Anschlusslösung für das 9-Euro-Ticket

Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):

„Die Entwicklung und Dynamik, die das 9-Euro-Ticket genommen hat, hat mit der bundesweiten Ticketgültigkeit und dem Umstand, dass 48 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ein solches Ticket in der Tasche haben, eine Situation geschaffen, hinter der wir nicht mehr zurückgehen können, zumal die Beweggründe – Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zu Gunsten einer klimafreundlichen Mobilität – mehr denn je bestehen. Allen Entscheidungsträgerinnen und -trägern war von Anfang an klar, dass der Signalpreis von neun Euro nicht länger als drei Monate finanzierbar sein wird – auch angesichts der stark gestiegenen Energie-, Personal- und Materialkosten bei den Verkehrsunternehmen.
Die von Bund und Ländern beauftragte Marktforschung zum 9-Euro-Ticket, die Verkaufszahlen und weitere Erkenntnisse zeichnen ein scharfes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen eines bundesweit gültigen ÖPNV-Klimatickets als Anschlusslösung. Diese muss bundesweit gültig sein, entlastend wirken – und darf nicht in Konkurrenz zum Ausbau des Angebots im ÖPNV stehen.
Ausgehend von der Prämisse, dass die ÖPNV-Tarife der Verkehrsverbünde für das Gros der Fahrgäste weiterhin attraktiv sein werden, schlagen wir insbesondere für diejenigen, die sich in der Marktforschung als relevante Zielgruppe erwiesen haben – zahlungswillige Autofahrerinnen und -fahrer – ein bundesweit gültiges ÖPNV-Klimaticket für 69 Euro pro Monat als einfache Fahrtberechtigung der 2. Klasse vor. Gleichzeitig würde so sichergestellt, dass neu hervorgerufene Mehrfahrten, wie beim 9-Euro-Ticket, auf einem vertretbaren Maß gehalten werden. Die Branche ist in der Lage, ab dem 1. September ein solches Klimaticket anzubieten. Dafür brauchten wir allerdings sehr schnell den entsprechenden Auftrag seitens der Politik. In einem zweiten Schritt für den 1. Januar 2023 könnten dann zum Beispiel sozialpolitisch wünschenswerte Varianten vorbereitet werden.
Das Klimaticket für 69 Euro wird Mehraufwendungen von etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr nach sich ziehen, die getragen werden müssen. Über das Verfahren des ÖPNV-Rettungsschirmes lässt sich dieses bis Ende des Jahres einfach umsetzen, für das neue Jahr braucht es dann eine neue Regelung.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Neue Produkte und Preisanpassung im MDV-Gebiet

Die Gesellschafterversammlung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) hatte im März 2022 die Einführung neuer Produkte und teilweise veränderte Preise im Nahverkehr beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. August in Kraft.

•             Gesamtes MDV-Gebiet: Das aus Leipzig bekannte ABO Flex gilt ab 1.8. im gesamten Verbundgebiet. ABO Flex Kunden sparen bis zu 50 % für Einzelfahrten.

•             Leipzig: Familien in Leipzig können künftig bis zu drei Kinder kostenfrei mit der erweiterten 24-Stunden-Karte Plus mitnehmen. Die Einzelfahrkarte, Kurzstreckenfahrkarte, 4-Fahrten-Karte und die Leipzig-Pass-Mobilcard bleiben preisstabil. Die übrigen Preise werden insgesamt um durchschnittlich 2 % angehoben.

•             Halle (Saale): Die Preise für die Einzelfahrkarte Kind und das ABO Light bleiben gleich. Die Preise für die weiteren Tarifprodukte erhöhen sich um durchschnittlich 2,8 %.

•             Landkreise: Kostengünstiges ABO Aktiv für Seniorinnen und Senioren wird in weiteren Städten eingeführt. Die Preise erhöhen sich über alle Tarifprodukte um durchschnittlich 2,1 %.

