Nahverkehrs-praxis wünscht frohe Weihnachten

Wussten Sie schon, dass der Dortmunder Weihnachtsbaum mit 45 Metern der größte Weihnachtsbaum der Welt ist? 48.000 LED-Lichter bringen ihn zum Leuchten. Mit einem Gruß vor diesem Baum verabschiedet sich das Team der Nahverkehrs-praxis aus dem Jahr 2017. Wir freuen uns auf ein spannendes Jahr 2018!
Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches und glückliches Jahr 2018!

PS: Den Jahresüberblick der Nahverkehrs-praxis finden Sie hier

Uber wird gerichtlich Taxi-Diensten gleichgestellt

Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer

Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern fällt unter die Verkehrsdienstleistungen

, so entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch.

Die elektronische Plattform Uber erbringt mittel seiner Smartphone-Applikation eine

entgeltliche Dienstleistung

, die darin besteht, eine

Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern

, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, und

Personen herzustellen, die Fahrten im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten

. 2014 erhob ein Berufsverband der Taxifahrer der Stadt Barcelona (Spanien) beim Juzgado de lo Mercantil n°3 de Barcelona (Handelsgericht Nr.3 von Barcelona, Spanien) Klage auf Feststellung, dass die Tätigkeiten von Uber Systems Spain, einer mit Uber Technologies verbundenen Gesellschaft (im Folgenden zusammen: Uber),

irreführende Geschäftspraktiken und unlauteres Handeln im Wettbewerb

darstellen. Weder Uber Systems Spain noch die nicht berufsmäßigen Fahrer der betreffenden Fahrzeuge verfügten nämlich über die in der Taxi-Verordnung des Großraums Barcelona vorgesehenen

Lizenzen und Genehmigungen

.

Zur Klärung der Frage, ob die Geschäftspraktiken von Uber als unlauter eingestuft werden und gegen spanische Wettbewerbsvorschriften verstoßen können, hält der Juzgado de lo Mercantil n°3 de Barcelona die Prüfung für erforderlich, ob Uber einer vorherigen behördlichen Genehmigung bedarf. Dabei sei es erforderlich, festzustellen, ob die Dienste dieser Gesellschaft als

Verkehrsdienstleistungen, als Dienste der Informationsgesellschaft oder als eine Kombination beider Arten von Dienstleistungen

anzusehen seien. Von dieser Einstufung hänge nämlich ab, ob Uber verpflichtet werden könne, eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen.

Mit dem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass ein Vermittlungsdienst wie der in Rede stehende, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglichen soll, gegen Entgelt eine Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern, die das eigene Fahrzeug benutzen, und Personen herzustellen, die im innerstädtischen Bereich eine Fahrt unternehmen möchten, als mit einer Verkehrsdienstleistung untrennbar verbunden anzusehen und daher als

Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts

einzustufen ist. Eine solche Dienstleistung ist daher

vom Anwendungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs im Allgemeinen sowie der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

und der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auszuschließen.

Folglich ist es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts

Sache der Mitgliedstaaten

, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erbracht werden. Der von Uber erbrachte Dienst ist nicht nur ein Vermittlungsdienst, der darin besteht, mittels einer Smartphone-Applikation eine Verbindung zwischen einem nicht berufsmäßigen Fahrer, der das eigene Fahrzeug benutzt, und einer Person herzustellen, die im innerstädtischen Bereich eine Fahrt unternehmen möchte. Der Erbringer dieses Vermittlungsdienstes gibt dabei nämlich gleichzeitig ein

Angebot über innerstädtische Verkehrsdienstleistungen

ab, das er u.a. durch Software-Tools zugänglich macht und dessen allgemeine Funktionalität für Personen, die dieses Angebot für eine innerstädtische Fahrt in Anspruch nehmen möchten, er organisiert. Die von Uber gestellte Applikation ist sowohl für die Fahrer als auch für die Personen, die eine innerstädtische Fahrt unternehmen möchten, unerlässlich. Außerdem übt Uber auch einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen aus, unter denen die Fahrer die Leistung erbringen. Dieser Vermittlungsdienst ist folglich als integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht, anzusehen und daher nicht als "Dienst der Informationsgesellschaft", sondern als Verkehrsdienstleistung einzustufen. Infolgedessen ist die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf einen solchen Dienst nicht anwendbar, der auch vom Anwendungsbereich der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt ausgeschlossen ist.

