Das Landesprogramm Fokus Bahn NRW setzt sich seit zwei Jahren für Verbesserungen im Nahverkehr auf der Schiene in Nordrhein-Westfalen ein. Laut NRW-Verkehrsministerium mit Erfolg: Die Gemeinschaftsinitiative unter Federführung des Landes hat zu einer verbesserten Zusammenarbeit im Sektor und zu einem deutlichen Bewerberzuwachs für den Beruf Lokführerin bzw. Lokführer geführt. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die wertvolle Arbeit der Gemeinschaftsinitiative finanziell und organisatorisch und hat das Engagement im vergangenen Jahr durch die Gründung einer Stabsstelle nochmals verstärkt. Verkehrsminister Hendrik Wüst zieht ein positives Fazit: „Deutschland muss wieder Bahnland werden. Mit Fokus Bahn NRW haben wir ein Erfolgsmodell und Vorbild für die gesamte SPNV-Branche geschaffen. Das ist deutschlandweit einmalig! Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland führend mit der Plattform Fokus Bahn, die das Miteinander der SPNV-Branche konsequent lebt und kultiviert. Davon profitieren vor allem die Fahrgäste und das Klima. Ein gutes SPNV-Angebot macht Mobilität in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer!“ Joachim Künzel, Leiter des Programms Fokus NRW und Geschäftsführer des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe, unterstreicht das Engagement: „Wir haben eine starke Branchengemeinschaft aufgebaut und arbeiten in unternehmensübergreifenden Teams daran, einen noch leistungsfähigeren Nahverkehr für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen bereitzustellen. An diese Erfolge wollen wir anknüpfen, indem wir neue Partner hinzugewinnen, die Personalgewinnung weiter intensivieren und die Kundeninformation stetig verbessern.“ Die bislang bewährte Zusammenarbeit bei Fokus Bahn NRW soll fortgesetzt werden. Alle Beteiligten wollen im Laufe des Jahres den Fortlauf klären. Formal läuft das Landesprogramm einschließlich der Landesförderung Ende 2021 aus. Der SPNV in Nordrhein-Westfalen muss weiterhin zukunftsfähig gestaltet werden, weil er vor verschiedenen Herausforderungen steht. Zum Beispiel stellt der demografische Wandel hohe Anforderungen an die Personalgewinnung. Darüber hinaus ist ein starker Schienenpersonennahverkehr eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Zudem erfordern die Baustellen im Netz zusätzliches Engagement für eine landesweit abgestimmte Fahrgastinformation. Das Erfolgsmodell der gemeinsamen Branchenplattform Fokus Bahn NRW bleibt also weiterhin gefragt.
Ab sofort ist Britta Salzmann Geschäftsführerin des deutschlandweiten Vernetzungsprojekts Mobility inside. Die studierte Diplom-Volkswirtin und Kauffrau wird bei Mobility inside das Marketing und die Kommunikation verantworten. Seit 2012 ist sie bei der Deutschen Bahn im Personenverkehr im Geschäftsfeld DB Vertrieb tätig und insbesondere mit der Vernetzung der Branche befasst – einer der Grundpfeiler von Mobility inside. Neben Britta Salzmann gehören wie bereits bisher Jörg Puzicha und Volker Weiß der Mobility inside-Holding-Geschäftsführung an. Bereits vor ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Bahn war Britta Salzmann mit einer eigenen Kommunikationsagentur für die Branche aktiv und hat dabei die Gründung mehrerer Verbundorganisationen sowie Landesmarketing-Aktivitäten kommunikativ-politisch begleitet, so dass sie über mehr als zwanzig Jahre Branchenerfahrung über alle Akteursgruppen hinweg verfügt.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz klar gegen eine Höchstbesetzung in Bussen und Bahnen ausgesprochen. Eine Auslastungsgrenze von maximal der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgäste, wie dies im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert werde, sei objektiv nicht umsetzbar oder kontrollierbar, so der Verband. „Wir unterstützen jede sinnvolle bundesweite Maßnahme, um die Ausbreitung der Coronainfektionen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Dies hat weiterhin oberste Priorität. Die Festlegung einer Obergrenze von 50 Prozent bei der Auslastung in unseren Fahrzeugen ist jedoch weder notwendig noch in der Praxis vernünftig umsetzbar. Die Verkehrsunternehmen fahren seit Pandemiebeginn weitestgehend das vollständige Leistungsangebot an Bussen und Bahnen, teilweise sogar mehr. Bei aktuellen Fahrgastrückgängen zwischen durchschnittlich 44 und 70 Prozent ist für alle Kundinnen und Kunden, die den ÖPNV nutzen, ausreichend Platz vorhanden um die pandemiebedingt notwendigen Abstände in den Fahrzeugen einzuhalten“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Ohne zusätzliches Prüfpersonal sei die Einhaltung der Höchstbegrenzung in den Fahrzeugen nicht kontrollierbar. Gleichzeitig ist es aus VDV-Sicht nicht sinnvoll, zusätzliches Personal in die Fahrzeuge zu schicken, um die Auslastung zu prüfen, denn auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen direkten Kontakt möglichst vermeiden. Der VDV begrüßt im Rahmen der Anhörung zudem bundesweite und einheitliche Standards bei den Infektionsschutzmaßnahmen. Denn Busse und Bahnen – und damit auch die Fahrgäste – fahren häufig über Länder-, Stadt- bzw. Landkreisgrenzen hinaus. Unterschiedliche Regelungen führen daher bei den Kundinnen und Kunden zur Verunsicherung und erschweren außerdem die Umsetzung sowie die Kontrolle und Kommunikation der Maßnahmen durch die Verkehrsunternehmen erheblich: „Einheitliche Regelungen zum Schutz vor weiteren Coronainfektionen sind unabdingbar, um eine Durchsetzung und Kontrolle der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Fahrzeugen zu gewährleisten. Auch mit Blick auf die Nachvollziehbarkeit und das Vertrauen sowie für eine klare und verständliche Information der Fahrgäste ist dies von außerordentlicher Relevanz“, erklärt Wolff. Eine weitere Schutzmaßnahme aus dem aktuellen Regierungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes, die den öffentlichen Verkehr betrifft, ist die Maskenpflicht. Hier schlägt die Bundesregierung strengere Pflichten zum Tragen von „Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar)“ vor. Nach Ansicht des VDV entstünden dadurch massive Beeinträchtigungen im Betriebsablauf. Der Verband schlägt stattdessen vor, dass eine Tragepflicht von FFP2-Atemschutzmasken oder zugelassenen medizinischen Gesichtsmasken gesetzlich vorgeschrieben wird. „Wir unterstützen eine Maskenpflicht grundsätzlich, allerdings muss der reibungslose Betriebslablauf bei den Verkehrsunternehmen gewährleistet bleiben. Die Arbeitsschutzverordnung legt für FFP2-Masken eine Tragehöchstdauer von 75 Minuten mit anschließender Pause von 30 Minuten nahe. Die Anwendung dieser Regelung wäre auf viele Berufsgruppen im öffentlichen Personenverkehr mit Aufgaben für einen reibungslosen Betrieb nicht zu vereinbaren, da beispielsweise die Abfertigung, bzw. die Abfahrt von Schienenbahnen nicht ausgesetzt werden kann bis die Tragepause vorbei ist. Auch im Linienbusverkehr würde sich in bestimmten Aufgabenbereichen dieses Problem stellen“, so Wolff abschließend.
Corona hält die gesamte Gesellschaft in Atem und hat automatisch auch großen Einfluss auf den ÖPNV. Die Fahrgastzahlen sind dramatisch eingebrochen, weil potenzielle Fahrgäste aus Angst vor der Ansteckungsgefahr Bus und Bahn lieber meiden. Was Verkehrsbetriebe in Bezug auf Hygienemaßnahmen unternehmen können, darüber sprach Nahverkehrs-praxis mit Nico Barthel, Vertriebsleiter UV-Anwendungen bei Heraeus Noblelight. Das Unternehmen bietet ein Luftreinigungssystem an, das Viren und Bakterien effektiv bekämpft.
Nahverkehrs-praxis: Herr Barthel, wie zerstört UV-C Licht Viren, und ist das wissenschaftlich belegt?
Barthel: Wissenschaftliche Studien zeigen: Die Luftreinigung mit UV-C ist die weltweit beste und wirkungsvollste Technologie gegen Viren oder Bakterien aller Art. Das ist seit Jahrzehnten wissenschaftlich belegt.
Mit genau 254 Nanometer Wellenlänge wird die Erbinformation des Virus zerstört. Die Vermehrung des Virus ist gestoppt und das Virus ist sofort zerstört.
Das gilt für das Covid19-Virus und auch die Mutationen. Aber auch andere Keime wie Bakterien, multiresistente Erreger oder Pilze werden bei korrekter Bestrahlung abgetötet. Die Wirkung auf Viren in großen Luftmengen haben wir mit dem Hygieneinstitut Biotec getestet. Die konnten nach Einschalten des UV-Lichts keine Viren mehr nachweisen. Biologisch sind das 99,9999% Reinigungsleistung.
Die Technologie hat sich in anderen Bereichen bereits bewährt: Die UV-C-Strahlung wird im industriellen Bereich bei der Desinfektion etwa von Yoghurtbechern und Babygläschen, Luft und Wasser schon seit Jahren erfolgreich eingesetzt.
Nahverkehrs-praxis: Welche technischen und finanziellen Anforderungen kommen auf Verkehrsbetriebe zu, wenn Entkeimungssysteme mit UV-C Licht nachgerüstet werden sollen?
Barthel: Wichtig ist, dass die Luftreiniger auch dann einsetzbar sind, wenn Fahrgäste befördert werden. Daher darf kein UV-Licht aus den Systemen ausdringen und es muss genügend Luft durch das System fließen, damit wir mindestens auf eine 99% Virenreduzierung kommen.
Der Einbau unserer Systeme ist wirklich einfach. Für Solaris und MAN Lion Busse haben wir individuell angepasste Lösungen für den Einbau in die Lüftungsanlage. Der Einbau dauert nicht mal eine Stunde. Die Systeme können bis zu 4.000 m³/h entkeimen und sorgen somit über die Lüftungsanlage für einen kompletten Luftaustausch in weniger als zwei Minuten.
Für alle anderen Bustypen haben wir ein universell einsetzbares Deckengerät mit integriertem Lüfter. Für kleine Bustypen reicht ein System, für größere Bustypen empfehlen wir den Einsatz von zwei Systemen. Damit kann die Luft ein einem Bus in rund acht Minuten ausgetauscht werden.
Unsere Lampen sind hochqualitative Industrielampen und halten rund 12.000 Stunden. Das reicht fast für die gesamte Lebensdauer eines normalen Stadtbusses im Nahverkehr.
Die Preise reichen von 2.600,- Euro zwei Universalgeräte, und 2800,- Euro für die integrierte Lösung bei Solaris und MAN.
Unsere Systeme sind nach jedem Start sofort einsatzbereit – auch bei Hitze oder Kälte. Der Betrieb läuft einfach über das Bordnetz, ein kontinuierlicher Betrieb ist auch während der Fahrt gewährleistet.
Nahverkehrs-praxis: Verkehrsbetriebe haben oft Busse unterschiedlicher Hersteller in ihrer Flotte. In die Fahrzeuge welcher Hersteller lässt sich Ihr System einbauen, und gibt es da unterschiedliche technische Bedingungen?
Barthel: Das ist kein Problem: Unsere Systeme sind in allen Bustypen und Herstellermarken nachrüstbar. Wir geben den besten Produktmix zwischen integrierten und Universal-Lösungen. Neben integrierten Lösungen in Lüftungsanlagen gibt es bei Heraeus jetzt auch ein lüftungsunabhängiges System zur Luftreinigung in Bussen. Unsere Geräte können in Fahrzeugen aller Marken wie MAN, Mercedes, Solaris oder Scania schnell und günstig eingebaut werden – das ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die auch in diesen schwierigen Zeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Unsere Kompetenz ist so gut, dass wir leicht für einen speziellen Bustypen eine voll integrierte Lösung entwickeln können.
Nahverkehrs-praxis: Kann das System auch außerhalb von Fahrzeugen – z.B. an Bus- und U-Bahnhöfen – verwendet werden, und wie funktioniert der Einsatz dort?
Barthel: Ja, natürlich, wir haben rund zehn Luftreinigungssysteme im Angebot, die in Bussen, Zügen oder U-Bahnen, schon heute eingesetzt werden. Hierbei muss jeweils die Situation einzeln bewertet werden und demnach das passende Soluva Produkt ausgewählt werden.
Wir haben leistungsstarke computerbasierte Simulationstechniken, mit denen wir die Luftströmungen simulieren können, um zum Beispiel Züge optimal zu desinfizieren.
Neben der Raumluftentkeimung können aber auch Oberflächen effizient mit UV-C Strahlung entkeimt werden. Dafür haben wir das erste batteriebetriebene Profigerät entwickelt und mit der Universitätsklinik Tübingen getestet. Damit ist man mobil und es desinfiziert trocken, chemiefrei und geht wirklich sehr schnell. Viren sind gut zu zerstören. In Tübingen konnten schon bei kurzer Bestrahlung keine Viren mehr nachgewiesen werden. Besonders bei der Reinigung von Sitzen spart man sehr viel Zeit, Desinfektionsmittel und Müll.
UV-Licht zur Desinfektion wird in vielen asiatischen Ländern schon stark genutzt. Durch die Pandemie kommt die Technologie jetzt endlich auch zu uns und wird das Thema Desinfektion vollkommen verändern.
DB Regio Schleswig-Holstein testet mit einem neuen Wegeleitsystem einen weiteren Baustein, für mehr Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ergänzend zu den bewährten umfangreichen Hygienemaßnahmen und Informationskampagnen während der Pandemie erprobt DB Regio Schleswig-Holstein ein neues Pilotprojekt für sicheres und komfortables Bahnfahren: Auf der Strecke Hamburg – Kiel/Flensburg fährt ein TWINDEXX-Doppelstock-Zugteil mit einem im und am Fahrzeug angebrachten optischen Wegeleitsystem, an dem sich Fahrgäste auf ihrem Weg durch den Zug orientieren können. Markierungen leiten die Kund:innn durch den Zug, erleichtern eine optimale Verteilung der Fahrgäste und helfen, ausreichend Abstand zu halten. Damit führt DB Regio Schleswig-Holstein das bereits vorhandene Leitsystem an den Bahnhöfen in einigen Zügen fort. Das Wegeleitsystem als Pilotprojekt findet außer in Schleswig-Holstein gleichzeitig in drei weiteren Testregionen statt: • Regionalverkehre Start Deutschland, Start Unterelbe, auf der RE5 zwischen Hamburg und Cuxhaven in Abstimmung mit der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG), • im Netz Nordwest-Brandenburg auf der RE6 zwischen Berlin Gesundbrunnen und Wittenberge in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und • Schwarzwaldbahn in Baden-Württemberg zwischen Karlsruhe und Konstanz gemeinsam mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Der BGH kommt – anders als früher das OLG Frankfurt – zu folgendem Ergebnis: (BGH, XII ZR 29/20, 03.02.2021).
Schienennetz muss pünktlich zur Verfügung gestellt werden
Die DB Netz AG ist verpflichtet, dem privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Schienenbenutzung zu den vertraglich vereinbarten Trassenzeiten zu ermöglichen Die DB Netz AG schuldet – so der BGH – die pünktliche Trassenüberlassung.
EVU können Verspätungs-Pönalen und entgangenen Gewinn grundsätzlich ersetzt verlangen
Der BGH hält den formularmäßigen Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen unangemessener Benachteiligung der EVU für unwirksam. Denn eine Freizeichnung durch AGB darf vertragswesentliche Rechtspositionen der EVU nicht aushöhlen. Die Schienennutzungsbedingungen können als Allgemeine Geschäftsbedingungen Schadensersatzansprüche für Vermögensschäden nicht ausschließen. Der BGH hält den Einwand der DB Netz AG, sie habe keinen Rechtsbindungswillen für die rechtzeitige Bereitstellung und Befahrbarkeit der Trassen gehabt, für irrelevant.
Die im Verband mofair versammelten Wettbewerbsunternehmen des Schienenpersonenverkehrs haben bei ihrer Frühjahrsmitgliederversammlung am 15. April Dr. Tobias Heinemann, Sprecher der Geschäftsführung der Transdev GmbH, zu ihrem neuen Vorsitzenden gewählt. Die Nachwahl des mofair-Präsidenten war wegen des Ausscheidens von Christian Schreyer als Aufsichtsratschef bei der Transdev GmbH notwendig geworden. Er wird dem mofair-Vorstand aber weiterhin als kooptiertes Mitglied erhalten bleiben und sich mit den anderen Vorstandsmitgliedern Jost Knebel (Vizepräsident, Netinera GmbH). Patrick Verwer (Schatzmeister, Go Ahead), Alexander Hedderich (Beisitzer, RDC Deutschland), Michiel Noy (Beisitzer, Abellio), Fabian Stenger (Flixtrain, Beisitzer) und Marcel Winter (National Express, Beisitzer) sowie den beiden kooptierten Mitgliedern Hans Leister und Tobias Richter einbringen.
Ab dem 7. Mai 2021 stehen Berufspendelnden und Urlaubsreisenden auf Ihrer Reise mit der Deutschen Bahn (DB) von und nach Sylt deutlich mehr Kapazitäten zur Verfügung. Das Land Schleswig-Holstein und die DB haben gemeinsam ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um bei steigendem Reiseverkehr in den Sommermonaten ein zusätzliches Angebot an Sitzplätzen und eine bestmögliche Verteilung der Fahrgäste in den Zügen zu ermöglichen. Ab dem 7. Mai stehen zwischen Hamburg und Westerland täglich rund 4.000, zwischen Niebüll und Westerland sogar rund 8.500 zusätzliche Sitzplätze pro Tag zur Verfügung. Möglich wird dies durch den Einsatz von Doppelstockwagen, die täglich bei 15 Zügen für zusätzliche Kapazitäten sorgen. In diesen Zügen stehen dann statt bisher 500 Sitzplätzen 620 Plätze zur Verfügung. Zudem fahren nun 76 statt 30 Züge mit doppelter Wagenkapazität. Die Maßnahmen gelten bis zum 1. November 2021 und sind eine zusätzliche Leistung zum Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der Bahn. Von den Gesamtkosten in Höhe von rund 8,7 Millionen Euro trägt das Land rund 4,4 Millionen Euro, die DB 4,3 Millionen Euro. Um den Betrieb zusätzlich zu unterstützen, stehen in Niebüll und Westerland sowie in Hamburg-Altona je ein weiterer Bereitschaftszug in Reserve auf Abruf. Bei Störungen können diese kurzfristig zum Einsatz kommen. Auch beim Autozug Sylt Shuttle wurden die Kapazitäten wieder an den Sommerfahrplan angepasst. Dort verkehren seit dem 26. März montags bis sonntags wieder 18 Züge statt 10 pro Richtung. Bereits von Januar bis März 2021 hatten Land und Deutsche Bahn das Angebot an Verkehren auf der stark frequentierten Strecke nach Sylt von Niebüll nach Westerland (Sylt) stark ausgeweitet. Rund 1.500 zusätzliche Plätze standen den Fahrgästen und Pendlern wochentags durch zusätzliche Verkehre zur Verfügung. Dies wurde durch den zeitweise reduzierten Trassenbedarf des DB Sylt Shuttles ermöglicht.