Neu eingeführt wird das ABO Flex gültig bei allen 13 Nahverkehrsunternehmen in Halle, Leipzig, den fünf Landkreisen und auf den Zugstrecken im MDV Nord. Es sichert die volle Mobilität flexibel für alle Lebenslagen zum günstigen Preis. Das Prinzip ist einfach: Kunden erwerben eine Basiskarte zum einheitlichen Grundbetrag von 6,90 EUR im Monat. Bei jedem Kauf einer Einzelfahrkarte, Extrakarte oder Kurzstreckenfahrkarte werden in Leipzig und Halle 50 % Rabatt gewährt. In den Landkreisen gilt: je kürzer die Strecke, desto größer der Rabatt. Hier können bis zu 45 % gespart werden. Die Fahrscheine können digital über die Apps MOOVME, DB Navigator, LeipzigMOVE und fairtiq in Halle sowie als klassischer Papierfahrschein in den Servicestellen und bei Busfahrern gekauft werden.

Quelle: Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH

Nicht vergessen: Das neue Special Elektromobilität der Nahverkehrs-praxis ist da

Die momentan wohl meist diskutierte Frage ist, wie die Verkehrswende geschafft werden kann, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Antwort: Ausbau und Förderung der Elektromobilität.
Die Nahverkehrs-praxis berichtet in einem Special ganz aktuell über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Elektrofahrzeuge für den ÖPNV. In interessanten und informativen Interviews berichten beispielsweise Til Oberwörder, Leiter Daimler Buses, und Rudi Kuchta, Head of Business Unit Bus von MAN, über die Aktivitäten und Ziele ihrer Unternehmen.

Das Special Elektromobilität ist Teil der Nahverkehrs-praxis 6-2022. Jetzt in unserem Shop stöbern und die Einzelausgabe bestellen!

Sozialverbände fordern 29-Euro-Ticket

Sozialverbände in Nordrhein-Westfalen dringen auf die Einführung eines 29-Euro-Tickets. Zumindest für Menschen mit geringem Einkommen müsse ein bezahlbares Folgeangebot für das bis August bestehende 9-Euro-Ticket her, forderte die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW am 13. Juli 2022 in Wuppertal.
Für sie biete das Ticket die Möglichkeit ohne Existenzängste mobil zu sein. „Arme Menschen fürchten schon jetzt den September“, sagte Frank Johannes Hensel von der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Die Lebenshaltungskosten würden weiter steigen und die Überlegung welche Fahrt man sich überhaupt leisten kann, werde den Alltag von Menschen mit geringem Einkommen wieder beherrschen.

Quelle: Westfälische Nachrichten

Komplette Freiburger Busflotte soll bis 2030 elektrisch werden

Der Freiburger Gemeinderat hat beschlossen, der Freiburger Verkehrs-AG (VAG) Zuschüsse aus dem Haushalt zuzusichern, damit die bis 2030 ihre gesamte Busflotte auf alternative Antriebe umstellen und die notwendigen Anlagen zum Laden bauen kann – ein Schritt, der zur Erreichung der städtischen Klimaziele notwendig ist. 24,4 der notwendigen 39,9 Millionen Euro müssten über Bundes- und Landeszuschüsse reingeholt werden und aus dem städtischen Haushalt kommen.
Über zahlreiche Expertisen hat die Stadt in den vergangenen Jahren zu ergründen versucht, welche Klimaziele man wie erreichen kann. Verbrennungsmotoren aus dem Fuhrpark der VAG zu verbannen, wurde als Maßnahme darin regelmäßig genannt, so beispielsweise im Klimaschutzkonzept von 2018 – und auch im Klimamobilitätsplan, der dieses Jahr noch fertig wird, wird die Umstellung auf alternative Antriebe drinstehen. „Es ist sowohl Ziel der Stadt als auch der VAG“, sagt Andreas Hildebrandt, Sprecher der Verkehrsbetriebe. Außerdem will man damit vorgegebene Quoten an emissionsfreien Fahrzeugen aus der europäischen „Clean Vehicles Directive“ erfüllen, die in Deutschland ins „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“ geflossen ist.
Am Dienstag ist dieser voluminöse Umbau durch eine Gemeinderatsmehrheit ohne jegliche Debatte in Gang gesetzt worden. Der Beschluss ist vor allem eine Zusage der Stadt, die Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe – und das heißt bislang, auf Elektroantrieb – aus dem städtischen Haushalt zu bezuschussen.
Diese Zusicherung ist notwendig, weil die VAG Fristen einhalten muss, um für den Kauf der neuen Fahrzeuge möglichst viele Fördermittel einzuwerben – Bund und Land vergeben diese Mittel aber nur, wenn gesichert ist, dass auch Zuschüsse von der Stadt fließen.
Aktuell hat die VAG 77 Busse in Betrieb, darunter befinden sich bereits 17 elektrische Fahrzeuge. Die verbleibenden Dieselfahrzeuge müssten in den kommenden Jahren zügig durch elektrische ersetzt werden, und die VAG glaubt, dass der Markt das hergibt. „Wir sind zuversichtlich, dass es in den kommenden Jahren nicht zu gravierenden Lieferengpässen bei den Herstellerfirmen kommen wird“, sagt Andreas Hildebrandt.