Aus demselben Grund fällt der fragliche Dienst nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr im Allgemeinen, sondern unter die gemeinsame Verkehrspolitik. Auf der Grundlage dieser Politik sind jedoch für Dienste der innerstädtischen Individualbeförderung und für untrennbar mit ihnen verbundene Dienste wie der von Uber erbrachte Vermittlungsdienst keine Vorschriften erlassen worden.

Quelle: EuGH

Stadt Aachen erhält Förderbescheide

Die Stadt Aachen kann sich über zwei Förderungen aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) freuen. Oberbürgermeister Marcel Philipp nahm am 20. Dezember zwei Förderbescheide von Minister Christian Schmidt entgegen. Die Maßnahmen aus dem „Aachener Aktionsplan – Mobilität neu denken“ werden dabei mit der Unterstützung aus Berlin in Höhe von 250.000 Euro in einem Masterplan weiter entwickelt. Dazu gehören die Elektrifizierung und Digitalisierung des ÖPNVs, Verbesserungen im Radverkehr und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.

Green City Plan

Dieser sogenannte "Green City Plan" wird im Sommer fertig gestellt und dient als Voraussetzung für die Umsetzungsförderung, die aus dem Fonds "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" finanziert wird, den die Bundesregierung nach dem Diesel-Gipfel aufgelegt hatte.
Für den Breitbandausbau erhielt die Stadt in Berlin eine Förderung in Höhe von 4,1 Millionen Euro, mit der der Netzausbau in Aachen technologieneutral vorangetrieben werden kann. 

BOGESTRA-Aufsichtsrat beschließt Elektrobus-Beschaffung

Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat beschlossen, mit sofortiger Wirkung in die Elektrobusbeschaffung einzusteigen. Die Städte Bochum und Gelsenkirchen sind sich sicher, dass die BOGESTRA mit ihrer ‚elektromobilen‘ Erfahrung der beste Partner ist, um im Elektrobus-Bereich im mittleren Ruhrgebiet wichtige Impulse zu setzen. Durch den neuen „elektromobilen“ Schritt nimmt die BOGESTRA ihre Verantwortung im Klimaschutz ernst und trägt durch ihr breites ÖPNV-Angebot zur Verbesserung der Luftqualität in Städten bei.

Zwischenziel – 20 in `20

Im Jahr 2020 plant die BOGESTRA mit bereits 20 Solo-E-Bussen. „Mit diesen Anstrengungen zur Luftreinhaltung wird die BOGESTRA dann rund zehn Prozent ihres Fuhrparks rein elektrisch betreiben und damit die Nummer 1 im Ruhrgebiet sein“, sagt Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski. „Die BOGESTRA ist mit ihrer modernen Straßenbahnflotte schon ein Vorreiter in Sachen E-Mobilität gewesen, bevor es das Thema Feinstaub gab. Dass jetzt die umweltfreundliche Technik auch den Weg auf die Straße findet, zeigt, dass Innovation in dem Unternehmen gelebt wird. Das ist genau der richtige Weg“, so Baranowski weiter.

Die „grünen Linien“

Auf den „grünen Linien“ werden Solo-Wagen eingesetzt, das sind rund zwölf Meter lange E-Busse. Zunächst sollen die Linie 354 in Bochum und die Linie 380 in Gelsenkirchen auf Elektrobusse umgestellt werden. „Die E-Busse sind mit null Emissionen unterwegs. Die innerstädtische ‚grüne Linie‘ fährt zukünftig ohne Ausstoß von Schadstoffen wie Stickstoffoxiden und Kohlenstoffdioxid. Außerdem rollen die E-Busse auch noch fast geräuschlos von Bochum-Wattenscheid-Eppendorf rund 17 Kilometer quer durch die Stadt nach Riemke“, sagt Thomas Eiskirch, Bochums Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender bei der BOGESTRA. In Gelsenkirchen führt die Linie 380 über die viel befahrene Kurt-Schumacher-Straße. Die Linienlänge beträgt 12 Kilometer von Gelsenkirchen Hauptbahnhof nach Buer.

BVG, Mercedes-Benz Vans und Via starten On-Demand Ridesharing

Das Berliner Nahverkehrssystem soll sich in Zukunft individuell den Routen der Fahrgäste anpassen: Mit einem ergänzenden Nahverkehrsangebot auf Bestellung. Hierfür arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ViaVan, ein Joint Venture von Mercedes-Benz Vans und Via, zusammen. In einem ab dem Frühjahr 2018 geplanten Pilotprojekt soll ein On-Demand Ridesharing-Service mit zunächst 50 Mercedes-Benz Fahrzeugen im östlichen Berliner Innenstadtgebiet, das heißt in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Prenzlauer Berg, angeboten werden.

