Länder beteiligen sich mit eigenen Mitteln am ÖPNV-Rettungsschirm

Die Konferenz der Verkehrsminister/innen (VMK) hat gestern (15.6.2020) im Rahmen einer Sondersitzung nochmals ihren Beschluss bekräftigt, dass sich auch die Länder mit eigenen Mitteln angemessen am ÖPNV-Rettungsschirm beteiligen sollen. Beschlossen wurde zudem, dass zwischen den Ländern ein Finanzausgleich für die vom Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung gestellten 2,5 Milliarden Euro erfolgen soll. Damit wird gewährleistet, dass die Bundesmittel anhand der tatsächlich in den jeweiligen Ländern entstandenen Fahrgeldverluste aufgeteilt werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diese Beschlüsse ausdrücklich und weist darauf hin, dass nun sehr zügig entsprechende Regelungen in allen Ländern umgesetzt werden müssen: „Die Zeit drängt, denn wir benötigen die Ausgleichzahlungen dringend, um den Betrieb bei zunehmendem Hochlauf aufrechterhalten zu können. Bundesweit fehlen den Verkehrsunternehmen rund fünf Milliarden Euro an Fahrgeldeinnahmen. Das können die Branche und die Kommunen nicht schultern“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juni im Rahmen ihres Konjunkturpakets eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm in Höhen von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Dazu sollen die Regionalisierungsmittel einmalig in diesem Jahr um 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Mittel werden über einen bestehenden Verteilungsschlüssel, den so genannten „Kieler Schlüssel“, an die Länder gezahlt. Die durch Corona erlittenen Einnahmeverluste des ÖPNV in den Ländern sind jedoch nicht deckungsgleich mit den prozentualen Anteilen der Länder an den Regionalisierungsmitteln. Deshalb hat die VMK nun beschlossen, dass ihr Vorsitzland das Saarland einen geeigneten Ausgleichsmechanismus für eine Spitzabrechnung der Länder untereinander erarbeitet. Als Basis dafür gelten die tatsächlichen Fahrgeldverluste abzüglich der coronabedingten Einsparungen. Nach diesem „Corona-Schlüssel“ sorgen die Länder dann untereinander für entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet dazu eine entsprechende Musterrichtlinie, um ein ländereinheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

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