Quelle: Badische Zeitung

E-Bus-Sound des VDV erstmals in einem Bus installiert

Bei der VDV-Elektrobuskonferenz und Fachmesse ElekBu wurde am 13.7.2022 erstmals der vom VDV initiierte E-Bus-Sound, der künftig einheitlich auf deutschen Straßen zu hören sein soll, in einem neuen E-Bus implementiert und über die AVAS-Lautsprecher ausgespielt: „Wir stehen hier nun erstmals vor einem E Bus, der mit dem künftigen Branchen-Standardsound ausgestattet wurde. Damit können wir den Studierenden-Wettbewerb ‚Soundscape‘ erfolgreich beenden und gehen nun in die ganz konkrete Hardware-Implementierung mit den Herstellern und den Verkehrsunternehmen. Wir sind als Branchenverband sehr erfreut über das rege Interesse am VDV-E-Bus-Sound“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. Die Elektrobuskonferenz vermeldet mit über 780 Anmeldungen einen neuen Rekord – auch die Fachmesse ElekBu wartet mit 70 Ausstellern mit einer neuen Höchstzahl auf.
Ziel von Konferenz und Messe: den Verkehr von morgen klimamobil gestalten. Dazu werden Instrumente, Regularien und Gesetze, die in jüngster Zeit angepasst wurden, besprochen und die Rolle der Infrastruktur, mögliche Chancen und Risiken beim Wechsel vom Diesel- zum Elektrobus diskutiert. Klar ist: Das Jahrzehnt des E-Busses – ob batterieelektrisch oder mit Brennstoffzelle – hat begonnen.

Rudi Kuchta vom VDV-Industrieforum und Senior Vice President bei MAN Truck & Bus: „Es ist immer gut, wenn aus einer Branche heraus qualifizierte und abgestimmte Standards entwickelt werden. Das ist gut für die Kunden- und auch mit Blick auf die Kosten. Gleichzeitig bleibt den Herstellern noch genügend Spielraum, um diesen Standard weiterzuentwickeln zum Beispiel in Abhängigkeit von Ort, Region, Geschwindigkeit und Betriebssituation.“

Die EU hatte für alle Elektrofahrzeuge ein AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) vorgeschrieben und in der Folge Anforderungen für die Fahrzeuggeräusche weiterentwickelt.

„Unsere gemeinsamen Glückwünsche gehen an den Gewinner Lukas Esser, an das Duo Alec Duhl und Peter Wehmann sowie an Bastian Eberhard. Sie haben nicht nur die Jury – bestehend aus zahlreichen Verbänden, Unternehmen und Organisationen – von ihren Soundideen überzeugt, sondern auch die vorgegebenen Bedingungen vollständig und überzeugend erfüllt und sich damit in einem breiteren Feld von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ganz Deutschland durchgesetzt. Eine komplette Branche bedankt sich für diesen Impuls“, so die Gratulanten Rudi Kuchta, VDV-Industrieforums-Vorsitzender, VDV-Vizepräsident Werner Overkamp und Professor Sebastian Waschulewski vom FOAM Institute Berlin. „Dieses Soundprojekt war wirklich ein besonderes. Auf der einen Seite eine Branche, die die Transformation der Mobilität vorantreibt, auf der anderen Seite strenge EU-Vorgaben, die mit der Kreativität der Sound Designer ausgefüllt werden sollten. Jetzt sind wir einen Schritt weiter und sprechen mit der Industrie konstruktiv über die Umsetzung. Unser gemeinsames Ziel ist, dass wir schon bald den neuen Standardsound auf den Straßen hören werden. Durch den Wettbewerb haben wir eine sehr gute Gestaltungsgrundlage erhalten: einen einzigartigen, umweltfreundlichen und modernen Klang. Wir nennen ihn den freundlichen Nachbarn“, so Waschulewski.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat heute gemäß § 8 Absatz 1 Bundes-Klimaschutzgesetz fristgerecht ein Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Verkehrsbereich vorgelegt.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: “Wir wollen auch im Verkehrsbereich die Klimaziele einhalten. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde im Verkehrssektor die Umsetzung einer Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen bereits eingeleitet. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird aber erst nach und nach greifen, beispielsweise aufgrund der langen Realisierungszeiten für Infrastrukturprojekte. Im Jahr 2021 wurden die Emissionsziele des Verkehrssektors um etwa 3 Millionen Tonnen CO2 überschritten. Mit unserem heute vorgestellten Maßnahmenpaket gleichen wir die Differenz vollständig aus und führen den Verkehrssektor zurück auf den Pfad der Einhaltung der Klimaziele.”

