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Bundesrat erweitert zwei Infrastrukturkonzessionen im Raum Zürich

Bei den Konzessionen geht es zum einen um die Verlängerung der Glattalbahn von Zürich-Flughafen bis Kloten sowie um eine neue Tramstrecke in der Stadt Zürich von der Haltestelle Radiostudio nach Holzerhurd. Damit die Projekte verwirklicht werden können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. April 2022 die Erweiterung der entsprechenden Infrastrukturkonzessionen gutgeheißen.

Seit Ende 2010 verbindet die Stadtbahn Glattal (Glattalbahn) Dübendorf über Wallisellen, Oerlikon und Glattbrugg mit dem Flughafen Zürich. Die Verkehrsbetriebe Glattal (VBG) sehen vor, die Linie Richtung Kloten zu verlängern. Die rund drei Kilometer lange, doppelspurig geführte Neubaustrecke soll oberirdisch vom Flughafen über das Zentrum der Stadt Kloten bis zum Industriegebiet Steinacker verlaufen.

In der Stadt Zürich wollen die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) eine Direktverbindung von Affoltern bis zum Hauptbahnhof bzw. ins Stadtzentrum umsetzen. Dafür ist der Bau einer knapp vier Kilometer langen Tramstrecke ab der Haltestelle Radiostudio zur Endhaltestelle Holzerhurd geplant. Affoltern erhält damit eine attraktive, leistungsfähige Anbindung ans Tramnetz und eine umsteigefreie Direktverbindung in die Innenstadt.

Auf Grundlage des Vorprojektes haben die VBZ beim Bundesamt für Verkehr (BAV) die Infrastrukturkonzession beantragt, um die Freigabe für den geplanten Netzausbau und den Betrieb der zukünftigen Tramlinie zu erhalten. Es wurde u.a. geprüft, ob ein öffentliches Interesse am Bau und Betrieb des neuen Trams Affoltern besteht. Der Bundesrat hat nun das Gesuch gutgeheißen und entschieden, den VBZ die Konzession zu erteilen.

Zurzeit ist das Bau- und Auflageprojekt Tram Affoltern in Arbeit, in dem die bisherigen Planungen konkretisiert und detaillierter ausgearbeitet werden. Zudem beantragt der Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogramms eine Mitfinanzierung des Projekts Tram Affoltern durch den Bund. Ab 2023 steht als nächster Schritt mit dem Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahnrecht das ordentliche Baubewilligungsverfahren an. 

Quelle: BAV, Stadt Zürich

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