ÖPNV-Fahrzeug auf Bestellung per App

Fahrgäste können sich dann per App kurzfristig ein ÖPNV-Fahrzeug
zu einem Zustiegspunkt rufen. Ein Großteil der BVG-Haltestellen sowie viele
weitere virtuelle Haltepunkte, zum Beispiel an Kreuzungen, werden in das virtuelle
Haltestellennetz des neuen On-Demand Shuttle-Service integriert.

Insgesamt soll die Flotte je nach Projektverlauf auf bis zu 300 Fahrzeuge aufgebaut werden. Das Besondere: Zum ersten Mal wird in Berlin eine enge Integration von Ridesharing und ÖPNV in großem Umfang angeboten. Dabei werden verschiedene Fahrtwünsche gebündelt. Die Fahrten starten und enden an virtuellen Haltestellen und erfolgen gemeinsam mit anderen Fahrgästen. Durch ausgearbeitete Algorithmen der Softwareexperten von Via berechnet das System  in Echtzeit, welche Fahrten sich ohne nennenswerte Umwege bündeln lassen.

Der speziell für dieses Angebot entwickelte, digitale Tarif besteht aus einem Grundpreis sowie einem entfernungsbasierten Zuschlag und liegt preislich zwischen dem klassischen ÖPNV- und dem Taxitarif. Die Buchung der Fahrt per App stellt sicher, dass der endgültige Preis bereits bei Bestellung bekannt ist und sich nicht mehr verändert. Bestellt eine Person für mehrere Fahrgäste gleichzeitig, so gibt es einen Rabatt.

Zum Einsatz kommen zunächst moderne Vans der Modelle Vito und V-Klasse (Euro-6) mit bis zu acht Sitzen sowie vollelektrische Mercedes B-Klassen vom Typ B250e mit vier Sitzen. Ab dem Sommer wird dann auch der neue, vollelektrische eVito Tourer als lokal emissionsfreier Personentransporter in Berlin zum Einsatz kommen.

Akzeptanztest durch die Bevölkerung

Im Rahmen der vorerst auf rund zwei Jahre angelegten Zusammenarbeit ist die Ergänzung um ein Angebot mit barrierefreien Fahrzeugen vorgesehen. Getestet wird nicht nur der Betrieb im anspruchsvollen Hauptstadtverkehr, sondern auch die Akzeptanz des Angebots durch die Berlinerinnen und Berliner. Anschließend wäre auch die Ausweitung auf weitere Berliner Stadtteile möglich. Die BVG hat einen Antrag zur Genehmigung des neuen Verkehrsangebots im Rahmen der Experimentierklausel des PBefG eingereicht.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin: „Mit dem geplanten Pilotprojekt geht Berlin neue Wege. Ich begrüße, dass die BVG damit eine zusätzliche Möglichkeit bietet, bequemer und umweltfreundlicher unterwegs zu sein. Zielgruppe sind Autofahrer und ÖPNV-Nutzer gleichermaßen: Autofahrer können für einzelne Fahrten auf den Rufbus umsteigen. ÖPNV-Nutzer können mit dem ‚Kleinbus auf Bestellung‘ neue Möglichkeiten testen, mit mehr Komfort an ihr Ziel zu kommen. Das Projekt wird zeigen, wie die Berlinerinnen und Berliner das Angebot annehmen und nutzen. Mit dem Erprobungsbetrieb gewinnen wir wichtige Erfahrungswerte, ob und wie Ridesharing den Öffentlichen Personennahverkehr ergänzen kann.“
Weitere” Informationen

VDV begrüßt zusätzliche Mittel für Straßenbahnen in Brandenburg

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Entscheidung des Landes Brandenburg, von 2017 bis 2022 insgesamt 48 Mio. Euro mehr für die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV und für neue Straßenbahnen bereitzustellen. Wie der VDV mitteilt, haben der Verband und seine Mitgliedsunternehmen vor Ort seit langem dafür geworben, die teilweise über 30 Jahre alten Fahrzeuge durch zusätzliche Investitionen den aktuellen Bedürfnissen der Fahrgäste und dem neusten Stand der Technik anzupassen.

Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes stellt das Land ab sofort deutlich mehr Gelder für die Barrierefreiheit und für neue Straßenbahnen zur Verfügung. "Das ist ein entscheidendes Signal für den Erhalt und den Ausbau der städtischen Elektromobilität mit Straßenbahnen in Brandenburg. Die Straßenbahnen und auch der O-Bus liefern zuverlässige, vollständig elektrische Mobilität und sind damit nicht nur ökologisch sondern auch verkehrlich sinnvoll, weil sie viele Fahrgäste schnell und umweltfreundlich befördern", so Oliver Glaser, stellvertretender Vorsitzender des VDV-Ost. In den vergangenen Jahren hat sich die Landesgruppe mit ihren Mitgliedsunternehmen intensiv dem Thema Straßenbahn gewidmet und den Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern in Brandenburg aktiv gesucht.

"Wir freuen uns, dass unsere Argumente letztlich sowohl auf Seiten der Landesregierung wie auch der Koalitionsfraktionen Gehör gefunden haben. Das stärkt den öffentlichen Verkehr im ganzen Land", so Glaser. Der Bundesverband sieht die aktuelle Entscheidung des Landes Brandenburg ebenfalls positiv: "In Zeiten von drohenden Fahrverboten für Diesel-PKW und bei zunehmendem Druck auf die Verkehrsbranche und auf die Politik, Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele zu liefern, ist eine Stärkung des umweltfreundlichen Nahverkehrs genau der richtige Weg. Neue Straßenbahnen und barrierefreier ÖPNV sorgen für ein besseres innerstädtisches Verkehrsangebot. Um die notwendige Mobilitätswende zu schaffen, müssen die Menschen vom Umstieg überzeugt werden. Das geht am besten durch moderne und attraktive Angebote", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Mit der Verabschiedung des geänderten ÖPNV-Gesetzes und den darin beschlossenen zusätzlichen Mitteln wurde aus Sicht der ÖPNV-Unternehmen in Brandenburg eine solide Basis für eine auskömmliche Nahverkehrsfinanzierung im Land geschaffen. Doch auch für die Jahre von 2023 bis 2030 werden jährlich rund 9 Millionen Euro benötigt, um die notwendige Erneuerung der Straßenbahnflotten fortsetzen zu können. "Darüber müssen wir bald schon mit der Politik sprechen, denn der Beschaffungsprozess von Straßenbahnen kann durchaus 4-7 Jahre dauern", so Oliver Glaser abschließend.

Quelle: VDV

in-tech unterschreibt Beteiligung am Mobilitäts-Startup Rydies

Smart Cities, in denen intelligente Apps immer das ideale Verkehrsmittel finden, sind eines der wichtigsten Zukunftsthemen der Mobilitätsbranche. Gemeinsam mit dem innogy Innovation Hub wird sich das Unternehmen deshalb jetzt am Mobilitäts-Startup Rydies beteiligen, welches eine Plattform für urbane Kurzstrecken-Mobilität entwickelt.

Rydies schafft vernetzte Mobilität

Das Mitte 2017 gegründete Startup Rydies soll sich vor allem auf das Schwerpunktthema Kurzstrecken-Mobilität und Services zu Digitalisierung und Vernetzung konzentrieren. Hier sollen vor allem Angebote, Informationen, Buchungs- und Bezahlfunktionen rund um Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder, E-Microscooter und ähnliche Kleinstfahrzeuge erfasst und auf einer Plattform gebündelt werden. Kernelement ist dabei die Vernetzung bestehender Dienste rund um die urbane Kurzstrecken-Mobilität. Mit einem Klick kann man sich beispielsweise einen Überblick über die diversen Anbieter vor Ort, und über Park-, Leih-, Sharing- und Auflademöglichkeiten verschaffen. Die Anschluss- und Alltagsmobilität wird damit stark gefördert durch Antworten auf Fragen wie: Wo kann man das eigene Fahrrad bei der Arbeit oder Abendessen sicher abstellen? Wo bekommt man ein Lastenrad für den Einkauf? Oder wie lässt sich das E-Bike für die nächste Tour laden?

Plattform bietet B2B2C-Funktionen

Rydies richtet sich vor allem an Mobilitäts- und Transportunternehmen, ÖPNV Unternehmen, Karten- und Routinganbietern, die Informationen, Buchung und Bezahlung von „Anschluss- und Alltagsmobilität“ für eigene Apps oder Web-Anwendungen nutzen möchten. Beispielsweise könnten Bahn-Unternehmen über Rydies  sichere Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder und über Fahrradverleih-Angebote in der Nähe der Bahnhöfe in die eigene App integrieren“, so in-tech Geschäftsführer Christian Wagner.

Weltweiter Einsatz der Plattform

Ab Januar 2018 sollen Plattform und Funktionen Schrittweise weiter ausgebaut werden und auch in anderen Ländern zum Einsatz kommen. Ein weltweiter Einsatz der Plattform im Jahr 2021 ist dabei das erklärte Ziel.