Um die Treibhausgasemissionen dauerhaft zu reduzieren, setzen wir auf eine klimafreundliche Mobilität. Durch den Aufbau der Ladeinfrastruktur fördern wir den Hochlauf der Elektromobilität im Bereich der PKW sowie der Nutzfahrzeuge. Mit einer Ausbauoffensive Radverkehr fördern wir den Ausbau der Radinfrastruktur und tragen so dazu bei, dass das Fahrrad zu einer attraktiveren Alternative insbesondere im Nahverkehr wird. Eine Ausbau- und Qualitätsoffensive Öffentlicher Personennahverkehr wird dazu beitragen, dass dieser im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern an Attraktivität gewinnt.
Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 KSG berät die Bundesregierung im nächsten Schritt über die vorgelegten Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Vor Erstellung der Beschlussvorlage über die Maßnahmen werden diese dem Expertenrat für Klimafragen zur Prüfung der zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasreduktion übermittelt. Parallel dazu laufen die Abstimmungen zur Finanzierung u.a. im Rahmen der Verhandlungen zum Energie- und Klimafonds.
Unabhängig davon arbeitet die Bundesregierung parallel an einem umfassenden und sektorübergreifenden Klimaschutz-Sofortprogramm, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Dazu laufen aktuell noch die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe (DUH)

Das für heute angekündigte übergreifende Klimaschutzprogramm ist von der Bundesregierung abgesagt worden. Das übergreifende Programm wäre notwendig, um die Einhaltung des Klimaziels 2030 sicherzustellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass sich die Regierung erneut nicht auf die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen ausreichenden Maßnahmen für den Klimaschutz einigen kann.
Die Bundesregierung beschloss heute lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Sofortprogramme für den Gebäude- und den Verkehrssektor. Die Maßnahmen der Einzelprogramme bewertet die DUH als unzureichend. Die DUH kündigt an, diesen klaren Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz in den bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängigen Klimaklagen prüfen zu lassen, um per Gerichtsentscheid die Bundesregierung zu zwingen, ausreichend wirksame Maßnahmen im Gebäude- und Verkehrsbereich durchzusetzen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor geht peinlicherweise davon aus, dass die notwendigen CO2-Einsparungen bis 2030 um Millionen Tonnen verfehlt werden und gleichzeitig in den nächsten Jahren kein Handlungsbedarf im Gebäudesektor besteht. Dabei wissen Ministerin Geywitz und Minister Habeck sehr genau, welche Maßnahmen notwendig wären, um den Heizungssektor zu dekarbonisieren. Dazu gehören das Kriterium für 65-Prozent-Erneuerbare für Heizungen, das einem Verbot von Öl und Gasheizungen entspricht sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur richtigen Einstellung von Heizsystemen. Leider fehlt es den zuständigen Ministerien an der notwendigen Durchsetzungskraft. Blind bleibt die Regierung weiterhin beim Energiesparen in Gebäuden, vor allem im Bestand. Notwendig wäre jetzt eine 180-Tage-Sanierungsoffensive für Schulen und Kindergärten sowie eine konsequente und schnelle Einführung von Mindesteffizienzstandards. Damit könnten schon in den kommenden Jahren CO2 eingespart, die vielerorts unzumutbaren Zuständen für die Schutzbedürftigsten verbessert und gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher vor explodierenden Energiekosten geschützt werden. Sonst steht Deutschland nicht nur im kommenden, sondern auch im darauffolgenden Winter vor den gleichen Problemen.“

