BOGESTRA-Aufsichtsrat beschließt Elektrobus-Beschaffung

Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat beschlossen, mit sofortiger Wirkung in die Elektrobusbeschaffung einzusteigen. Die Städte Bochum und Gelsenkirchen sind sich sicher, dass die BOGESTRA mit ihrer ‚elektromobilen‘ Erfahrung der beste Partner ist, um im Elektrobus-Bereich im mittleren Ruhrgebiet wichtige Impulse zu setzen. Durch den neuen „elektromobilen“ Schritt nimmt die BOGESTRA ihre Verantwortung im Klimaschutz ernst und trägt durch ihr breites ÖPNV-Angebot zur Verbesserung der Luftqualität in Städten bei.

Zwischenziel – 20 in `20

Im Jahr 2020 plant die BOGESTRA mit bereits 20 Solo-E-Bussen. „Mit diesen Anstrengungen zur Luftreinhaltung wird die BOGESTRA dann rund zehn Prozent ihres Fuhrparks rein elektrisch betreiben und damit die Nummer 1 im Ruhrgebiet sein“, sagt Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski. „Die BOGESTRA ist mit ihrer modernen Straßenbahnflotte schon ein Vorreiter in Sachen E-Mobilität gewesen, bevor es das Thema Feinstaub gab. Dass jetzt die umweltfreundliche Technik auch den Weg auf die Straße findet, zeigt, dass Innovation in dem Unternehmen gelebt wird. Das ist genau der richtige Weg“, so Baranowski weiter.

Die „grünen Linien“

Auf den „grünen Linien“ werden Solo-Wagen eingesetzt, das sind rund zwölf Meter lange E-Busse. Zunächst sollen die Linie 354 in Bochum und die Linie 380 in Gelsenkirchen auf Elektrobusse umgestellt werden. „Die E-Busse sind mit null Emissionen unterwegs. Die innerstädtische ‚grüne Linie‘ fährt zukünftig ohne Ausstoß von Schadstoffen wie Stickstoffoxiden und Kohlenstoffdioxid. Außerdem rollen die E-Busse auch noch fast geräuschlos von Bochum-Wattenscheid-Eppendorf rund 17 Kilometer quer durch die Stadt nach Riemke“, sagt Thomas Eiskirch, Bochums Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender bei der BOGESTRA. In Gelsenkirchen führt die Linie 380 über die viel befahrene Kurt-Schumacher-Straße. Die Linienlänge beträgt 12 Kilometer von Gelsenkirchen Hauptbahnhof nach Buer.

BVG, Mercedes-Benz Vans und Via starten On-Demand Ridesharing

Das Berliner Nahverkehrssystem soll sich in Zukunft individuell den Routen der Fahrgäste anpassen: Mit einem ergänzenden Nahverkehrsangebot auf Bestellung. Hierfür arbeiten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ViaVan, ein Joint Venture von Mercedes-Benz Vans und Via, zusammen. In einem ab dem Frühjahr 2018 geplanten Pilotprojekt soll ein On-Demand Ridesharing-Service mit zunächst 50 Mercedes-Benz Fahrzeugen im östlichen Berliner Innenstadtgebiet, das heißt in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Prenzlauer Berg, angeboten werden.

ÖPNV-Fahrzeug auf Bestellung per App

Fahrgäste können sich dann per App kurzfristig ein ÖPNV-Fahrzeug
zu einem Zustiegspunkt rufen. Ein Großteil der BVG-Haltestellen sowie viele
weitere virtuelle Haltepunkte, zum Beispiel an Kreuzungen, werden in das virtuelle
Haltestellennetz des neuen On-Demand Shuttle-Service integriert.

Insgesamt soll die Flotte je nach Projektverlauf auf bis zu 300 Fahrzeuge aufgebaut werden. Das Besondere: Zum ersten Mal wird in Berlin eine enge Integration von Ridesharing und ÖPNV in großem Umfang angeboten. Dabei werden verschiedene Fahrtwünsche gebündelt. Die Fahrten starten und enden an virtuellen Haltestellen und erfolgen gemeinsam mit anderen Fahrgästen. Durch ausgearbeitete Algorithmen der Softwareexperten von Via berechnet das System  in Echtzeit, welche Fahrten sich ohne nennenswerte Umwege bündeln lassen.