BVerfG: Auskünfte zur DB AG öffentlich zu erteilen

Die Bundesregierung muss Parlamentsanfragen zur Geschäftstätigkeit der DB AG öffentlich beantworten. Sie darf Auskünfte nur im begründeten Ausnahmefall geheim erteilen (BVerfG, 07.11.2017, 2 BvE 2/11).

Geschäftstätigkeit untersteht parlamentarischer Kontrolle

Das BVerfG hat bestätigt, dass die Geschäftstätigkeit der DB AG der parlamentarischen Kontrolle untersteht. Diese Kontrolle könne das Parlament nur ausfüllen, wenn die Bundesregierungen Anfragen zur Geschäftstätigkeit der DB AG öffentlich beantworte. Dies gelte jedenfalls, solange der Bund für die Schienenwege und das Verkehrsangebot nach dem Grundgesetz verantwortlich ist und als Alleineigentümer die Geschäftspolitik der DB AG beeinflussen kann.

Geheimhaltungsbedürfnis zu begründen

Soweit die Bundesregierung davon ausgeht, dass die angefragten Auskünfte sich auf den Wert der gehaltenen Anteile oder das Geschäftsergebnis der DB AG auswirken könnten, könne dies zwar ein Geheimhaltungsbedürfnis begründen. Dieses Geheimhaltungsbedürfnis müsse die Bundesregierung jedoch umfassend darlegen.
Den Volltext finden Sie hier

Autoren:Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Rebecca Dreps, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek.

Infrastrukturentgelte: Billigkeitskontrolle durch Zivilgerichte unzulässig

Die bisher von deutschen Zivilgerichten praktizierte Billigkeitskontrolle der Infrastrukturentgelte der DB Netz AG verstößt gegen Richtlinie 2001/14/EG (EuGH, 09.11.2017, C-489/15).

Nationales Recht angepasst

Der Gesetzgeber hat bereits im letzten Jahr im Vorgriff auf die mögliche Entscheidung des EuGH die Rechtslage angepasst und die zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle gesetzlich ausgeschlossen.

Entgelte vorab zu genehmigen

Nach dem 02.09.2017 geltenden neuen Eisenbahn­regulierungsgesetz muss die BNetzA die Entgelte nun vorab genehmigen. Genehmigte Entgelte gelten als billig im Sinne des § 315 BGB.

Einwände frühzeitig vorbringen

Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zu raten, ihre Einwände gegen die Höhe der Entgelte frühzeitig im Genehmigungs­verfahren vorzubringen.
Den Volltext finden Sie hier

Autoren:
Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Rebecca Dreps, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

Christian Uhlig übernimmt von Stephan Krenz die alleinige Geschäftsführung

Abellio-CEO Stephan Krenz hatte interimistisch zusätzlich auch die Geschäftsführung des Tochterunternehmens PTS GmbH, dem Spezialdienstleistungsunternehmen für Reinigung und Sicherheit mit Firmensitz in Essen, übernommen. Zum 1. Januar 2018 übergibt Krenz die Geschäftsführung an den bisherigen kaufmännischen Leiter und Prokuristen des Unternehmens, Christian Uhlig. "Ich freue mich sehr, dass wir mit Christian Uhlig einen Branchen-experten und eine versierte Führungskraft gefunden haben, die vertrauensvoll die alleinige Leitung der PTS GmbH übernehmen wird“, sagte Stephan Krenz in Essen.

Mit neuer Struktur werde die PTS ihre Aktivitäten in der Reinigungsbranche von Bahnunternehmen und im Sicherheitsbereich weiter intensivieren und vor allem das Neukundengeschäft verstärkt ausbauen. „Mit dem mir entgegengebrachten Vertrauen werde ich das Unternehmen zukunftssicher aufstellen und als Dienstleister nicht nur für die Abellio-Gruppe, sondern für möglichst viele Aufträge der gesamten Bahnbranche tätig sein“, sagte Christian Uhlig. Der 32-Jährige begann seine berufliche Karriere bei einem Komplettanbieter von Facility Management-Leistungen im Rheinland. Vom Praktikanten über eine Ausbildung zum Bürokaufmann arbeitete sich Uhlig in kurzer Zeit hoch bis zum Bereichsleiter für den Großraum Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern mit den Schwerpunktaufgaben Kundenbetreuung, Personalführung, Bud-getverantwortung, Controlling, Arbeits- und Vergaberecht sowie Qualitäts- und Umweltmanagement.