Vorsicht an Bahnübergängen rettet Leben

Schwere Unfälle an Eisenbahnkreuzungen kosten in Österreich jedes Jahr ca. 15 Menschen das Leben. Der ILCAD – der “International Level Crossing Awareness Day” am 6. Juni soll auf diese Problematik aufmerksam machen und gleichzeitig das richtige Verhalten an Eisenbahnkreuzungen vermitteln.

“Oftmals kommt es zu Unfällen, weil die Straßenbenützer die Eisenbahnkreuzungen zu spät oder gar nicht wahrnehmen. Gerade mit Rotlicht gesicherte Übergänge sind in dieser Hinsicht tückisch. Als Mobilitätsclub setzen wir uns dafür ein, diese Bahnübergänge mit zusätzlichen Warnzeichen zu verbessern, sodass ein unbeabsichtigtes Übersehen verhindert werden kann. Außerdem wäre es sinnvoll, wenn Navigationssysteme neben Radarfallen und Mautstrecken auch Eisenbahnkreuzungen anzeigen und darauf hinweisen”.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer

Nicht zuletzt sind viele Unfälle an Eisenbahnkreuzungen auf Unachtsamkeit der Querenden zurückzuführen. “Mit dem richtigen Verhalten kann das Risiko eines Unfalls an einer Eisenbahnkreuzung deutlich verringert werden”, so der ÖAMTC-Chefjurist.

Der ÖAMTC gibt folgende Tipps zum richtigen Verhalten an und auf Eisenbahnkreuzungen:

  • Aufmerksam fahren und Verkehrszeichen sowie Signaleinrichtungen wie beispielsweise Baken an beiden Straßenseiten beachten.
  • An den Bahnübergang “herantasten” und durch Kontrollblicke nach links und rechts prüfen, ob ein gefahrloses Queren möglich ist.
  • Bei Nebel, Rauch oder allgemein schlechter Sicht unbedingt anhalten und auf akustische Signale eines möglichen Zuges achten. Auf jeden Fall Radio oder Musik leiser stellen.
  • Wenn auf der anderen Seite des Bahnübergangs Fahrzeuge stehen und eine Weiterfahrt nicht möglich ist: Unbedingt vor der Haltelinie oder mindestens drei Meter vor der ersten Schiene anhalten. Niemals auf dem Gleis stehen bleiben.

Sollte man dennoch zwischen den Schranken zum Stehen kommen und mit dem Fahrzeug nicht weiterfahren können, gilt es den Gefahrenbereich schnellstmöglich zu verlassen: Gurte lösen, Kinder in Sicherheit bringen. Auf keinen Fall versuchen, Wertgegenstände oder gar das Auto zu retten, sondern den Notruf verständigen.

Lässt sich das Fahrzeug noch bewegen, läuft also der Motor, und ist trotz geschlossener Schranken nach vorne und hinten noch genügend Platz zum Verlassen des Bahnübergangs, heißt es wortwörtlich “Augen zu und durch”. Die geschlossenen Schranken geben nach und ermöglichen das Verlassen des Gefahrenbereichs.

Quelle: Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC)

Regionalverkehr Schweiz: hohe Qualität, aber etwas weniger pünktlich

Die Erhebungen durch Testkunden im Jahr 2023 zeigen, dass die Qualität des regionalen Bus- und Zugverkehrs in der Schweiz hoch ist. Insbesondere bei der Sauberkeit und der Kundeninformation wurden im letzten Jahr weitere Fortschritte erzielt. Derweil nahm die Pünktlichkeit leicht ab. Dies geht aus dem jährlichen Bericht über das Qualitätsmesssystem im regionalen Personenverkehr des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor.

Die Ergebnisse 2023 sind ein Zeichen dafür, dass die regionalen Transportunternehmen zunehmend auf die Qualität achten und das vom BAV eingeführte Messsystem Früchte trägt. Die Indikatoren Sauberkeit der Fahrzeuge (z. B. keine Flecken sowie kein Staub oder Schmutz auf der Außenhaut und im Innern der Fahrzeuge) sowie der Haltestellen (z. B. Zustand der Sitze, Böden, Abfallbehälter, Scheiben der Wartehäuschen und Lifte) verdeutlichen dies: Obwohl sie immer noch am schlechtesten bewertet werden, haben sie sich seit 2020 klar verbessert. Die Sauberkeit an der Haltestelle, die insgesamt den größten Negativpunkt darstellt, verzeichnete im letzten Jahr die stärkste Verbesserung. Nur zwei Unternehmen erzielten in diesem Bereich ein ungenügendes Ergebnis (sechs im Jahr 2022).

Auch bei der Kundeninformation setzte sich die positive Entwicklung fort. Dies gilt vor allem für die Ankündigung der nächsten Haltestelle in den Fahrzeugen und für den Aushang des Liniennetzplans. Die Indikatoren Ordnung (z. B. keine Abfälle oder liegengelassene Zeitungen) und Schadensfreiheit (z. B. guter Zustand der Sitze, Abfallbehälter, Toiletten) erzielten im Jahr 2023 erneut Bestnoten.

Demgegenüber ist sowohl bei den Zügen als auch bei den Bussen ein leichter Rückgang bei der Pünktlichkeit erkennbar. Im gesamtschweizerischen Durchschnitt erreichten im letzten Jahr rund 94,5 Prozent der Regionalzüge das Fahrziel pünktlich, d. h. weniger als drei Minuten verspätet (2022: 95 %). Die Züge des Agglomerationsverkehrs (S-Bahnen) und die Züge in ländlichen Gebieten und Bergregionen schnitten am besten ab. Derweil nahm die Pünktlichkeit der Schnell- und Regio-Express-Züge ab. Im Busverkehr sank die Zahl der pünktlichen Fahrten auf unter 90 Prozent.  

Das 2016 eingeführte Qualitätsmesssystem dient dazu, die Qualität der von Bund und Kantonen subventionierten Leistungen im Regionalverkehr zu beurteilen. Jedes Jahr bestellen und finanzieren Bund und Kantone hier Leistungen im Umfang von mehr als zwei Milliarden Franken. Sie analysieren regelmäßig die erhobenen Werte und können bei Bedarf von den Unternehmen Verbesserungsmaßnahmen verlangen.

Quelle: Bundesamt für Verkehr

Wiener Linien vereinheitlichen Ticketangebot bei Zeitkarten

Seit 2012 gibt es mit der 365-Euro-Jahreskarte den besten Preis für ein umfassendes, zuverlässiges und wachsendes Öffi-Netz. Zeitkarten, Einzelfahrten sowie Tickets für Wien-Besucher komplettieren das Angebot und bieten für jedes Bedürfnis die passende Fahrkarte.

Mit 1. Juli vereinheitlichen die Wiener Linien das Angebot an Zeitkarten. Seit 2022 sind digitale 7- und 31-Tage-Tickets im Sortiment. Diese sind künftig auch als übertragbare Tickets aus Papier erhältlich und ersetzen die bestehenden Wochen- und Monatskarten. Fahrgäste können nun den Gültigkeitszeitraum frei wählen, da die neuen Tickets ab der Entwertung 7 bzw. 31 Tage und nicht nach Kalenderwochen oder Monaten gültig sind. Nach der Einführung des 24-Stunden-Tickets wurde eine klare Präferenz zu diesem Ticket gemessen, weshalb ab 1. Juli das Ticket 1 Tag Wien und die 8-Tage-Klimakarte nicht mehr angeboten werden. 

Die Wiener Linien stehen für nachhaltige Mobilität zu einem unschlagbaren Preis. Seit 2012 können Fahrgäste mit einer Jahreskarte das komplette Öffi-Netz um nur einen Euro pro Tag nutzen. Die Preise der Zeitkarten wurden, trotz der stark gestiegenen Inflation in den vergangenen Jahren, zuletzt 2018 erhöht.

Im Zuge der Vereinheitlichung werden nun die Preise der 7- bzw. 31-Tage-Tickets leicht angepasst. So kostet das neue, übertragbare 7-Tage-Ticket ab 1. Juli €22,60 bzw. €19,70 für die digitale, personalisierte Variante. Das übertragbare 31-Tage-Ticket wird zukünftig €58,70 kosten. Der Preis für das personalisierte 31-Tage-Ticket bleibt gleich und kostet €51,-. Die preisliche Differenz zwischen übertragbaren und personalisierten Tickets ergibt sich aus der zusätzlichen Möglichkeit, das Ticket an andere Fahrgäste zu übertragen.

Die Jahreskarte ist weiterhin um €365,- erhältlich. Auch die Preise für alle weiteren Tickets (z.B. Einzelfahrscheine und Zeitkarten für 24h, 48h und 72h) bleiben unverändert.

Quelle: Stadt Wien

Johannes Wieczorek soll neuer Staatssekretär für Mobilität und Verkehr in Berlin werden

Senatorin Ute Bonde wird dem Senat die Ernennung von Johannes Wieczorek vorschlagen.

„Mit Johannes Wieczorek wird ein versierter Verkehrsexperte aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) diese wichtige Funktion in unserer Senatsverwaltung übernehmen. Da er in seiner bisherigen Position unter anderem die Stabsstelle für den Flughafen BER leitete, sind die Verkehrsthemen der Länder Berlin und Brandenburg auch kein Neuland für ihn. Darüber hinaus bringt Herr Wieczorek internationale Erfahrungen aus seiner vierjährigen Amtszeit als Leiter des Verkehrsreferates an der Deutschen Botschaft in Washington mit. Wir gewinnen mit Johannes Wieczorek einen hervorragenden Verkehrsexperten, der uns mit seinem weit gefächerten Fachwissen bei der weiteren Ausgestaltung unserer Stadt zu einer für alle Bürgerinnen und Bürger lebenswerten und umweltfreundlichen Metropole tatkräftig unterstützen wird.“

Verkehrssenatorin Ute Bonde

Johannes Wieczorek ist zurzeit stellvertretender Leiter der Grundsatzabteilung im BMDV und leitet die Unterabteilung „Klimaschutz in der Mobilität, Umweltschutz“. Bis April 2019 leitete er die Unterabteilung „Grundsatzangelegenheiten und Strategien für Personen- und Güterverkehr“. Davor war er in mehreren Fachbereichen des Bundesministeriums tätig, u.a. als Referatsleiter für Güterverkehr und Logistik und Referent für europäische Zusammenarbeit. Von 2010 bis 2015 erstreckten sich seine Aufgabenschwerpunkte über verschiedene Bereiche des Deutschen Bundestages. Johannes Wieczorek ist Diplom-Geograph, er hat seinen Abschluss an der Universität Bonn erworben.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Förderbescheid über rund 8 Millionen ausgestellt

VRR-Vorstandssprecher Oliver Wittke hat eine Förderung von Baukosten für die Verkehrsstation Hagen Hauptbahnhof in Höhe von 7.840.000 Euro bewilligt. Für diese Maßnahme wird der Bewilligungsbescheid an die DB InfraGO AG übergeben. Die Förderung im besonderen Landesinteresse gemäß § 13 ÖPNV-Gesetz NRW erfolgte durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

Die Modernisierung des Hagener Hauptbahnhofs ist ein Großprojekt der DB InfraGO. Diese plant dort eine Modernisierung der Bausubstanz und der technischen Anlagen. Mit den Maßnahmen erreicht der Baulastträger dann neben der Verlängerung der Nutzungsdauer auch eine bedarfsorientierte Anpassung der Infrastruktur, die Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Verkehrsstation für den Kunden und den Hochwasser-Schutz.  

“Eines der grundlegenden Ziele dieser Maßnahme ist die Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Dies geht einher mit der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, einer steigenden Anzahl an Kunden sowie einem erhöhten Sicherheitsgefühl der Reisenden. Mit der geförderten Maßnahme wird der Hagener Hauptbahnhof im Zuge der Modernisierung attraktiver und für die Kunden weitgehend barrierefrei gestaltet.”

VRR-Vorstand Oliver Wittke

Unter anderem sind folgende Baumaßnahmen im Rahmen der Modernisierung geplant: 

  • Neubau der Bahnsteige 1,2,3,4 und 5 mit einer Bahnsteighöhe von 760 mm  
  • Neubau/Ersatz der Bahnsteigdächer auf den Bahnsteigen 1, 4 und 5 
  • Absenkung des Bahnsteigs 4 von 960 mm auf 760 mm Bahnsteighöhe 
  • Verlängerung des Bahnsteigs 4 auf eine Nutzlänge von 215 m 
  • Neubau/Ersatz der Bahnsteigbeleuchtung und Beschallung 
  • Modernisierung und Sanierung der Personenunterführung 
  • Neubau der Treppenzugänge aus der Personenunterführung auf die Bahnsteige  
  • Denkmalgerechte Modernisierung des Bahnsteighallendaches 
  • Errichtung von Taubenschutzmaßnahmen unter dem Bahnsteighallendach und auf den Bahnsteigen 

Der Baubeginn ist seitens DB InfraGO für das 4.Quartal 2024 anvisiert. Ab 2025 starten dann die Hauptarbeiten an den Bahnsteigen. Hierbei wird stufen- bzw. bahnsteigweise in fünf Bauphasen gebaut, in denen dann auch mit den für den Bau erforderlichen Sperrpausen zu rechnen ist. Nach heutigem Stand ist die Fertigstellung für das Jahr 2028 geplant. 

Quelle: VRR

SBB und Stadler stärken Verbindungen nach Frankreich

Die neuen FLIRT Evo für Frankreich werden wie auch die Fahrzeuge des ersten Abrufs am Fertigungsstandort in Bussnang (TG) produziert. Die SBB haben eine Vertragsoption für 33 weitere Triebzüge des Typs FLIRT unterzeichnet. Die Bestellung gehört zum 2022 unterzeichneten Rahmenvertrag zwischen SBB, Thurbo und RegionAlps über die Entwicklung und Lieferung von maximal 510 einstöckigen FLIRT-Zügen.

Mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags wurde Stadler bereits im Jahr 2022 mit der Herstellung eines ersten Abrufs von 286 FLIRT-Zügen beauftragt. Knapp eineinhalb Jahre später präsentierte Stadler erstmals den neuen FLIRT Evo der Öffentlichkeit. Nachdem bereits 1997 durchgehende Verbindungen zwischen der Schweiz und Frankreich eingeführt worden sind, freut sich Stadler, nun gemeinsam mit der SBB den grenzüberschreitenden Regionalverkehr den Erfordernissen eines internationalen Wirtschaftsraumes anzupassen. Die neuen Fahrzeuge werden grenzüberschreitend zum Einsatz kommen und zwischen der Nordwestschweiz und dem Elsass schnellere Direktverbindungen ermöglichen. Die neuen Triebzüge werden in der Schweiz und Frankreich zugelassen und bringen ab Ende 2030 Fahrgäste im 30-Minuten-Takt direkter und schneller ans Ziel.

«Wir sind stolz darauf, mit unserem bewährten Bestseller FLIRT das Bahnangebot nach Frankreich ausbauen zu können. Die Unterzeichnung dieser Vertragsoption bringt den grenzüberschreitenden Verkehr einen bedeutenden Schritt voran. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der SBB, um den Fahrgästen mit unseren modernen, bedarfsoptimierten FLIRT-Zügen mehr Komfort und Flexibilität zu bieten und so ein besseres Reiseerlebnis zu ermöglichen.»

Peter Spuhler, Verwaltungsratspräsident von Stadler

Die Fahrzeuge verfügen über zwei integrierte Bahnstrom- und Zugsicherungssysteme, um den Einsatz sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich zu ermöglichen. Außerdem können in Frankreich bis zu drei FLIRT Evo gekoppelt verkehren. In der Schweiz ist auch eine Mischtraktion mit anderen FLIRT Evo bis Vierfachtraktion möglich. Dies trägt wiederum zu einem flexiblen Einsatz und damit zum wirtschaftlichen Betrieb der Flotte bei. Die FLIRT-Züge wurden hinsichtlich Gesamtkapazität weiter optimiert und verbessert. Sie bieten mehr Plätze für Fahrräder sowie Stauraum für Kinderwagen und große Gepäckstücke. Gleichzeitig berücksichtigen die Fahrzeuge die Bedürfnisse von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität und verfügen pro Zug über zwei Plätze für Reisende im Rollstuhl sowie ein rollstuhlgängiges WC. Die Fahrgastkapazität beträgt je Fahrzeug total 146 Sitzplätze bzw. 292 Sitzplätze in Doppeltraktion.

Quelle: Stadler Rail

Einigung im Tarifkonflikt in NRW

Der Tarifkonflikt im kommunalen Nahverkehr Nordrhein-Westfalens zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) ist endgültig beigelegt. In einer Urabstimmung sprach sich die Mehrheit der ver.di Mitglieder für die Annahme des Tarifergebnisses aus, dem eine Schlichtungsempfehlung vorangegangen war. Im Vorfeld der Schlichtung hatte ver.di zu landesweiten Streikmaßnahmen aufgerufen, nachdem sich 97 Prozent der Mitglieder in einer ersten Urabstimmung für Erzwingungsstreiks in der stockenden Tarifauseinandersetzung ausgesprochen hatten.

„Mit diesem Tarifergebnis haben wir ein weiteres Stück des Weges zur Entlastung der Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr geebnet. Die Intensität der Tarifrunde belegt, wie akut die Belastung der Beschäftigten ist. Es war dringend notwendig, Entlastung über zusätzliche freie Tage herbeizuführen, ohne dabei einzelne Beschäftigtengruppen auszuschließen. Nur so kann der kommunale Nahverkehr als Arbeitgeber dauerhaft attraktiver werden, um die anstehenden Herausforderungen mit zusätzlichem Personal zu meistern.“

Heinz Rech, ver.di Verhandlungsführer

Das Tarifergebnis sieht insgesamt vier Entlastungstage gestaffelt bis Ende 2026 vor:

  • zwei zusätzliche freie Tage ab 2024 für alle
  • 2025 und 2026 je ein weiterer freier Tag für einen Großteil der Beschäftigten
  • Zeitzuschläge in der individuellen Stufe, mindestens Stufe 4
  • stufenweise Anhebung der Jahressonderzahlung auf 100 Prozent
  • gültig ab dem 1. Juni 2024

Quelle: ver.di NRW

Ausweitung Bediengebiet BVG Muva Aufzugersatz

Der BVG Muva Aufzugersatz wird bis Ende dieses Jahres schrittweise auf alle Berliner U- und S-Bahnstationen ausgeweitet. Ab Montag, den 3. Juni 2024 kommen nun weitere 64 S- und U-Bahnstationen zum Bediengebiet hinzu. Damit ist der BVG Muva Aufzugersatz an insgesamt 159 Stationen buch- und nutzbar, wenn ein Aufzug mal nicht in Betrieb oder noch nicht vorhanden ist.

Des Weiteren modernisiert die BVG ihre Fahrzeugflotte für den Aufzugersatz, um den Fahrgästen einen noch besseren Service zu bieten. Bisher waren in der Flotte Fahrzeuge mit Schwenk- und Linearlift im Einsatz. Diese werden durch neue Niederflurfahrzeuge mit seitlicher Rampe ersetzt. Der Ein- und Ausstieg wird dadurch deutlich komfortabler und schneller.

Die Nutzung des BVG Muva Aufzugersatz steht allen Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen offen – z.B. Menschen mit Schwerbehinderungen, Senioren, Personen mit Kinderwagen oder Kleinkindern sowie Personen mit Gepäck. Zur Mitfahrt reicht beim BVG Muva Aufzugersatz ein gültiges VBB-Ticket. Der Service wurde vom Land Berlin bestellt, um der Mobilitätsgarantie gerecht zu werden. Selbstverständlich bietet der BVG Muva weiterhin auch die zweite Nutzungsmöglichkeit, Flexible Fahrt, im bekannten, rund 62 Quadratkilometer großen Bediengebiet im Osten der Stadt.

Quelle: BVG

BMDV erleichtert Kraftfahrern Zugang zum Beruf

Der Berufskraftfahrermangel ist eines der drängenden Probleme der Branche. Das Bundeskabinett hat daher dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Darüber hinaus wird die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweise ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert.

„Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich. Dabei nutzen wir auch die Chancen der Digitalisierung. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.“

Bundesminister Dr. Volker Wissing

Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

  • Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor.
  • Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Eine Ukraine-Ausnahme-Verordnung ermöglicht den Berufszugang:

  • Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
  • Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.
  • Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.

Quelle: BMDV

Interessenvertreter testen Barrierefreiheit

Auf den Linien 1/4 und 5 gehören sie inzwischen zum alltäglichen Bild: die 42 Meter langen und neuen Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs. Die nach der “Lichtstadt Jena” benannten “Lichtbahnen” setzen neue Maßstäbe – nicht nur was Größe, Komfort und Innovation betrifft, sondern auch in Sachen Barrierefreiheit. Das liegt auch darin begründet, dass von Beginn an Interessenvertreter des Senioren- und Behinderten-Beirats der Stadt Jena sowie des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in das Projekt eingebunden wurden. Nun fand eine exklusive Vorstellungsfahrt mit Vertretern dieser Gremien statt.

Ziel der Fahrt war, zunächst in einem theoretischen Teil ausführlich alle neuen barrierefreien Funktionen der Straßenbahn zu erläutern. Anschließend unternahmen die Teilnehmer eine gemeinsame Lichtbahn-Fahrt auf der Route von der Endhaltestelle Lobeda-West nach Lobeda-Ost und zurück, um die praktischen barrierefreien Vorteile der Lichtbahn direkt zu erleben. Besonders beeindruckt zeigten sich die Fahrgäste von der hervorragenden Umsetzung der definierten Barrierefreiheitsanforderungen. So ermöglicht die Lichtbahn zum Beispiel ein komfortables Ein- und Aussteigen für Rollstuhlfahrer ohne extra angelegte Rampen. Die großzügige Innenausstattung bietet Platz für vier Rollstühle oder E-Scooter sowie gleichzeitig für Kinderwagen und Fahrräder.

Die größte Anerkennung der Teilnehmer fand die sehr gute Berücksichtigung ihrer Belange von Anfang an. So wurden die Interessenvertreter bereits bei der Formulierung der Anforderungen an die Barrierefreiheit im Vorfeld der Beschaffung der Lichtbahnen frühzeitig durch den Jenaer Nahverkehr einbezogen. Unter anderem wurde im Oktober 2020 ein Grundrissmodell der Wagenteile mit Sondernutzungsflächen für Rollstühle, E-Scooter, Kinderwagen etc. im Originalmaßstab intensiv getestet. Daraus ergaben sich notwendige Anpassungen in der Innenraumausstattung, um ein problemloses Ein- und Ausfahren mit Rollstühlen und E-Scootern sowie eine sichere Abstellung von Rollatoren zu ermöglichen.

„Wir konnten zeigen, dass bei unseren Lichtbahnen die vielfältigen Belange der Barrierefreiheit vollumfänglich berücksichtigt worden sind. Die sehr gute Zusammenarbeit mit allen Interessenvertretern von den ersten Planungen an bis zur Umsetzung hat sich ausgezahlt.“

Markus Würtz, Leiter des Bereiches Vertrieb

Die Stimmung während der gesamten Vorstellungsfahrt war äußerst positiv, und die Teilnehmer zeigten sich voll des Lobes. Die Lichtbahn ist bereits im regulären Linienverkehr integriert und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines inklusiveren öffentlichen Nahverkehrs in Jena dar.

Quelle: Stadtwerke Jena GmbH