Die DUH fordert eine schnelle und konsequente Umsetzung der Mindesteffizienz-Standards im Gebäudesektor. Das bedeutet, sehr schnell die schlechtesten Gebäude zu sanieren. Hier braucht es ordnungsrechtliche Vorgaben sowie eine gezielte Förderung für die Bestandssanierung.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Maßnahmenplan des Verkehrsministers belegt den Offenbarungseid der FDP im Klimaschutz. Herr Wissing will anstatt realer CO2-Emissionen über nicht vorhandene ‚klimafreundliche Kraftstoffe‘ 13 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Wir brauchen ein Ende der Taschenspielertricks und den Einstieg in ehrliche, kurzfristig wirksame Maßnahmen, die den Energieverbrauch sofort reduzieren. Davon findet sich nichts im aktuell bekannten Einzelprogramm von Verkehrsminister Wissing. Obwohl im Verkehrssektor eine Klimalücke bis 2030 von 160 Millionen Tonnen CO2 existiert, will die Ampel-Regierung keine wirksamen Maßnahmen aufgreifen, die die Klimagasemissionen im Verkehrsbereich kurzfristig senken. SPD und Grüne akzeptieren weiterhin die faktische Richtlinienkompetenz der FDP im Klimaschutz. Es reicht nicht, die Menschen zum Kaltduschen aufzufordern. Wir brauchen noch in diesem Sommer den Mut, dass sich die Bundesregierung über die Anweisungen der Automobilkonzerne hinwegsetzt und kurzfristig wirksame Klimaschutzmaßnahmen beschließt.“

Die DUH fordert fünf konkrete Maßnahmen für das Sofortprogramm Verkehr:

• Ein auf mindestens zwei Jahre angelegtes Tempolimit 100/80/30, mit dem jeden Tag 10 Millionen Liter Diesel und Benzin und jährlich 9,2 Millionen Tonnen CO2 eingespart wird

• Ein bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket für Bus und Bahn

• Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Dienstwagen, die im realen Fahrbetrieb unter 95 g CO2/km emittieren und mit einer Obergrenze von 30.000 Euro

• Stopp jeglicher Streckenstilllegungen beziehungsweise Beendigung der Personenbeförderung auf Schienenstrecken (wie aktuell bei Berlin zwischen Joachimsthal und Templin geplant)

• Auf ein Jahr befristetes Verbot für Kurzstreckenflüge, wenn die jeweiligen Städte per Bahn in weniger als fünf Stunden erreichbar sind

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist überfällig, dass der Konflikt darüber, was der klimapolitische Grundkonsens des Koalitionsvertrages ist, endlich öffentlich ausgetragen wird. Hier muss auch der Bundeskanzler klar Stellung nehmen. Sonst wäre zumindest für die Grünen die vertraglich vereinbarte Handlungsgrundlage nicht mehr gegeben.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Weniger Schwarzfahrer seit Einführung des Neun-Euro-Tickets

Wie ein Sprecher der Deutschen Bahn mitteilte, ist die Anzahl der Reisenden ohne gültigen Fahrschein stark zurückgegangen. Der Effekt zeige sich vor allem im Regionalverkehr auf der Schiene. Auch andere Verkehrsbetriebe bestätigten die Entwicklung. Von Mai auf Juni sei die Zahl der ausgestellten „Schwarzfahrer“- Bescheide um zwei Drittel zurückgegangen, erklärte die Nordwestbahn. Im innerstädtischen Nahverkehr ist den Angaben zufolge dagegen kein nennenswerter Rückgang zu verzeichnen. Der Fahrgastverband Pro Bahn wies darauf hin, dass zurzeit aufgrund voller Züge weniger Kontrollen stattfänden.
Mit dem Anfang Juni eingeführten Neun-Euro-Ticket kann man einen Monat lang Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland nutzen. Wer ohne gültige Fahrkarte erwischt wird, muss weiterhin ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro zahlen.

