturproblemen auf Umleitungsstrecken,

-die Sicherstellung von ausreichender Personalverfügbarkeit für die Stellwerke.

Für das künftige Zusammenwirken im Sinne der Fahrgäste zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, dem Infrastrukturbetreiber DB Netz und dem VRR als Aufgabenträger für den Nahverkehr verlangt der VRR ein gesteigertes Engagement von DB Netz.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR)

8. Wettbewerber Report Eisenbahnen

Die Erfolgsgeschichte, die die Wettbewerbsbahnen im Güter- und Personenverkehr nach Ansicht der Verbände „mofair“ und „Die Güterbahnen“ hingelegt haben, kann und sollte laut den Verbänden im Lichte der seit Jahren schlechten Bilanzen der DB für die Politik ein Anreiz sein, sich die Gründe genau anzuschauen. Wieso läuft es demnach beim Staatskonzern so viel schlechter, obwohl sich alle das gleiche Netz teilen? Woher kommt das noch immer unerschütterliche Vertrauen der Politik in die DB? Im aktuellen und mittlerweile 8. Wettbewerber-Report Eisenbahnen gehen die beiden Verbände auf diese und weitere Fragen ein.

Link zur Broschüre

Quelle: Die Güterbahnen

SPD will Straffreiheit für Schwarzfahrer

Die SPD legt in der Debatte über eine “Entkriminalisierung” des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr einen weitgehenden Vorschlag vor. Bislang gilt das Fahren ohne Fahrschein gemäß § 265a Strafgesetzbuch (StGB) als Leistungserschleichung, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann.
Die AG Recht der SPD-Bundestagsfraktion plädiert nun für eine Streichung des Paragrafen: „Die derzeitige Kriminalisierung“, 1935 von den Nationalsozialisten in das StGB eingeführt, sei unverhältnismäßig und belaste die Justiz, insbesondere die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften: „Wer die Miete oder eine Rechnung nicht bezahlt, kann zivilrechtlich verklagt werden, macht sich aber nicht strafbar“, heißt es in dem Entwurf.
Derzeit zählt das Fahren ohne Fahrschein zu den häufigsten Delikten, deretwegen Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden – und für den Staat beträchtliche Haftkosten verursachen. Bereits im vorigen Jahr hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Überprüfung dieser Mechanik angekündigt. Der Deutsche Richterbund spricht sich ebenso für eine Reform des Paragrafen aus wie Linke, Grüne und hohe Vertreter der Polizei.
Die in der Diskussion vermehrt vorgetragene Lösung, Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, geht der SPD indes nicht weit genug: Eine Behörde müsste dann Bußgeldbescheide ausfertigen, außerdem würden Staatsanwaltschaften und Gerichte, so das Fraktionspapier, „bei einem Einspruch mit einer Vielzahl von Verfahren durch Einsprüche belastet“. Die Sozialdemokraten fordern Justizminister Buschmann deshalb auf, die Strafbarkeit des Schwarzfahrens „noch in diesem Jahr“ abzuschaffen.
Kommunen und Verkehrsbetriebe indes fühlen sich von der SPD-Initiative alleingelassen. „Die politische Antwort auf Fahrgäste ohne Ticket kann nicht lauten, geltendes Recht zu ändern“, sagt Alexander Möller, Geschäftsführer ÖPNV beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: „Nach dieser Logik müsste man auch Ladendiebstähle für Grundnahrungsmittel aus dem StGB herausnehmen“.

Quelle: spiegel.de

Stadler liefert Wasserstoffzüge nach Kalifornien

Der Bundesstaat Kalifornien und Stadler haben am 13.10.2023 eine Vereinbarung über die Lieferung von vier wasserstoffbetriebenen Zügen (FLIRT H2) für die California State Transportation Agency (CalSTA) und Caltrans, mit der Option für bis zu 25 weitere Züge. Der neue Wasserstoffzug von Stadler wurde sowohl in der Schweiz als auch in den USA ausgiebig getestet. Die neuen Wasserstoffzüge für sollen landesweit eingesetzt werden.

Quelle: Stadler