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Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern

Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen, die sich regelmäßig im Betriebsausschuss des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) austauschen, empfehlen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Wesentliche Grundlagen für die jetzt ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.

„Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Von daher müssen wir als Verantwortliche handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht. Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen. Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses

Mit Blick auf einen möglichen Brand in U-Bahn-Fahrzeugen kommt der Gutachter zu folgender Einschätzung:

„Der bei sicherheitstechnischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“

Unter Berücksichtigung der aktuellen Daten und Fakten könne daher eine Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in U-Bahnen nicht empfohlen werden, so die finale Bewertung des Gutachters. Darüber hinaus stellt die STUVAtec im zweiten Gutachten fest, dass E-Tretroller mit Lithium-Ionen-Akkus im Falle eines Brandereignisses auch in den übrigen Fahrzeugen des ÖPNV (Bussen und Straßenbahnen) zu einer Gefährdung von Fahrgästen führen können. In Abwägung der Gefährdungen mit dem zu akzeptierenden Restrisiko ist der VDV-Betriebsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Mitnahme von E-Tretrollern auch in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich nicht empfohlen werden kann.

Wie in mehreren anderen Städten ist die Mitnahme von E-Tretrollern auch in Dortmund in den Bussen und Stadtbahnen von DSW21 ab dem 1. März 2024 verboten.

„Wir haben uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Denn wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis.“

DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes

Quelle: VDV, DSW21

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