VAG verstärkt Fahrplanangebot ab 4. Mai

In der kommenden Woche beginnt für einige Schülerinnen und Schüler wieder der reguläre Unterricht im Klassenzimmer. Zudem verzeichnet die Freiburger Verkehrs AG (VAG) seit einigen Tagen wieder leicht steigende Fahrgastzahlen. Aus diesem Grund wird die VAG den derzeitigen Sonderfahrplan vom 4. Mai an weiter verdichten und sich so erneut ein Stück weit mehr der Normalität annähern.

Quelle: Freiburger Verkehrs-AG

KVB-Direktvergabe der Stadt Köln rechtskräftig

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 27. April 2020 die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zur Wirksamkeit der Direktvergabe der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) bestätigt. Damit steht rechtskräftig fest, dass der am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Öffentliche Dienstleistungsauftrag“ (ÖDLA) wirksam von der Stadt Köln an die KVB vergeben worden ist.
Der ÖDLA regelt die Sicherstellung und Finanzierung des ÖPNV im Stadtverkehr Köln bis zum Jahr 2042. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 4. April 2019 hatte die Stadt Köln den ÖDLA im Wege einer sogenannten Direktvergabe an die KVB als städtisches Beteiligungsunternehmen vergeben. Die Stadt Köln hatte die Direktvergabe langjährig vorbereitet und sich dabei von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen. Sie war stets davon ausgegangen, dass die Direktvergabe rechtmäßig und wirksam ist. Dies ist nun durch den Beschluss des OLG Düsseldorf rechtskräftig bestätigt worden.
Ein privates Busunternehmen hatte den Nachprüfungsantrag am 2. Mai 2019 bei der Vergabekammer gestellt. Schon die Vergabekammer hatte den Antrag in erster Instanz zurückgewiesen. Die Firma hat sich nicht nur gegen die Direktvergabe des ÖDLA gewendet, sondern auch gegen die Finanzierung des Verlustausgleichs der KVB. Dieser Antrag ist im Nachprüfungsverfahren bereits unzulässig. Das Busunternehmen ist vom OLG Düsseldorf insoweit an das Landgericht Köln verwiesen worden. Der Verlustausgleich der KVB ist aus Sicht der Stadt Köln aufgrund des nunmehr rechtskräftig wirksamen ÖDLA gerechtfertigt.
„Mit der Entscheidung des OLG Düsseldorf besteht nun Rechtssicherheit über die Wirksamkeit des ÖDLA bis zum Jahr 2042. Das begrüße ich sehr, denn gerade im ÖPNV stehen wichtige, langfristige Zukunftsinvestitionen an“, erklärt Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.

Quelle: Stadt Köln

Erweiterung der U-Bahnstation Sendlinger Tor in München

Die Erweiterung des U-Bahnhofs Sendlinger Tor geht trotz Corona-Krise planmäßig in die nächste Runde: Das erste Erweiterungsbauwerk unter dem Sendlinger-Tor-Platz ist soweit fertiggestellt, dass es am Donnerstag, 30. April 2020 für die Fahrgäste freigegeben werden kann. Die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) erreichen damit ein wegweisendes Etappenziel beim Umbau des zentralen U-Bahn-Knotenpunkts zu einem barrierefreien und großzügig gestalteten Zukunftsbahnhof.
Mit dem neuen Erweiterungsbau unter dem Sendlinger-Tor-Platz gibt es nun eine weitere Verbindung zwischen der Bahnsteigebene der U1/U2 und dem Zwischengeschoss. Dieser sogenannte Querschlag befindet sich am nordwestlichen Ende der beiden Bahnsteigröhren (Richtung Hauptbahnhof). In dem Neubau sind neben den Treppenanlagen für die Fahrgäste auch Betriebs- und Technikräume untergebracht. Die Fertigstellung des zweiten Erweiterungsbauwerks an der Blumenstraße ist 2023 geplant. Dann soll auch das Gesamtprojekt abgeschlossen werden. Der Neubau an der Blumenstraße wird zusätzliche Wege von der Bahnsteigebene der U1/U2 direkt zur Oberfläche bieten und ebenfalls dazu beitragen, die Fahrgast-ströme in dem U-Bahnhof zu entzerren und damit Engstellen zu beseitigen.