Der speziell für dieses Angebot entwickelte, digitale Tarif besteht aus einem Grundpreis sowie einem entfernungsbasierten Zuschlag und liegt preislich zwischen dem klassischen ÖPNV- und dem Taxitarif. Die Buchung der Fahrt per App stellt sicher, dass der endgültige Preis bereits bei Bestellung bekannt ist und sich nicht mehr verändert. Bestellt eine Person für mehrere Fahrgäste gleichzeitig, so gibt es einen Rabatt.

Zum Einsatz kommen zunächst moderne Vans der Modelle Vito und V-Klasse (Euro-6) mit bis zu acht Sitzen sowie vollelektrische Mercedes B-Klassen vom Typ B250e mit vier Sitzen. Ab dem Sommer wird dann auch der neue, vollelektrische eVito Tourer als lokal emissionsfreier Personentransporter in Berlin zum Einsatz kommen.

Akzeptanztest durch die Bevölkerung

Im Rahmen der vorerst auf rund zwei Jahre angelegten Zusammenarbeit ist die Ergänzung um ein Angebot mit barrierefreien Fahrzeugen vorgesehen. Getestet wird nicht nur der Betrieb im anspruchsvollen Hauptstadtverkehr, sondern auch die Akzeptanz des Angebots durch die Berlinerinnen und Berliner. Anschließend wäre auch die Ausweitung auf weitere Berliner Stadtteile möglich. Die BVG hat einen Antrag zur Genehmigung des neuen Verkehrsangebots im Rahmen der Experimentierklausel des PBefG eingereicht.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Berlin: „Mit dem geplanten Pilotprojekt geht Berlin neue Wege. Ich begrüße, dass die BVG damit eine zusätzliche Möglichkeit bietet, bequemer und umweltfreundlicher unterwegs zu sein. Zielgruppe sind Autofahrer und ÖPNV-Nutzer gleichermaßen: Autofahrer können für einzelne Fahrten auf den Rufbus umsteigen. ÖPNV-Nutzer können mit dem ‚Kleinbus auf Bestellung‘ neue Möglichkeiten testen, mit mehr Komfort an ihr Ziel zu kommen. Das Projekt wird zeigen, wie die Berlinerinnen und Berliner das Angebot annehmen und nutzen. Mit dem Erprobungsbetrieb gewinnen wir wichtige Erfahrungswerte, ob und wie Ridesharing den Öffentlichen Personennahverkehr ergänzen kann.“
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VDV begrüßt zusätzliche Mittel für Straßenbahnen in Brandenburg

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Entscheidung des Landes Brandenburg, von 2017 bis 2022 insgesamt 48 Mio. Euro mehr für die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV und für neue Straßenbahnen bereitzustellen. Wie der VDV mitteilt, haben der Verband und seine Mitgliedsunternehmen vor Ort seit langem dafür geworben, die teilweise über 30 Jahre alten Fahrzeuge durch zusätzliche Investitionen den aktuellen Bedürfnissen der Fahrgäste und dem neusten Stand der Technik anzupassen.

Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes stellt das Land ab sofort deutlich mehr Gelder für die Barrierefreiheit und für neue Straßenbahnen zur Verfügung. "Das ist ein entscheidendes Signal für den Erhalt und den Ausbau der städtischen Elektromobilität mit Straßenbahnen in Brandenburg. Die Straßenbahnen und auch der O-Bus liefern zuverlässige, vollständig elektrische Mobilität und sind damit nicht nur ökologisch sondern auch verkehrlich sinnvoll, weil sie viele Fahrgäste schnell und umweltfreundlich befördern", so Oliver Glaser, stellvertretender Vorsitzender des VDV-Ost. In den vergangenen Jahren hat sich die Landesgruppe mit ihren Mitgliedsunternehmen intensiv dem Thema Straßenbahn gewidmet und den Austausch mit den politischen Entscheidungsträgern in Brandenburg aktiv gesucht.

"Wir freuen uns, dass unsere Argumente letztlich sowohl auf Seiten der Landesregierung wie auch der Koalitionsfraktionen Gehör gefunden haben. Das stärkt den öffentlichen Verkehr im ganzen Land", so Glaser. Der Bundesverband sieht die aktuelle Entscheidung des Landes Brandenburg ebenfalls positiv: "In Zeiten von drohenden Fahrverboten für Diesel-PKW und bei zunehmendem Druck auf die Verkehrsbranche und auf die Politik, Beiträge zur Erreichung der Klimaschutzziele zu liefern, ist eine Stärkung des umweltfreundlichen Nahverkehrs genau der richtige Weg. Neue Straßenbahnen und barrierefreier ÖPNV sorgen für ein besseres innerstädtisches Verkehrsangebot. Um die notwendige Mobilitätswende zu schaffen, müssen die Menschen vom Umstieg überzeugt werden. Das geht am besten durch moderne und attraktive Angebote", so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Mit der Verabschiedung des geänderten ÖPNV-Gesetzes und den darin beschlossenen zusätzlichen Mitteln wurde aus Sicht der ÖPNV-Unternehmen in Brandenburg eine solide Basis für eine auskömmliche Nahverkehrsfinanzierung im Land geschaffen. Doch auch für die Jahre von 2023 bis 2030 werden jährlich rund 9 Millionen Euro benötigt, um die notwendige Erneuerung der Straßenbahnflotten fortsetzen zu können. "Darüber müssen wir bald schon mit der Politik sprechen, denn der Beschaffungsprozess von Straßenbahnen kann durchaus 4-7 Jahre dauern", so Oliver Glaser abschließend.

Quelle: VDV

in-tech unterschreibt Beteiligung am Mobilitäts-Startup Rydies

Smart Cities, in denen intelligente Apps immer das ideale Verkehrsmittel finden, sind eines der wichtigsten Zukunftsthemen der Mobilitätsbranche. Gemeinsam mit dem innogy Innovation Hub wird sich das Unternehmen deshalb jetzt am Mobilitäts-Startup Rydies beteiligen, welches eine Plattform für urbane Kurzstrecken-Mobilität entwickelt.

Rydies schafft vernetzte Mobilität

Das Mitte 2017 gegründete Startup Rydies soll sich vor allem auf das Schwerpunktthema Kurzstrecken-Mobilität und Services zu Digitalisierung und Vernetzung konzentrieren. Hier sollen vor allem Angebote, Informationen, Buchungs- und Bezahlfunktionen rund um Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder, E-Microscooter und ähnliche Kleinstfahrzeuge erfasst und auf einer Plattform gebündelt werden. Kernelement ist dabei die Vernetzung bestehender Dienste rund um die urbane Kurzstrecken-Mobilität. Mit einem Klick kann man sich beispielsweise einen Überblick über die diversen Anbieter vor Ort, und über Park-, Leih-, Sharing- und Auflademöglichkeiten verschaffen. Die Anschluss- und Alltagsmobilität wird damit stark gefördert durch Antworten auf Fragen wie: Wo kann man das eigene Fahrrad bei der Arbeit oder Abendessen sicher abstellen? Wo bekommt man ein Lastenrad für den Einkauf? Oder wie lässt sich das E-Bike für die nächste Tour laden?

Plattform bietet B2B2C-Funktionen

Rydies richtet sich vor allem an Mobilitäts- und Transportunternehmen, ÖPNV Unternehmen, Karten- und Routinganbietern, die Informationen, Buchung und Bezahlung von „Anschluss- und Alltagsmobilität“ für eigene Apps oder Web-Anwendungen nutzen möchten. Beispielsweise könnten Bahn-Unternehmen über Rydies  sichere Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder und über Fahrradverleih-Angebote in der Nähe der Bahnhöfe in die eigene App integrieren“, so in-tech Geschäftsführer Christian Wagner.

Weltweiter Einsatz der Plattform

Ab Januar 2018 sollen Plattform und Funktionen Schrittweise weiter ausgebaut werden und auch in anderen Ländern zum Einsatz kommen. Ein weltweiter Einsatz der Plattform im Jahr 2021 ist dabei das erklärte Ziel.

BVerfG: Auskünfte zur DB AG öffentlich zu erteilen

Die Bundesregierung muss Parlamentsanfragen zur Geschäftstätigkeit der DB AG öffentlich beantworten. Sie darf Auskünfte nur im begründeten Ausnahmefall geheim erteilen (BVerfG, 07.11.2017, 2 BvE 2/11).

Geschäftstätigkeit untersteht parlamentarischer Kontrolle

Das BVerfG hat bestätigt, dass die Geschäftstätigkeit der DB AG der parlamentarischen Kontrolle untersteht. Diese Kontrolle könne das Parlament nur ausfüllen, wenn die Bundesregierungen Anfragen zur Geschäftstätigkeit der DB AG öffentlich beantworte. Dies gelte jedenfalls, solange der Bund für die Schienenwege und das Verkehrsangebot nach dem Grundgesetz verantwortlich ist und als Alleineigentümer die Geschäftspolitik der DB AG beeinflussen kann.

Geheimhaltungsbedürfnis zu begründen

Soweit die Bundesregierung davon ausgeht, dass die angefragten Auskünfte sich auf den Wert der gehaltenen Anteile oder das Geschäftsergebnis der DB AG auswirken könnten, könne dies zwar ein Geheimhaltungsbedürfnis begründen. Dieses Geheimhaltungsbedürfnis müsse die Bundesregierung jedoch umfassend darlegen.
Den Volltext finden Sie hier

Autoren:Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Rebecca Dreps, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek.

Infrastrukturentgelte: Billigkeitskontrolle durch Zivilgerichte unzulässig

Die bisher von deutschen Zivilgerichten praktizierte Billigkeitskontrolle der Infrastrukturentgelte der DB Netz AG verstößt gegen Richtlinie 2001/14/EG (EuGH, 09.11.2017, C-489/15).

Nationales Recht angepasst

Der Gesetzgeber hat bereits im letzten Jahr im Vorgriff auf die mögliche Entscheidung des EuGH die Rechtslage angepasst und die zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle gesetzlich ausgeschlossen.

Entgelte vorab zu genehmigen

Nach dem 02.09.2017 geltenden neuen Eisenbahn­regulierungsgesetz muss die BNetzA die Entgelte nun vorab genehmigen. Genehmigte Entgelte gelten als billig im Sinne des § 315 BGB.

Einwände frühzeitig vorbringen

Eisenbahnverkehrsunternehmen ist zu raten, ihre Einwände gegen die Höhe der Entgelte frühzeitig im Genehmigungs­verfahren vorzubringen.
Den Volltext finden Sie hier

Autoren:
Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Rebecca Dreps, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

Christian Uhlig übernimmt von Stephan Krenz die alleinige Geschäftsführung

Abellio-CEO Stephan Krenz hatte interimistisch zusätzlich auch die Geschäftsführung des Tochterunternehmens PTS GmbH, dem Spezialdienstleistungsunternehmen für Reinigung und Sicherheit mit Firmensitz in Essen, übernommen. Zum 1. Januar 2018 übergibt Krenz die Geschäftsführung an den bisherigen kaufmännischen Leiter und Prokuristen des Unternehmens, Christian Uhlig. "Ich freue mich sehr, dass wir mit Christian Uhlig einen Branchen-experten und eine versierte Führungskraft gefunden haben, die vertrauensvoll die alleinige Leitung der PTS GmbH übernehmen wird“, sagte Stephan Krenz in Essen.

Mit neuer Struktur werde die PTS ihre Aktivitäten in der Reinigungsbranche von Bahnunternehmen und im Sicherheitsbereich weiter intensivieren und vor allem das Neukundengeschäft verstärkt ausbauen. „Mit dem mir entgegengebrachten Vertrauen werde ich das Unternehmen zukunftssicher aufstellen und als Dienstleister nicht nur für die Abellio-Gruppe, sondern für möglichst viele Aufträge der gesamten Bahnbranche tätig sein“, sagte Christian Uhlig. Der 32-Jährige begann seine berufliche Karriere bei einem Komplettanbieter von Facility Management-Leistungen im Rheinland. Vom Praktikanten über eine Ausbildung zum Bürokaufmann arbeitete sich Uhlig in kurzer Zeit hoch bis zum Bereichsleiter für den Großraum Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern mit den Schwerpunktaufgaben Kundenbetreuung, Personalführung, Bud-getverantwortung, Controlling, Arbeits- und Vergaberecht sowie Qualitäts- und Umweltmanagement.

Kommunen und RVK erhalten Fördermittel für Aufbau eines E-Bike-Verleihsystems

Die sechs Städte und Gemeinden des asrheinischen Rhein-Sieg-Kreises, die Gemeinde Weilerswist im Kreis Euskirchen und die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) haben eine Förderzusage des Bundesumweltministeriums für die Einrichtung eines regionalen E-Bike-Verleihsystems erhalten.

Die RVK plant im Verbund mit den sieben Kommunen die Einrichtung eines stationsgebundenen E-Bike-Verleihsystems an ÖPNV-Knotenpunkten in der asrheinischen Region des Groß-raums Köln/Bonn. Ziel des Vorhabens unter dem Titel „RVK e-Bike“ ist es, den Menschen eine weitere umwelt- und klimafreundliche Mobilitätsalternative zu bieten. Die E-Bike-Stationen sollen an den meist-frequentierten Haltestellen der beteiligten Kommunen entstehen, welche in der Regel die Bahnhöfe sind. Das neue Angebot soll sich sowohl an tägliche Pendler als auch an Naherholungssuchende/ Touristen richten und einen Umstieg vom Pkw auf umweltfreundliche Verkehrsmittel fördern.

Im ersten Schritt sollen pro Standort zehn E-Bikes bereitgestellt werden, deren Versorgung mit Ökostrom erfolgt. Die Räder bieten eine elektrische Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind somit gerade für ländlichere Regionen mit größeren Distanzen und anspruchsvoller Topographie die wesentlich bessere Alternative im Vergleich zum herkömmlichen Leih-Rad. „Schlüssel“ zum Angebot wird die Abo-Chipkarte (eTicket) des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS). Daneben wird der Entleihvorgang auch per Smartphone möglich sein.
Das Projekt wird mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ermöglicht und soll im Frühjahr 2019 an den Start gehen.

RVK-Geschäftsführer Eugen Puderbach erklärt zu diesem Projekt: „Öffentlicher Nahverkehr und Radverkehr ergänzen sich, wenn sie logisch und kundenfreundlich vernetzt sind, her-vorragend. Dies wollen wir mit diesem Vorhaben weiter vorantreiben. Wir danken dem Bundesumweltministerium daher für die Unterstützung.“

Hartmut Schick wird neuer Leiter von Daimler Trucks Asia

Hartmut Schick (56) wird neuer Leiter von Daimler Trucks Asia (DTA). Er folgt auf Marc Llistosella (50), der zum 31. März 2018 auf eigenen Wunsch ausscheidet, um neue berufliche Herausforderungen zu verfolgen. DTA ist die asiatische Tochter von Daimler Trucks & Buses, dem weltweit führenden Hersteller von Lkw und Bussen, und umfasst die japanische Mitsubishi Fuso Trucks and Bus Corporation (MFTBC) sowie die indische Daimler India Commercial Vehicles (DICV). 
„Mit Hartmut Schick übernimmt ein sehr erfahrener und international geprägter Nutzfahrzeug-Manager unser Geschäft in Asien. Er hat Daimler in den letzten Jahren zum erfolgreichsten Bushersteller der Welt gemacht und zeichnet sich durch einen integrativen Führungsstil aus. Wir freuen uns sehr, dass er diese wichtige Aufgabe in Asien übernimmt“, so Martin Daum weiter.
Marc Llistosella trat 1994 in die damalige Daimler-Benz AG ein und übernahm verschiedene Managementpositionen im Vertrieb und in der Strategie. 2005 konzipierte er als Leiter der Truck-Strategie den Markteintritt in Indien und wechselte dann zunächst als Projektleiter und später als CEO in die neu gegründete DICV nach Indien. 2014 wechselte er als Vertriebsleiter zu Mitsubishi Fuso, wo er u.a. die Zusammenführung der beiden asiatischen Marken und Landesgesellschaften zu Daimler Trucks Asia maßgeblich unterstützte.
Seit dem 1. April 2015 leitet er als Geschäftsführer von MFTBC und Leiter DTA das weltweite Geschäft von FUSO und BharatBenz. In dieser Zeit repositionierte er das Unternehmen MFTBC und die Marke FUSO durch umfangreiche Investments in Produkte, Produktion, Qualitäts-Management, Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Einführung der ersten Produktmarke für elektrische Lkw und Busse –E-FUSO.  
Hartmut Schick ist seit dem 1. Januar 2009 Leiter des Geschäftsfeldes Daimler Buses und Vorsitzender der Geschäftsführung der EvoBus GmbH. Unter seiner Führung entwickelte sich das Geschäftsfeld zum weltweit profitabelsten Bushersteller und produziert als einziger Bushersteller noch in Deutschland. Unter der Führung von Hartmut Schick baute Daimler Buses seine Technologieführerschaft weiter aus, nicht zuletzt durch den Mercedes-Benz Future Bus, den ersten autonom fahrenden Stadtbus überhaupt.

Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) schreibt die Regionalverkehre im Netz Chiemgau-Berchtesgaden aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die den Regional- und S-Bahn-Verkehr plant, finanziert und kontrolliert, schreibt die Regionalverkehre im Netz Chiemgau-Berchtesgaden aus. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem europaweit bekanntgemachten offenen Vergabeverfahren. Angebote können bis August 2018 abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich im Oktober 2018.
Die Vertragslaufzeit  erstreckt sich über den Zeitraum von 14 bzw. 15 Jahren und sieht eine Betriebsaufnahme in zwei Betriebsstufen vor. Das Netz umfasst insgesamt 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr und besteht aus den Bahnstrecken Freilassing – Bad Reichenhall –  Berchtesgaden (Betriebsaufnahme im Dezember 2021) sowie Traunstein – Ruhpolding (Betriebsaufnahme im Dezember 2022).

Geplantes Fahrplanangebot

Auf beiden Strecken soll das aktuelle Fahrplanangebot auch in Zukunft grundsätzlich fortgeführt werden. Auf der Strecke Freilassing – Berchtesgaden besteht ein Stundentakt, der in Freilassing auf die Anschlüsse von und zum Meridian Richtung Traunstein – Rosenheim – München ausgerichtet ist. Zwischen Freilassing und Bad Reichenhall verkehren weitere Züge ebenfalls stündlich, die den Fahrplan hier auf einen 20/40-Minuten-Rhythmus verdichten und in Freilassing die Anschlüsse von und zu den Fernzügen Richtung München – Frankfurt herstellen. In das Fahrplanangebot ist zudem weiterhin der „IC Königssee“ integriert. Dieser durch die DB betriebene Zug bindet das Berchtesgadener Land umsteigefrei an Norddeutschland an und ist nicht Gegenstand des Wettbewerbsprojektes.

Zugleistungen nur auf bayerischer Seite

Das Wettbewerbsprojekt umfasst die Zugleistungen nur auf der bayerischen Seite bis Freilassing, nicht aber bis Salzburg oder darüber hinaus. Die BEG fordert allerdings, dass die Bieter sich bereit erklären, konstruktive Verhandlungen mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zur Einrichtung von grenzüberschreitenden, umsteigefreien Verbindungen aus dem Berchtesgadener Land über Freilassing hinaus nach Salzburg aufzunehmen. Der Freistaat strebt auch zukünftig an, die grenzüberschreitenden umsteigefreien Verbindungen weiter auszubauen.

Umweltfreundliche Elektrofahrzeuge

Die BEG gibt vor, dass auf beiden Strecken nur moderne, klimatisierte, elektrische Zuggarnituren mit großzügigen Mehrzweckräumen zum Einsatz kommen dürfen. Damit ist die umweltfreundliche Elektromobilität für beide Strecken weiterhin gewährleistet. Die Fahrzeuge müssen auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zugänglich sein. Aufgrund des S-Bahn-artigen Charakters der Verkehre wird ein 1. Klasse-Bereich nicht gefordert.

Hohe Qualitätsanforderungen

Um den Fahrgästen einen hohen Komfort und umfangreichen Service zu bieten, gelten hohe Anforderungen hinsichtlich Pünktlichkeit und Anschlusssicherung, Störfall-management, Sitzplatzkapazitäten, Sauberkeit und Serviceorientierung. Die Züge werden weiterhin zu 100 Prozent mit mindestens einem Zugbegleiter besetzt, so dass den Fahrgästen im Zug jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Des Weiteren muss das Verkehrsunternehmen am Qualitätsmesssystem der BEG teilnehmen. Damit prüft die BEG die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Fahrgastinformation im Zug, die Kompetenz und Service­orientierung der Zugbegleiter und die Kundenorientierung bei Beschwerden. Die Mindestsitzplatzkapazitäten werden sowohl entsprechend der heutigen Nachfrage als auch im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung, unter besonderer Berücksichtigung des Berufs- und Schülerverkehrs sowie des Freizeitverkehrs, vorgegeben. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden durch Entgeltminderungen (sogenannte Pönalen) bestraft.  Neben einer hohen Pünktlichkeit wird auch ein bestimmter Anschlusserreichungsgrad an den Knotenbahnhöfen Freilassing und Traunstein gefordert, um durchgängige Reiseketten sicher zu stellen. Werden Zugausfälle durch das Verkehrsunternehmen selbst verschuldet, wird eine zusätzliche Minderung fällig. Im Falle eines Schienenersatz­verkehrs (SEV) werden einerseits die Vergütung und andererseits die Qualitäts­anforderungen und die damit verbundenen Sanktionen im Falle einer mangelhaften Leistung erhöht.

Vorgaben zu Tarif und Vertrieb

Nach Vorgaben der BEG muss der Fahrgast ohne besonderen Aufwand jederzeit einen Fahrschein kaufen können und an jeder Station umfassende Informationen darüber erhalten, wo die Fahrscheine zu erwerben sind. Ein personenbedienter Verkauf muss in Freilassung und in Traunstein gewährleistet sein. Die BEG verpflichtet den Ausschreibungsgewinner, mindestens im bisherigen Umfang Fahrscheine des Nahverkehrs gemäß DB-Tarif zu verkaufen und somit auch das Bayern-Ticket und andere Sonderangebote wie die BahnCard anzuerkennen. Zusätzlich wird eine Fahrkarte zu einem Pauschalpreis für den Nahbereich bis 50 km gefordert. Die BEG ist an der Fortführung der Kooperation mit dem Salzburger Verkehrsverbund interessiert.

Fahrgastinformation

Die Züge müssen mit einem kundenfreundlichen Echtzeit-Fahrgastinformationssystem ausgestattet werden: Monitore in den Zügen sollen über aktuelle Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten sowie Anschlussbeziehungen an den jeweiligen Bahnhöfen informieren. Der Gewinner der Ausschreibung verpflichtet sich, alle relevanten Soll- und Echtzeitdaten zur Fahrgastinformation und Anschlusssicherung an DEFAS Bayern, den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme, zu liefern. Beim Einsatz von Neufahrzeugen müssen diese auf die Nachrüstung von Hardware für Fahrgast-WLAN und In-Train-Repeatern vorbereitet werden.

Personalübergang

Die BEG gibt für den Fall eines Betreiberwechsels dem Gewinner der Ausschreibung vor, dass er vom Altbetreiber die für die Erbringung der Verkehrsleistung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übernimmt.