Gemeinsam mit dem Bürgermeister für den Stadtbezirk I, Peter Valerius, haben Simone Raskob (Umwelt-, Verkehr- und Sportdezernentin der Stadt Essen) und Michael Feller (Geschäftsführer Ruhrbahn) am 15. April 2021 offiziell die fünfte Mobilstation in Essen eröffnet. Ausgestattet ist die neue Mobilstation mit drei CarSharing-Stellplätzen und acht Leihfahrrädern von Metropolradruhr. Zusätzlich gibt es eine überdachte Abstellmöglichkeit für insgesamt acht Fahrräder sowie eine E-Ladesäule für Pkw. Die neue Mobilstation befindet sich unmittelbar neben einem Taxistand und ist ein weiteres Beispiel dafür, wie man optimal den Umstieg gestalten kann, von Bus auf Bahn, zu CarSharing, Leihfahrrad oder Taxi. Mit dem Bau der Mobilstation wurde auch die Angebotsqualität verbessert: drei neue Bänke wurden bereits aufgestellt und voraussichtlich Anfang Herbst werden insgesamt sechs neue Bäume gepflanzt. Vor Ort macht eine 4,50 Meter hohe Stele mit grünem „M“ auf das Angebot der Ruhrbahn und seiner Kooperationspartner aufmerksam. Der Standort an der Steeler Straße ist geprägt durch dichte Wohnbebauung, Schulen und das Franz-Sales-Haus mit integrativem Hotel sowie das Seniorenzentrum Paulusquartier. An der Haltestelle Parkfriedhof verkehren zwei Straßenbahnlinien (103 und 109) sowie eine Nachtexpress-Linie. Täglich steigen dort rund 3.300 Fahrgäste ein und aus. Gemeinsam mit der Stadt Essen hat die Ruhrbahn die Haltestelle Parkfriedhof im letzten Jahr barrierefrei ausgebaut. Durch diese Maßnahme erreichen mobilitätseingeschränkte Menschen die Haltestelle seit ihrer Fertigstellung barrierefrei. Gleichzeitig wurde die Infrastruktur im Bereich der Steeler Straße optimiert: neben dem Bau der Mobilstation wurden Gehweg- und Fahrbahn-Oberflächen erneuert sowie der Straßenquerschnitt angepasst. Mit der neuen Mobilstation Parkfriedhof sind mittlerweile fünf Mobilstationen in Betrieb. Ein weiterer Standort an der Kronprinzenstraße wird voraussichtlich noch in diesem Jahr folgen. Voraussichtlich noch in diesem Jahr soll der Ausbau des Netzes auch auf den Standort Mülheim ausgeweitet werden.
Das Teilprojekt regioKArgoTramTrain – ein zentraler Baustein der neuen Gesamtinitiative regioKArgo – wurde am 14. April im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs RegioWIN (Regionale Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Nachhaltigkeit) als ein Leuchtturmprojekt der TechnologieRegion Karlsruhe prämiert und erhält nun Fördergelder von Seiten des Landes Baden-Württemberg. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Wettbewerbsjury mit unserem Konzept überzeugen konnten, eine völlig neuartige Güter-Stadtbahn zu entwickeln und diese in ein umfangreiches neues Logistikkonzept einzubetten“, sagt Ascan Egerer, technischer Geschäftsführer der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG). Die AVG leitet federführend das aus zahlreichen renommierten Partnern bestehende Konsortium des Teilprojekts. „Hiermit machen wir einen entscheidenden Schritt nach vorne und können jetzt in die konkrete Umsetzung einsteigen“, betont Ascan Egerer weiter. Im Rahmen von regioKArgoTramTrain ist geplant, ein umfangreiches Konzept für eine neu-artige Stadtbahn zu entwickeln, die künftig neben Fahrgästen auch Güter aus der Region in die Stadt befördern soll. Während das laufende Jahr noch der weiteren detaillierten Konzeption gewidmet ist, soll im Anschluss der Testbetrieb eines ersten Prototypen im „Reallabor“ erfolgen. Der Testbetrieb soll auf dem Betriebsgelände der Verkehrsbetriebe Karlsruhe am Rheinhafen durchgeführt werden.