Quelle: Deutschlandfunk

ÖPNV-Warnstreik in Teilen Sachsen-Anhalts

In Teilen Sachsen-Anhalts bleiben am Mittwoch (13.7.2022) Busse und Straßenbahnen in den Depots. Die Gewerkschaft Verdi hat in Sachsen-Anhalt erneut zu Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgerufen. Er soll in den meisten Fällen den ganzen Tag dauern. Betroffen sind neben Magdeburg auch die kommunalen Verkehrsgesellschaften in Dessau, Halle und im Burgenlandkreis. Der Zeitpunkt fällt genau auf den letzten Schultag vieler Schüler in Sachsen-Anhalt vor den Sommerferien.
Verdi-Sprecher Lucas Zahn sagte MDR SACHSEN-ANHALT, rund 2.100 Beschäftigte im Land seien aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Die Gewerkschaft verlangt für ÖPNV-Mitarbeitende unter anderem, den Stundenlohn um 1,50 Euro zu erhöhen sowie eine bessere Bezahlung der Azubis. Die Arbeitgeber boten bisher einmalig 300 Euro an.
Zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen sind die Beschäftigten der Halleschen Verkehrs-AG. Dort sollen nach den Plänen von Verdi von Betriebsbeginn bis 1 Uhr am Folgetag keine Bussen und Bahnen fahren. Betroffen ist auch der Schülerverkehr. In Magdeburg sind Beschäftigte der Verkehrsbetriebe zwischen Betriebsbeginn und Mitternacht zum Warnstreik aufgerufen. Auch in der Landeshauptstadt dürften Busse und Bahnen also ganztägig stillstehen. Dasselbe gilt für Busse im Burgenlandkreis. In Dessau sind Beschäftigte der Verkehrsgesellschaft zwischen Betriebsbeginn und 22 Uhr zum Warnstreik aufgerufen. Hier wird neben Bussen und Straßenbahnen auch die Dessau-Wörlitzer Eisenbahn betroffen sein.

Quelle: mdr

Malteser schließen Jobticket-Partnerschaft mit MVB

Mit Bus und Bahn zur Arbeit pendeln oder auch in der Freizeit häufiger auf die öffentlichen Verkehrsmittel setzen: Das ist für die Beschäftigten der Malteser ab September nun noch kostengünstiger möglich, denn das Unternehmen hat mit der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) eine Jobticket-Partnerschaft geschlossen.

„Wir freuen uns sehr, unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten zu können, das Job-Ticket zu nutzen. Wir Malteser haben den Menschen im Blick und lindern Not, tragen aber auch für die Welt, die uns umgibt, eine Verantwortung. Das zeitgemäße, umweltfreundliche Pendeln Arbeitsplatz passt perfekt zum Ziel der Malteser, klimafreundlich zu sein und auf einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu achten“, sagt Anke Brumm, kommissarische Geschäftsführerin der Malteser.

Mario Großmann, kommissarischer Geschäftsführer der Malteser, ergänzt: „Die Kooperation mit dem Verkehrsverbund marego und den Magdeburger Verkehrsbetrieben ist eine rundum tolle Sache: Künftig können unsere Mitarbeitenden zu besonders günstigen Konditionen schnell, bequem, sicher und ohne Stau mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihren Arbeitsstätten und wieder zurückkommen. Das unsere Mitarbeiter*innen durch die Nutzung des JobTickets auch in ihrer Freizeit Ausflüge mit ihren Familien unternehmen können, ist mit Sicherheit ein zusätzlicher Anreiz für die nachhaltige Mobilität.“

Die Beschäftigten haben einen Preisvorteil durch Rabatt gegenüber der vergleichbaren Abo-Monatskarte. Sowohl der Verkehrsverbund, als auch das Unternehmen bezuschussen das Ticket. Ein weiterer Vorteil ist der einfachere und bequemere Erwerb: Information, Bestellung, Abholung und Bezahlung erfolgt direkt am Arbeitsplatz des eigenen Unternehmens. Das Jobticket gilt auch in der Freizeit. Es wird an Firmen, Institutionen und Ämter ausgegeben mit einer Mindestabnahmemenge von 20 Stück. Firmen mit weniger Mitarbeiter können sich auch zu Bezugsgemeinschaften zusammenschließen, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen.

Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG