BEG-Qualitätsranking 2016: Qualität legt gegenüber Vorjahr deutlich zu

Saubere Züge, hilfreiche Fahrgastinformationen und eine hohe Serviceorientierung sind wesentliche Kriterien, die darüber entscheiden, wie die Fahrgäste das Angebot im bayerischen Regionalverkehr annehmen. Das Qualitätsranking der Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, gibt Auskunft über das Qualitätsniveau auf Bayerns Schienen. Das jetzt veröffentlichte Jahresranking für 2016 zeigt: Die Qualität der Verkehrsleistungen steigt.

Anreizsystem aus Bonus- und Maluszahlungen zeigt Wirkung

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten von der BEG einen finanziellen Bonus oder müssen einen Malus zahlen – je nachdem wie sie die Qualitätsanforderungen erfüllen. Dieses Anreizsystem zeigt Wirkung: 24 von den insgesamt 28 Netzen in Bayern, das entspricht über 85 Prozent der Netze, fahren im Bonusbereich (2015: 15 von 27); acht Netze erreichen mehr als 50 Punkte auf einer Skala von -100 bis +100 Punkten (Vorjahr: fünf). 23 von 28 Netzen verbessern ihre Punktezahl. Keines der 28 Netze, bei denen die BEG anhand von standardisierten Verfahren und einheitlichen Kriterien die Qualität kontinuierlich überprüft, ist vom Bonus- in den Malusbereich gerutscht. Nur noch vier Netze sind auf der Punkteskala im negativen Bereich, 2015 waren es noch 12 von 27 Netzen.

Netz Kahlgrund gewinnt 156 Punkte und fährt in die Top Ten

Spitzenreiter Agilis-Nord hat seine Top-Platzierung von 2015 verteidigt und belegt mit 87,25 Punkten erneut Platz 1 unter den 28 im Ranking erfassten Netzen (2015: 81,91 Punkte, Platz 1). Mit 85,73 Punkten landet die Berchtesgadener Land Bahn nur knapp dahinter auf Platz 2 (2015: 66,74 Punkte, Platz 3), gefolgt vom Netz Kissinger Stern, das mit 78,33 Punkten auf Platz 3 liegt (2015: 72,29 Punkte, Platz 2). Den mit Abstand größten Sprung nach vorne kann das Netz Kahlgrund für sich beanspruchen. Es konnte um 156 Punkte zulegen und verbessert sich mit 73,63 Punkten vom letzten auf den sechsten Platz (2015: -82,37 Punkte, Platz 27). Hintergrund ist ein Wechsel des Betreibers: Seit Dezember 2015 bedient  die DB RegioNetz Verkehrs GmbH (Westfrankenbahn), ein Tochterunternehmen der DB Regio AG die Strecke zwischen Kahl am Main und Schöllkrippen. Der Main-Spessart-Express wurde 2016 erstmals im Ranking erfasst. Das Netz wird seit Dezember 2015 von der DB Regio AG betrieben und landet 2016 mit -10,62 Punkten auf Platz 25.

Vielfach deutliche Punktgewinne im Mittelfeld

Neben dem Netz Kahlgrund fuhren acht weitere Netze vom Malus- in den Bonusbereich vor, darunter das Netz Regio Oberbayern, das über 44 Punkte gut machte und mit 5,76 Punkten auf Platz 22 landete (2015: -38,55 Punkte, Platz 24). Das Netz Alex-Süd konnte knapp 40 Punkte hinzugewinnen und belegt mit 9,27 Punkten Platz 19 (2015: -30,44 Punkte, Platz 23). Mit einem Plus von gut 35 Punkten erreicht der Donau-Isar-Express Platz 14 im Jahresranking 2016 (2015: -18,06 Punkte, Platz 20). Und selbst im unteren Bereich der Tabelle wurden deutliche Punktgewinne gemacht. Zwar bleibt der München-Nürnberg-Express mit -22,56 Punkten im Malusbereich und landet erneut auf Platz 26, konnte sich aber dennoch um über 45 Punkte gegenüber dem Vorjahr verbessern.
Den größten Punkteverlust gegenüber dem Vorjahr musste der Franken-Thüringen-Express hinnehmen. Mit einem Minus von knapp 21 Punkten landete das Netz mit +1,31 Punkten dennoch knapp im Bonusbereich. Schlusslicht im Jahresranking 2016 ist das Netz Regio Franken, das zwar um knapp fünf Punkte zulegen konnte, aber mit -44,70 Punkten Platz 28 belegt.
Das Qualitätsranking (Jahreswerte 2016) finden Sie hier

Keolis Deutschland und GDL gründen FairnessBahnNEn e.V.

Mit dem Abschluss des ersten Tarifvertrags über eine gemeinsame Einrichtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Gewährung von Sozialleistungen (GE-TV KEOLIS) am 7. Februar 2017 in Düsseldorf hat Keolis Deutschland abermals Pioniergeist bewiesen. Schon im Jahr 2011 schloss das Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) den ersten Rahmentarifvertrag für Lokomotivführer außerhalb der Deutschen Bahn ab. Nun ist es das erste (außer der DB), mit dem die GDL einen gemeinnützigen Verein, den FairnessBahnNEn, gründet, mit dem soziale Leistungen für Lokomotivführer, Zugbegleiter und Disponenten bereitgestellt werden.

bdo nimmt Stellung zum BMVI-Bericht zum PBefG

Nach § 66 PBefG hatte das BMVI dem Deutschen Bundestag zu berichten, ob die mit dem novellierten PBefG verfolgten Ziele erfüllt wurden und wie sich die Liberalisierung des Fernbusmarktes hinsichtlich der Sozial- und Arbeitsbedingungen ausgewirkt hat. Gerade mit Blick auf die am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossene Initiative zur Defakto-Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit wurde der Bericht seitens des bdo mit Spannung erwartet. Der Verband gab in einem Rundschreiben seine Einschätzung zum Bericht:

Ausgewogener Kompromiss

Aus dem Bericht und seiner Anlage zeige sich, dass sich das BMVI intensiv mit den zahlreichen Stellungnahmen der Länder und Verbände auseinandergesetzt hat. Zusammenfassend stellt der bdo fest, dass das BMVI den gesetzlichen Regelungsmechanismus zum Vorrang der Eigenwirtschaftlich für sachgerecht und als einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen erachtet (S. 17). ”
Deutlich unterstreiche das BMVI auf Seite 16: „(…) Dem nationalen Gesetzgeber ist es daher nicht verwehrt, eine Inhouse-Vergabe nur dann zuzulassen, wenn keine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung möglich ist. (…) Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch die Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV verfassungsrechtlich durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) geschützt ist. (…) Es gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.“ 

Marktanteile

Besonders interessant sind für den bdo die in dem Bericht wiedergegebenen Aussagen des VDV zu den Marktanteilen (S. 16). Nach Zahlen des VDV betrug der Anteil von kommunalen Direktvergaben im Jahr 2014 88,8 %, im Jahr 2013 waren es 88,2 %. Der bdo geht davon aus, dass sich diese Steigerungsrate bis in das Jahr 2016 weiter führen lässt. Damit wäre im Jahr 2016 der deutsche ÖPNV Markt in Höhe von 90 % durch kommunale Direktvergaben abgeschottet. Die verbleibenden 10 % des ÖPNV Marktes dürften größtenteils im Ausschreibungswettbewerb an große international tätige Unternehmen, sowie an Mittelständler vergeben worden sein. Dem eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb kommt damit lediglich noch ein verschwindend geringer Anteil (vermutlich 3-4 %)  am ÖPNV zu. Diese Zahlen zeigen laut bdo, wie grotesk es sei, wenn sich Vertreter der Bundesratsinitiative zur Defakto-Abschaffung der Eigenwirtschaftlichkeit auf die Grundlage einer angeblichen „Zwangsprivatisierung des ÖPNV“ stützten.
Quelle: bdo

VSB StudentenCards für das Sommersemester 2017 ab sofort erhältlich

Ab sofort können die neuen VSB StudentenCards für das Sommersemester 2017 gekauft werden, die ab 1.März 2017 gelten. Die StudentenCard kann im VSB KundenCenter oder direkt an den beiden Hochschulstandorten Furtwangen (Magazin Raum B 1.01) und Campus Schwenningen (Magazin Raum A 0.13) gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester direkt per EC-Kartenzahlung erworben werden.

Landkreise nach Wahl

Die StudentenCard hat eine Gültigkeit für das Sommersemester (1. März – 31. August 2017) und kann entweder für den Verbundraum des VSB (Schwarzwald-Baar-Kreis), für den VSB + einen der beiden Nachbarlandkreise Rottweil oder Tuttlingen oder für das komplette 3er-Tarifgebiet der 3 Landkreise erworben werden. Die StudentenCard für den VSB-Tarifraum kostet 155,00 €, die StudentenCard für VSB + einem Nachbarverbund kostet 228,00 € und für das 3er-Tarigebiet 316,00 €. Mit der StudentenCard kann man alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs sechs Monate nutzen, zahlt jedoch nur für vier Monate. 

Überregionales Bündnis setzt sich beim Land für Verlängerung der Linie 1 ein

Ein überregionales Bündnis aus Vertretern der Stadt Köln (Beigeordnete Andrea Blome), des Rheinisch-Bergischen Kreises (Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke), der Stadt Bergisch Gladbach (Bürgermeister Lutz Urbach), der Gemeinde Kürten (Bürgermeister Willi Heider), den Kölner Verkehrs-Betrieben (Gunter Höhn, Leiter Nahverkehrsmanagement) sowie des Nahverkehr Rheinland (Geschäftsführer Dr. Norbert Reinkober) hat sich in einem Gespräch beim Staatssekretär im NRW-Verkehrsministerium, Michael von der Mühlen, für den Ausbau der KVB-Linie 1 von Bensberg über die Anschlussstelle BAB A4 Moitzfeld/Wohnpark bzw. bis Herkenrath/Kürten-Spitze stark gemacht.

Linie 1 ist regionales Schlüsselprojekt

Die Initiative zu dem Gespräch war vom Vorsitzenden des Regionalrates, dem rheinisch-bergischen Landtagsabgeordneten Rainer Deppe, ausgegangen. „Wir haben uns in der Region auf ganz wenige Schlüsselprojekte verständigt. Die Linie 1 liegt dabei mit ganz vorne“, erklärte er zu Beginn der Gesprächsrunde. „Unser gemeinsames Auftreten unterstreicht die Bedeutung der Stadtbahnlinie für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung des Rheinlandes. Der Ausbau und die Verlängerung haben eine Bedeutung weit über die kommunalen Grenzen hinaus.“ Nach dem gut einstündigen Gespräch hatten die Teilnehmer den Eindruck, dass der geschlossene Auftritt einen positiven Eindruck im NRW-Verkehrsministerium hinterlassen hat. Dennoch sei es noch ein weiter Weg, bis die ersten Bauplanungen beauftragt werden könnten, resümierte Rainer Deppe.

Verlängerung der Linie 1 braucht prioritäre Bewertung

Um eine verkehrliche Alternative für die vom Autoverkehr völlig überlastete Achse Köln – Bergisch Gladbach zu bieten, hatten der Regionalrat und der Nahverkehr Rheinland die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 bereits im vergangenen Jahr als regional besonders bedeutsam für den ÖPNV-Bedarfsplan NRW eingereicht. Aktuell werden die für den ÖPNV-Bedarfsplan angemeldeten Projekte vom Land geprüft und bewertet. In dem Gespräch im Düsseldorfer Verkehrsministerium wiesen die regionalen Vertreter auf die hohe verkehrliche Bedeutung sowohl des Ausbaus der Linie 1 innerhalb von Köln als auch für die Verlängerung in die Region hin. Der Autoverkehr sei an seiner Kapazitätsobergrenze angekommen, daher werden zwischen Köln und Bergisch Gladbach dringend ÖPNV-Alternativen benötigt. Die Verlängerung der Linie 1 müsse im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes eine prioritäre Bewertung bekommen und bei der Förderung berücksichtigt werden, erläuterten die Vertreter des Köln/Bergischen-Bündnisses.

Die Verkehrsexperten sprachen sich für eine Verlängerung der Linie 1 in vier Baustufen aus:

1. BA: Kapazitätserhöhung in Köln (Drei-Wagen-Züge)
2. BA: bis Bockenberg (P+R) an der BAB-Abfahrt der A4
3. BA: bis Moitzfeld unter Anbindung des Technologieparks
4. BA: bis Kürten-Spitze (P+R)

BVG: Erdgas-Bus im Testbetrieb unterwegs

Die BVG testet auch in diesem Jahr umweltfreundliche Antriebstechnologien im Busbereich. Seit dem heutigen Montag fährt der erste von mehreren Test-Bussen mit Erdgasantrieb auf der Linie 140. Für rund zwei Wochen ist der Bus des Typs Citaro NGT von Mercedes jeweils montags bis freitags von 6 bis 20.30 Uhr zwischen Ostbahnhof und Tempelhof unterwegs. Voraussichtlich im März folgt auf der gleichen Linie ein Test mit einem Bus von MAN. Mit weiteren Herstellern steht die BVG bereits in Kontakt.

Geeignete Brückentechnologie?

Alle Fahrzeugbauer stellen ihre Busse mit CNG-Antrieb und Euro-6-Abgasnorm für die Tests kostenlos zur Verfügung. CNG steht für „Compressed Natural Gas“. Die Fahrzeuge sind leiser als Dieselbusse und verursachen geringere Stickoxid- und Feinstaubemissionen. „Es geht bei den Tests um die Frage, ob der CNG-Antrieb für die BVG eine geeignete Brückentechnologie bis zur Elektrifizierung der Flotte sein kann“, sagt Torsten Mareck, Bereichsleiter Omnibus der BVG. „Im Mittelpunkt stehen dabei der Kraftstoffverbrauch, der Betankungsvorgang, die Reichweite und die Fahreigenschaften der Busse.“

12-Meter-Variante

Um verlässliche Vergleichswerte zu ermitteln, kommen alle Busse in einer 12-Meter-Variante nach Berlin. Auf der Linie 140 fahren sie in „Konkurrenz“ zu modernen 12-Meter-Dieselbussen, die ebenfalls die aktuell strengste Euro-6-Abgasnorm erfüllen und ein vergleichbares Gewicht haben. Stationiert werden die Testfahrzeuge auf dem Betriebshof Cicerostraße. Betankt werden sie in der Testphase bei der BSR, auf dem nahe gelegenen Betriebsgelände an der Forckenbeckstraße.

Bereits 2008 bis 2013 Erdgas-Fahrzeuge im Test

Die BVG hatte bereits von 2008 bis 2013 testweise Erdgas-Fahrzeuge in ihrer Flotte. „Damals dauerte aber vor allem die Betankung für den anspruchsvollen Linienalltag in Berlin deutlich zu lange“, sagt Bus-Chef Mareck. „Inzwischen hat sich die Technik aber auch in diesem Punkt entscheidend weiterentwickelt und wir sind gespannt, wie sich die modernen Fahrzeuge schlagen.“

Bundesrat stimmt Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu

Der Bundesrat hat dem Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zugestimmt. Die Bundesländer wollen Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping im ÖPNV verhindern. Verkehrsminister Michael Grochek erklärte am Freitag dazu: „Wir wollen Dumpinglöhne im ÖPNV vorhindern. Mit der heutigen Annahme unseres Antrags im Bundesrat sind wir einen Schritt weiter gekommen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.“ Der Gesetzentwurf – Drucksache 741/16 "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz) – soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV gewährleisten.

Soziale Faktoren auch für „eigenwirtschaftliche“ Verkehre

Groschek: "Ich bin froh, dass die Länder unseren Antrag im Bundesrat unterstützt haben. Jetzt muss der Bundestag die Initiative rasch aufgreifen. Sozialdumping im ÖPNV schadet nämlich allen: den Beschäftigten, den Kunden und letztlich auch den Verkehrsbetrieben und Kommunen. Attraktiver ÖPNV braucht auch attraktive Arbeitsplätze." Mit dem Gesetzentwurf wollen die Länder erreichen, dass soziale Faktoren auch für sogenannte „eigenwirtschaftliche“ Verkehre gelten. Auch Vorgaben zur Tariftreue und zum Personalübergang bei einem möglichen Betreiberwechsel sollen dort gelten. Ebenso sollen weitere Standards – etwa in Bezug auf Umweltaspekte, Kundenbetreuung, Fahrplananpassung – Anwendung finden können.

Wissing will den Deutschlandtakt

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing möchte mit gleich zwei Anträgen im Bundesrat die Nutzung der Bahn stärken: Im Fern- und Güterverkehr sei seit der Bahnreform vor 23 Jahren zu wenig passiert, so der Minister. „Fest steht, dass es so nicht bleiben kann“, sagte Verkehrsminister Dr. Wissing heute im Plenum des Bundesrats. Gemeint war, dass der Fern- und Güterverkehr der Bahn den Erwartungen hinterherhinkt, die mit der Bahnreform vor 23 Jahren formuliert wurden. Ziel war die Stärkung des Schienenverkehrs. Was im Nahverkehr, den die Bundesländer verantworten, gut gelang, ist im bundesweiten Angebot immer noch ausbaufähig.

Bundesweites Taktsystem

„Wir brauchen einen Deutschlandtakt“, sagte Wissing. Der Deutschlandtakt verknüpfe die Taktangebote des Nahverkehrs und des Fernverkehrs miteinander und baue sie zu einem bundesweiten Taktsystem aus, erläuterte der Minister den „Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs“, ein gemeinsamer Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen, dem der Bundesrat zustimmte.

Verpflichtung des Bundes

Der Gesetzentwurf enthält die Verpflichtung des Bundes, unter Beteiligung der Länder, einen umfassenden Plan zu erstellen, der die notwendigen Zugangebote im Fernverkehr festlegt. Darauf müsse sich der Infrastrukturausbau präzise ausrichten, nicht umgekehrt. „Wir brauchen keinen Ausbau nach dem Motto ‚bau’n wir mal, dann schau‘n wir mal!‘“, sagte der Minister. Der neue Bundesverkehrswegeplan sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Neue Vergabeordnung für nationale Ausschreibungen

Neue Vorschriften für Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

Die UVgO löst den 1. Abschnitt der VOL/A ab. Die UVgO gilt erst, nachdem der Bund bzw. die Länder sie jeweils durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen.

Änderungen im Unterschwellenbereich

Die UVgO orientiert sich strukturell an der Vergabeverordnung für europaweite Ausschreibungen, sie sieht jedoch vereinfachte Regelungen für die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte vor:

  • Vorrang der öffentlichen Ausschreibung wird aufgegeben
  • die freihändige Vergabe heißt nun Verhandlungsvergabe
  • öffentliche Auftraggeber können zwischen öffentlicher und beschränkter Ausschreibung wählen
  • weitere Ausnahmetatbestände für Verhandlungsvergabe
  • UVgO gilt auch für freiberufliche Leistungen
  • detaillierte Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen an Nachunternehmer
  • Markterkundung durch den öffentlichen Auftraggeber ausdrücklich erlaubt
  • E-Vergabe auch im Unterschwellenbereich
  • Neue Vorschriften für Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

 Die UVgO löst den 1. Abschnitt der VOL/A ab. Die UVgO gilt erst, nachdem der Bund bzw. die Länder sie jeweils durch Erlasse bzw. geänderte Gesetze in Kraft setzen.

Den Volltext finden Sie” hier

Autoren:

Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und Reinhard Böhle, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

TAF mobile ist Partner der BMVI Initiative „eTicketing und digitale Vernetzung im ÖPV”

Der Jenaer IT-Dienstleister im ÖPNV und Träger des Deutschen Mobilitätspreises 2016, die TAF mobile GmbH, unterstützt die Initiative „eTicketing und digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr“ des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI). TAF entwickelt als ein Partner in dem vom BMVI initiierten Forschungsprojekt „MobilitätsHub“ eine generische multimodale Buchungsplattform für Reiseketten.

Neun Projektpartner

Das Projekt MobilitätsHub wurde am 1. Februar 2017 in der Auftaktveranstaltung des BMVI in Berlin offiziell bekannt gemacht und die neun Projektpartner NASA GmbH, Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV), Fraunhofer IVI, TAF mobile GmbH, HaCon Ingenieurgesellschaft mbH, Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH (marego), DB Regio AG, Mobility Center GmbH, Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH sowie die einzelnen Projekte zur Umsetzung der Roadmap digitale Vernetzung im ÖPV vorgestellt.

Ticket-Systeme vernetzen

Ziel im Projekt MobilitätsHub ist es, die Ticketing-Systeme möglichst vieler Mobilitätsanbieter im Raum Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen) so zu vernetzen, dass die Fahrgäste lediglich durch Nutzung ihrer regionalen App (wie z. B. easy.GO, INSA) ein Ticket für die gesamte Reisekette mit nur EINER Registrierung in verschiedenen Systemen kaufen können. Die Reisekette soll dabei möglichst viele der öffentlich zugänglichen Mobilitätsangebote beinhalten und neben verbundübergreifenden ÖPNV-Tickets insbesondere auch Leihanbieter von Fahrrädern und Autos mitberücksichtigen.
Quelle: TAF mobile