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Kabinett beschließt Referenten-Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 2. März 2021 den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben.

„Das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel wird immer wichtiger. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schließen wir nahtlos an die ambitionierte Fahrrad-Politik der vergangenen Jahre an. Die Förderung des Radverkehrs wird jetzt im Gesetz verankert. Damit schaffen wir die Grundlage für den weiteren systematischen Ausbau eines landesweiten Radwegenetzes und machen Mobilität in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ mit über 200.000 Unterstützern hatte sich für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Die Landesregierung greift darüber hinaus die Nahmobilität ganzheitlich auf: Fahrrad-, Fußverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge.

Kernpunkte des neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes:

Radvorrangnetz: Mit dem Gesetz wird ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen definiert. Das Radvorrangnetz wird mit Priorität geplant und gebaut. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren.

Bedarfsplan für Radschnellverbindungen: Zum Bau von Radschnellverbindungen wird ein Bedarfsplan erstellt. Das schafft Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Planungen von Radwegen.

Vernetzung des Fahrrades: Das FaNaG NRW schafft die gesetzliche Grundlage für die Förderung vernetzter Mobilität. Gefördert werden Radstationen, Fahrrad-Garagen auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttle oder Leih-Räder.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr: Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz macht das Fahrrad erstmals zu einem gleichrangigen Verkehrsmittel neben allen anderen. Zur Nahmobilität gehört nicht nur der Radverkehr. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgängern künftig gleiche Rechte wie Rad- und Autofahrern einräumen.

25 Prozent Radanteil: In Nordrhein-Westfalen sollen künftig 25 Prozent der Verkehrswege (Modal Split) auf das Rad entfallen. „Das ist kein unrealistischer Wert. Im Münsterland liegen wir schon deutlich darüber. Nicht zuletzt mit E-Bikes, Pedelecs und besserer Infrastruktur geht das überall“, sagte Verkehrsminister Wüst.

Sicherheit: Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die „Vision Zero“ – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und größere Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.

Kommunale Unterstützung: Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) und des Zukunftsnetzes Mobilität Nordrhein-Westfalen wird im Gesetz festgeschrieben.

Quelle: Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen

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