Quelle: Stadtwerke München

StVO-Novelle macht Carsharinggesetz vollständig umsetzbar

Am 28. April 2020 tritt die neue StVO in Kraft. Damit werden alle Regelungen zur Umsetzung des bereits 2017 in Kraft getretenen Carsharinggesetzes (CsgG) endlich getroffen. Für den Bundesverband CarSharing ist die StVO-Novelle ein wichtiges Signal an jene Kommunen, die das CarSharing bisher nicht fördern.
Vor allem das stationsbasierte CarSharing sollte möglichst flächendeckend gefördert werden. Denn diese CarSharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Stationsbasierte Fahrzeuge dürfen aber im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Verbandsgeschäftsführer Nehrke fordert deshalb: „Das stationsbasierte CarSharing muss durch ein flächendeckendes Netz von CarSharing-Stationen in den öffentlichen Raum geholt werden. Dann ist es für Nicht-Kunden sichtbarer und kann seine hohe verkehrsentlastende Wirkung voll entfalten.“

Die StVO-Novelle enthält folgende neue Regelungen zum CarSharing:

• Es gibt nun ein amtliches CarSharing-Schild. Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ (314 oder 315) verwendet, um CarSharing-Stellplätze zu kennzeichnen.

• Allgemeine CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Raum können mit dem amtlichen Schild nun erstmals ausgewiesen werden.

• Anbieterspezifisch zugeordnete Stellplätze für stationsbasierte CarSharing-Fahrzeuge werden laut Carsharinggesetz (CsgG) auf Basis der Sondernutzung eingerichtet. Es gibt daher bereits eine ganze Reihe von Kommunen, die solche Stellplätze im öffentlichen Raum eingerichtet haben. Kommunen können diese Stellplätze nun mit dem CarSharing-Schild und einem Zusatzschild mit dem Namen des Anbieters amtlich kennzeichnen. Damit ist auch die Möglichkeit für eine amtliche Sanktionierung von Falschparkern gegeben.

• CarSharing-Fahrzeuge können mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden. Die Plakette wird an die CarSharing-Anbieter ausgegeben. Die dafür zuständigen Behörden hat das Bundesverkehrsministerium noch nicht bestimmt.

• Durch ein neu geschaffenes Zusatzschild „CarSharing frei“ wird das Parken von CarSharing-Fahrzeugen jenseits von besonderen CarSharing-Stellplätzen in eingeschränkten Halteverboten oder eingeschränkten Halteverbotszonen ermöglicht. Damit können auch Bewohnerparkzonen für das Parken von CarSharing-Fahrzeugen freigegeben werden.

• CarSharing-Fahrzeuge – und damit CarSharing-Kunden – können durch Zusatzzeichen von der Pflicht befreit werden, in Parkraumbewirtschaftungszonen Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen. Dies gilt für alle Straßen.

• Das unberechtigte Parken auf CarSharing-Stellplätzen wird sanktioniert und kostet ab jetzt 55 Euro.

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)

Mobilitätsprämie statt Autoprämie

Der Autogipfel von Bundesregierung und Automobilindustrie am 5. Mai darf nicht erneut zu klimaschädlichen Auto-Kaufprämien auf Kosten der Steuerzahler führen. Gegen entsprechende Forderungen der Pkw-Branche hat sich auf Initiative des Fahrradclubs ADFC ein breites Verbände- und Unternehmensbündnis formiert, dem die Allianz pro Schiene ebenso angehört wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Autoclub ACE, der Fahrgastverband Pro Bahn oder der Verkehrsclub VCD.
„Die Bundesregierung darf nicht den Fehler der Finanzkrise wiederholen, als sie mit der Abwrackprämie ohne Rücksicht auf die Klimabelastung die Dominanz des Straßenverkehrs zementiert hat“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Dienstag in Berlin. „Diese Wirtschaftskrise trifft den gesamten motorisierten Verkehr, auch den Öffentlichen Personenverkehr“, betonte Flege. „Diesmal brauchen wir eine Mobilitätsprämie, die den Verbrauchern die Wahl und die freie Entscheidung überlässt zwischen einem neuen Auto und der Investition in klimafreundliche Verkehrsmittel. Wer will, kann sich mit dieser staatlichen Förderung Abos für den Öffentlichen Personenverkehr kaufen oder auch Elektro-Bikes. Mit einer Mobilitätsprämie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht die Klimakrise verschärft.“
ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork betonte: „Durch Corona hat sich das Leben fast aller Menschen schlagartig geändert. Sie stehen jetzt vor der Entscheidung, wie sie ihre Mobilität nach Corona neu organisieren. Das Horrorszenario wäre, wenn jetzt wirklich alle ins Auto steigen, denn dann bricht der Verkehr in Deutschland zusammen. Der Zeitpunkt jetzt ist eine riesige Chance für die Bundesregierung, Deutschland für einen intelligenten Verkehrsmix zu begeistern!“

Quelle: Allianz pro Schiene

Wir stellen vor: Future Mobility Award Finalist BeeSonix UG

Unter zahlreichen innovativen Projekten und Ideen hat die Jury des Future Mobility Awards 2020 die fünf innovativsten Start-ups ermittelt. Aufgrund der aktuellen Covid-19 Lage konnte der Start-up Pitch nicht wie ursprünglich geplant im Rahmen der IT-TRANS 2020 stattfinden. Dennoch möchten wir Ihnen nicht die nominierten Projekte und Jungunternehmen vorenthalten und verlegen den Pitch in den digitalen Raum. Lernen Sie daher in den nächsten Wochen die Projekte der Finalisten kennen. Wir beginnen mit:

BeeSonix UG

BeeSonix ist ein junges Start-up, welches die Ultraschall-Kommunikation zwischen Lautsprechern der Ansagensysteme und Smartphones der Reisenden ermöglicht. Die Idee: Verschiedene Sound-Dateien, welche lediglich Töne im Ultraschall Bereich enthalten, werden in die vorhandenen Ansagesysteme hochgeladen, um im richtigen Moment relevante Informationen auf dem Smartphone der Reisenden erscheinen zu lassen. Eine Schnittstelle für die Mobilitätsapp sorgt dafür, dass die Ultraschall-Signale in Bus, Bahn oder an Haltestellen sicher und schnell erkannt werden. Dabei wird im Hintergrund eine durch den Schall codierte Orts-ID ermittelt, die dann eine Fahrzeug- oder Bahnsteig-scharfe Kundenansprache ermöglicht.

Sehen Sie hier das Pitch-Video von BeeSonix:


Future Mobility Award:

Initiiert von der Zeitschrift Nahverkehrs-praxis, der Messe Karlsruhe sowie der Wirtschaftsförderung Karlsruhe und dem Automotive Engineering Network (aen), richtet sich der Award an junge Start-ups, die innovative Ideen und Wege für eine nachhaltige Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr konzipieren.

Weitere Informationen zum Future Mobility Award finden Sie unter hier.


Studie: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf urbane Mobilität

Die Strategie- und Mobilitätsberatung Mobility Institute Berlin (mib) analysiert in einer neu erschienenen Studie die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf urbane Mobilität und öffentlichen Verkehr (ÖPNV). Das mib führte Interviews mit deutschen und internationalen Verkehrsunternehmen und -strategInnen. Auf deren Basis diskutiert es die Bedeutung verschiedener strategischer Initiativen in den kommenden Monaten und Jahren. Fünf Initiativen leisten demnach wichtige Beiträge zur Bewältigung der Pandemie: Die Angebotserweiterung im öffentlichen Nahverkehr, der Ausbau multi-modaler Angebote, flexible und einfache Preisgestaltung, zunehmende Digitalisierung, und die Schaffung agiler Organisationsstrukturen. Das Papier ist in englischer Sprache erschienen. Eine deutsche Version wird zeitnah erscheinen.

Zum Strategiepapier

Quelle: mib Mobility GmbH

Ein Interview zu der Studie lesen Sie in der April/Mai-Ausgabe der Nahverkehrs-praxis

Sonderfahrplan für den NRW-Schienennahverkehr ab dem 20. April

Das Verkehrsministerium, die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Aufgabenträger VRR, NVR und NWL haben sich darauf geeinigt, das Angebot im Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen zu erweitern. Ab Montag (20. April) wird das Angebot auf den Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress von derzeit rund 50 Prozent auf rund 80 Prozent erhöht. Der Fahrplan gilt vorerst bis 3. Mai.
Durch die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens werden wieder mehr Fahrgäste die Bahn nutzen. Mit der Ausweitung des Angebots, gerade auch auf wichtigen Pendlerstrecken, ist für die Kunden weiterhin eine stabile Versorgung sichergestellt. Dabei wird auch weiterhin auf die Krankenstände in den Verkehrsunternehmen, insbesondere von Lokführern, Rücksicht genommen.
Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appelliert das Ministerium für Verkehr an die Bürger und Bürgerinnen in Nordrhein-Westfalen, auch weiterhin die Hygieneregeln einzuhalten und auf Fahrten mit Bus und Bahn, die nicht zwingend notwendig sind, zu verzichten, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich bleibt. Zum Schutz jedes Einzelnen wird den Fahrgästen in Bus und Bahn empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen wie es die Empfehlungen des RKI vorsehen.

Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW

Großes Interesse an Ausbildung zum Lokführer

Einen regelrechten Ansturm auf die Ausbildungskurse zum Triebfahrzeugführer erlebt derzeit die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG). „Wir haben momentan die drei- bis vierfache Anzahl an Bewerbungen“, sagt der SWEG-Vorstandsvorsitzende Tobias Harms. „Daran sieht man, welch guten Ruf die SWEG hat und was es wert ist, mit dem Land Baden-Württemberg einen seriösen Eigentümer zu haben.“
„Vor dem Hintergrund, dass hunderte von Lokführerinnen und Lokführern deutschlandweit fehlen, ist das eine sehr gute Nachricht. Gerade die Corona-Krise zeigt, welche wichtige Aufgabe die Mitarbeiter auch der SWEG übernehmen, um einen stabilen Zugverkehr sicher zu stellen. Eventuell kann die SWEG dann bei Mangel anderen Unternehmen aushelfen“, so der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann.  
Die begehrten Plätze beziehen sich auf die Ausbildungsmaßnahmen zum Triebfahrzeugführer für Quereinsteiger, die insgesamt zehn Monate dauern. Die nächsten Kurse sollen spätestens im Juli dieses Jahres beginnen. Sie finden in den SWEG-Verkehrsbetrieben im Breisgau, in der Ortenau und im Bereich der Hohenzollerischen Landesbahn statt. Die erfolgreichen Absolventen erwartet bei der SWEG unter anderem ein sicherer, spannender und moderner Arbeitsplatz, eine marktgerechte Vergütung nach Tarifvertrag, eine attraktive betriebliche Altersversorgung, betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildungen sowie Freifahrtregelungen. Ebenfalls sehr attraktiv: Bereits während der Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer erhalten die Auszubildenden die volle Vergütung. 
Neben der zehnmonatigen Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für Quereinsteiger bietet die SWEG auch eine reguläre dreijährige Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für junge Menschen an, bei der das Mindesteinstiegsalter bei 17 Jahren liegt. Start dieser Ausbildung ist wie jedes Jahr am 1. September 2020.
Wer Triebfahrzeugführer werden und bei der SWEG einsteigen möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse personal@sweg.de melden.

Quelle: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

Mund-Nasenschutz im bayerischen ÖV

Die bayerischen Verkehrsverbünde empfehlen dringend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und appellieren an alle Fahrgäste, die bekannten Hygienevorschriften zu beachten. Um dichte Fahrgastansammlungen zu den Hauptverkehrszeiten möglichst zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterhin flexible Arbeitszeiten anbieten und nutzen.
Die in den kommenden Wochen zu erwartende Zunahme der Fahrgastzahlen erfordert zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Zum vorbeugenden Infektionsschutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals empfiehlt auch der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund in Abstimmung mit dem bayerischen Verkehrsministerium dringend ab sofort das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in allen Bussen und Bahnen.

Quelle: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH