Herbert Diess wird Vorsitzender des Verwaltungsrats bei The Mobility House

Dr. Herbert Diess wird neuer Vorsitzender des Verwaltungsrats von The Mobility House, dem weltweit führenden Technologieunternehmen im Bereich Vehicle-to-Grid (V2G) und intelligentes Laden. Anfang 2024 tritt Diess die Nachfolge von Dr. Alexander Landia an, der als ausgewiesener Energiemarktexperte das Amt seit 2017 innehatte. Landia wird weiterhin seine herausragende Energiemarkterfahrung ins Unternehmen einbringen. Diese strategische Entscheidung markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Realisierung von Vehicle-to-Grid durch The Mobility House. Seit seiner Gründung 2009 engagiert sich das Unternehmen für die Transformation zu einer nachhaltigen und effizienten Energie- und Mobilitätszukunft.

“Der zügig voranschreitende Ausbau von Wind- und Sonnenenergie erfordert deutlich höhere Speicherkapazitäten und Flexibilität im Energiesystem der Zukunft. Die schnell wachsende Flotte der Elektroautos, die durchschnittlich weniger als eine Stunde täglich genutzt wird, ist schon jetzt der größte elektrische Energiespeicher der Welt. Diesen zu verwenden, um die Stromnetze zu optimieren und den Nutzer:innen der Elektroautos dadurch deutlich günstigere Energiekosten anzubieten, ist die Zukunftsvision, die ich mit The Mobility House teile. Profitieren werden Autofahrende, Hersteller, Energieversorger und insbesondere die Energiewende kann dadurch nochmals deutlich beschleunigt werden. The Mobility House hat dafür marktreife Lösungen entwickelt, die jetzt gemeinsam mit Automobilherstellern und Energieversorgern zu Kund:innen gebracht werden können. Die neuesten Elektroautos sind schon V2G-fähig. Ich freue mich darauf, diesen disruptiven Wandel des Energieökosystems gemeinsam mit The Mobility House zu gestalten und zu beschleunigen. Ein großartiges Ziel, wie es der Gründer Thomas Raffeiner von The Mobility House formuliert: am Ende werden die Elektroautos kostenlos und emissionsfrei fahren.”

Dr. Herbert Diess

“Ich freue mich sehr, mit Dr. Herbert Diess einem Pionier und Visionär im Bereich der Elektromobilität, bei The Mobility House willkommen zu heißen. Uns eint die gemeinsame Vision. Mein Dank gilt Dr. Alexander Landia, der The Mobility House ein wertvoller Ratgeber war und mit seinem Einsatz maßgeblich zum bisherigen Erfolg des Unternehmens beigetragen hat. Er wird weiterhin Mitglied des Verwaltungsrats sein.”

Thomas Raffeiner, Gründer von The Mobility House

Die Vehicle-to-Grid-Technologie ist ein Schlüsselelement für die schnelle und kosteneffiziente Umsetzung eines erneuerbaren Energiesystems und damit für die globale Energiewende. Dieses Konzept nutzt Elektrofahrzeuge nicht nur als Transportmittel, sondern auch als mobile Energiespeicher, die bei Bedarf Energie ins Netz einspeisen können. Das zukunftsweisende Technologieportfolio von The Mobility House setzt genau dort an und verwandelt mobile und stationäre Batterien von Elektrofahrzeugen in Schwarmspeicher bzw. Flexibilitätspotentiale. Dadurch werden der Ausbau und die Integration von erneuerbaren Energien gefördert und die CO2-Emissionen gesenkt.

Quelle: The Mobility House

Knorr-Bremse stattet 246 Trams von Stadler aus

Knorr-Bremse wird mindestens 246 CITYLINK Tram-Bahnen von Stadler mit Systemlösungen ausstatten. Im Rahmen eines großen Gemeinschaftsauftrags, der Optionen auf bis zu 258 weitere Fahrzeuge enthält, gehen die Züge an sechs Verkehrsbetriebe in Deutschland und Österreich. Neben innovativen Bremssystemen samt Magnetschienenbremsen sowie Klimasystemen wird Knorr-Bremse RailServices für 32 Jahre umfassende Services für die Systeme übernehmen und langfristig zur Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Züge beitragen.

Seit Ende 2023 und bis planmäßig 2031 wird Knorr-Bremse die 246 Züge mit Systemlösungen ausstatten. Der Rahmenvertrag beinhaltet für Stadler eine Option auf bis zu 258 zusätzliche Fahrzeuge. Für den Großauftrag „VDV TramTrain“ haben sich unter der Projektleitung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sechs Verkehrsunternehmen zusammengetan.

Die dreiteiligen Schienenfahrzeuge variieren leicht in ihrer Konstruktion, je nach Einsatzort und Betreiber. Bei der Projektierung kundenspezifischer Lösungen kam die führende System- und Komponentenexpertise von Knorr-Bremse zum Tragen. So werden die Bahnen mit vollhydraulischen Bremssystemen ausgestattet, bei denen das Zusammenspiel wesentlicher Komponenten nochmals weiterentwickelt wurde – etwa zwischen den Magnetschienenbremsen, deren neuen hydraulischen Aufhängungen sowie neuen Hydraulikaggregaten. Unter anderem wird so die Variabilität der Bremssysteme unter verschiedenen Einsatzbedingungen und bei unterschiedlichen Streckenanforderungen weiter erhöht. Knorr-Bremse liefert damit eine ausgeklügelte und hochzuverlässige Lösung für ein langfristiges und wichtiges Mobilitätsprojekt.

Weiteres Ausstattungsmerkmal aller Fahrzeuge: Im Fahrgastraum und Fahrerhaus werden Klimasysteme der Knorr-Bremse Marke Merak für saubere und angenehm temperierte Luft sorgen. Die hochgradig energieeffizienten Klimasysteme mit Wärmepumpenfunktion arbeiten mit dem natürlichen Kältemittel CO₂. Zudem vertraut Stadler auf die Lösungen im Bereich Lebenszyklus-Management von Knorr-Bremse RailServices. Der Servicevertrag mit einer Laufzeit von 32 Jahren beinhaltet unter anderem Ersatzteillieferungen und Wartungsleistungen für die Knorr-Bremse Systemtechnologien.

Quelle: Knorr-Bremse

GDL-Streik: Beeinträchtigungen bei der Mitteldeutschen Regiobahn erwartet

Die Gewerkschaft GDL hat trotz vorliegenden Angeboten zur Gehaltserhöhung von 11%, einer bereits 2023 ausgezahlten Inflationsausgleichsprämie von 1.100 Euro je Mitarbeitenden und Kompromissvorschlägen zur Arbeitszeitreduzierung die Verhandlungen nicht wieder aufgenommen und laut Presseberichten zu einem mehrtägigen Streik auch bei den Transdev-Betrieben der Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) aufgerufen. Eine offizielle Streik-Information der GDL an die Transdev-Betriebe der MRB liegt derzeit nicht vor.

Die MRB hat sich stets verhandlungs- und gesprächsbereit gezeigt und sogar den Einstieg in eine von der GDL geforderte Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit angeboten. Die MRB fordert die GDL daher auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Ein Arbeitskampf geht immer zu Lasten der Fahrgäste und auch der Mitarbeitenden in den Betrieben. Für die MRB ist das Verhalten der GDL sehr enttäuschend.

Vom Streik der GDL sind von Mittwoch, 10.01., 02:00 Uhr bis zum Freitag, 12.01., 18:00 Uhr, folgende Linien der MRB betroffen und können nur in sehr geringem Umfang mit Zügen oder Busnotverkehr bedient werden:

  • RE 3 Dresden – Chemnitz – Hof
  • RE 6 Leipzig – Chemnitz
  • RB 30 Dresden – Chemnitz – Zwickau
  • RB 45 Chemnitz – Elsterwerda
  • RB 110 Leipzig – Döbeln

Die MRB ist intensiv bemüht, Ersatzmaßnahmen zu planen. Die Umsetzung dieser ist vor allem abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kapazitäten der angefragten Busunternehmen. Es erfolgt eine rechtzeitige Information über die stattfindenden Fahrten.

Nach Beendigung des Streiks am Freitagabend wird die MRB den Betrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen. Es ist jedoch noch mit Ausfällen und Verspätungen zu rechnen.

Fahrgäste werden gebeten, wenn möglich auf Fahrten in dem Zeitraum zu verzichten und sich vor Fahrtantritt über die bekannten Auskunftsmedien oder auf der Website www.mitteldeutsche-regiobahn.de über die aktuelle Lage und alternative Reisemöglichkeiten zu informieren.

Quelle: Transdev Mitteldeutschland GmbH

Deutsche Bahn geht gegen 64-stündigen GDL‑Streik in Berufung

Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hatte am Abend des 8. Januar 2024 in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den 64‑stündigen GDL-Streik abgewiesen. Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen.

„Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern. Die Hürden liegen bei einem Eilverfahren für den Arbeitgeber immer hoch. Das Streikrecht ist aus gutem Grund ein hohes Gut. Aber dieser Streik ist keine Ultima Ratio, sondern eine Zumutung, die auf Sand gebaut ist. Denn die GDL hat durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft ihre Tariffähigkeit verloren. Zudem hat die DB ein neues Angebot vorgelegt, in dem wir der GDL nicht nur insgesamt 11 Prozent anbieten, sondern ihr auch bei ihrer Kernforderung zur Arbeitszeit weit entgegenkommen. Das ist eine hervorragende Grundlage für einen Kompromiss.“

Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE

Mehr Infos unter www.deutschebahn.com/tarif

Aktuelle Infos zum geplanten Streik unter www.deutschebahn.com/streik

Quelle: DB

Kein Warnstreik bei Länderbahn, metronom, enno und erixx

Metronom, enno, erixx und erixx Holstein planen ihre Zugfahrten nach dem aktuell gültigen Fahrplan, denn der Warnstreikaufruf der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) betrifft nicht die Unternehmen des Netinera-Konzerns, zu dem metronom, enno, erixx und erixx Holstein gehört. Gleiches gilt für die Länderbahn mit trilex und Vogtlandbahn. Grund dafür ist der bereits am 12. Dezember 2023 erzielte Tarifabschluss der NETINERA-Gruppe. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass es aufgrund von eventuellen Warnstreikaktivitäten in den Stellwerken der Deutschen Bahn zu Zugausfällen oder Verspätungen kommt.

Die GDL hat ihre Mitglieder zu Warnstreiks ab Mittwoch, den 10. Januar 02:00 Uhr bis Freitag, den 12. Januar 18:00 Uhr aufgerufen. Deswegen ist mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen zu rechnen. Alle Fahrgäste werden gebeten, sich vor Ihrer Reise über eventuelle Fahrplanänderungen und in den elektronischen Auskunftsmedien zu informieren: unter www.der-metronom.de, www.der-enno.de und www.erixx.de oder der FahrPlaner-App, in der DB Navigator-App oder beim Zugpersonal.

Die NETINERA-Gruppe gehört zu Trenitalia und damit zur Ferrovie dello Stato Italiane (FS-Gruppe), eines der größten Verkehrsunternehmen in ganz Europa. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitern auf Schiene und Straße ist die NETINERA-Gruppe auch eines der führenden Verkehrsunternehmen in Deutschland. Die Länderbahn ist mit ca. 1.000 Mitarbeitenden das größte Eisenbahnverkehrsunternehmen der Konzerngruppe.

Quelle: Länderbahn, metronom

Neue „Traffic Rule Engine“-Software für autonome Fahrzeuge

Der unter der Dachmarke FORVIA agierende Automobilzulieferer HELLA und TÜV Rheinland haben im Bereich des autonomen Fahrens eine Kooperation vereinbart. Ziel der Zusammenarbeit ist die marktkonforme Entwicklung einer neuen „Traffic Rule Engine“: Dieses neue Softwaremodul kennt die jeweils geltenden lokalen Verkehrsvorschriften und ermöglicht so autonomen Fahrzeugen ein regelkonformes Verhalten.

Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen dem Automobilzulieferer und dem Prüfdienstleister stehen automatisierte Fahrzeuge mit SAE-Level 3 und höher. So verfügen Fahrzeuge auf dieser Entwicklungsstufe über ein System, das zumindest zeitweiliges autonomes Fahren ermöglicht. Fahrer können sich daher in bestimmten Situationen vom Straßenverkehr abwenden und anderen Dingen zuwenden. Die Verantwortung der Fahrzeugführung wird in diesem Modus vom Fahrer auf den Hersteller übertragen.

„Wenn hochautomatisierte Fahrzeuge Fahrsituationen selbstständig und ohne menschlichen Eingriff bewältigen sollen, dann müssen sie die jeweils geltenden Regeln im Straßenverkehr zu jedem Zeitpunkt kennen und uneingeschränkt beherrschen können. Mit der Traffic Rule Engine schaffen wir hierfür eine leistungsstarke technologische Grundlage und decken in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland die Prozesskette von Anfang bis Ende vollständig ab.“

Kay Talmi, Geschäftsführer von Hella Aglaia, ein in Berlin ansässiges und auf Softwareentwicklung spezialisiertes Tochterunternehmen von HELLA

Entwickelt wird daher ein Softwaremodul, welches die geplanten Aktionen des Fahrzeugs überwacht und diese auf Basis von Sensor- und Kartendaten mit den aktuell geltenden Verkehrsregeln abgleicht. Wird eine Abweichung festgestellt, erfolgt in Echtzeit eine Rückmeldung an das Fahrsystem. Um sicherzustellen, dass zu jeder Zeit die neuesten Verkehrsregeln eines Landes verwendet werden, kann das Softwaremodul im Vergleich zu geschlossenen Systemen per Over-the-Air-Update fortlaufend und kosteneffizient aktualisiert werden.

Im Rahmen der Zusammenarbeit liegt der Fokus von Hella Aglaia auf der Entwicklung der „Traffic Rules Engine“ mit der zugrundeliegenden Verkehrsregeldatenbank sowie dem Algorithmus, über den die Ausführung der entsprechenden Regelungen erfolgt. Zu den Schwerpunkten von TÜV Rheinland gehören die Berücksichtigung der genehmigungsrelevanten Anforderungen für die Software der „Traffic Rule Engine“ und die Typgenehmigung automatisierter sowie autonomer Fahrzeuge.

„Die rasante Digitalisierung treibt die Mobilität zwar entscheidend voran, stellt gleichzeitig aber auch Entwickler, Hersteller, Genehmigungsbehörden sowie nationale und europäische Gesetzgebung vor neue Herausforderungen. Innovationen begleiten und unterstützen wir mit unserer Expertise oft schon lange bevor die genehmigungsrelevanten Abschnitte im Produkt-Lebenszyklus beginnen. Wir waren weltweit die ersten, die Genehmigungen im Automatisierungslevel 3 und 4 zum Erfolg geführt haben.“

Thomas Quernheim, Global Director Engineering und Homologation bei TÜV Rheinland

Erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wird die „Traffic Rule Engine“ nun auf der Consumer Electronics Show 2024 (CES), die vom 9. bis 12. Januar in Las Vegas stattfindet. In einem nächsten Schritt soll die Entwicklung auf unterschiedliche Automobilhersteller ausgeweitet werden. Zielmärkte sind zunächst der europäische sowie der nordamerikanische Raum.

Quelle: TÜV Rheinland

Mehrtägiger GDL-Streik vom 10. bis 12. Januar

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat kurzfristig einen flächendeckenden Streik im Personenverkehr von Mittwoch, 10. Januar, 2 Uhr bis Freitag, 12. Januar, 18 Uhr angekündigt. Die Arbeitsniederlegung bei DB Cargo beginnt bereits am 9. Januar, ab 18 Uhr. Der erneute Streik wird sich wieder massiv auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken.

Die DB kritisiert den neuerlichen GDL-Streik scharf und wird Rechtsmittel einlegen, um ihn zu stoppen. Die Deutsche Bahn (DB) bedauert sehr, dass wiederholt die Reisepläne von Millionen Reisenden betroffen sind. Die Fahrgäste werden gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen mit der DB zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Auch im Schienengüterverkehr wird es zu massiven Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen.

Wie beim letzten Streik wird die DB für den Fernverkehr einen Notfahrplan mit einem stark reduzierten Angebot an Fahrten anbieten. Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden.

Im Regionalverkehr ist es das Ziel, ein stark reduziertes Angebot zu fahren. In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark. In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben. Reisende werden gebeten, sich 24 Stunden vor Antritt einer Fahrt an den Streiktagen erneut über ihre Reiseverbindung in den Auskunftsmedien zu informieren, ob die Verbindung verfügbar ist.

Alle Fahrgäste, die ihre für den 10. bis 12. Januar geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Die Fahrkarte gilt für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort – auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr im Rahmen einer Sonderkulanz die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und bereits am 8. oder 9. Januar zu fahren. Daneben gelten selbstverständlich die weiteren tariflichen bzw. gesetzlichen Fahrgastrechte, sodass z. B. auch eine Ticketerstattung unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich ist.

Die DB wird so schnell wie möglich über die Auswirkungen des GDL-Streiks auf bahn.de und in der App DB Navigator informieren. Der Notfahrplan für den Fernverkehr wird im Laufe des 8. Januars in den digitalen Auskunftssystemen verfügbar sein. Dort sollten sich Reisende auch vor Fahrtantritt informieren. Darüber hinaus wird die DB eine kostenlose Sonderhotline unter 08000 99 66 33 einrichten.

Quelle: DB

Neue Führung für Wiener Stadtwerke und Wiener Lokalbahnen

Die Wiener Stadtwerke sind mit einem neu aufgestellten Top-Management unter Generaldirektor Peter Weinelt (57) ins neue Jahr gestartet. Mit Monika Unterholzner (57) und Roman Fuchs (53) stehen ihm zwei erfahrene Managerinnen als stellvertretende Generaldirektorinnen zur Seite.

Monika Unterholzner (Bild: Wiener Stadtwerke / Ehm)

Monika Unterholzner verantwortet seit Jahresbeginn als stellvertretende Generaldirektorin der Wiener Stadtwerke die Bereiche Mobilität, Bestattung, Friedhöfe, IT und Innovation. Die versierte Managerin mit Schwerpunkt Mobilität und Logistik leitete erfolgreich mehrere Konzernunternehmen. Unterholzner studierte Handelswissenschaften an der WU Wien und startete ihre Karriere Anfang der 1990er in der Europäischen Kommission. Von 1995 bis 2010 war sie in mehreren Funktionen in der Wirtschaftsagentur Wien tätig, 2010 wechselte Unterholzner als Prokuristin zum Hafen Wien. 2013 schließlich trat sie in den Wiener Stadtwerke-Konzern ein, wo sie vier Jahre lang die kaufmännischen Geschicke der WIPARK Garagen GmbH verantwortete. Von 2017 bis 2023 führte die Managerin die Wiener Lokalbahnen GmbH.

Der langjährige Prokurist Thomas Gruber (52) folgte mit Jahresbeginn Monika Unterholzner als Geschäftsführer der Wiener Lokalbahnen.

„Ich freue mich sehr, in meiner neuen Rolle und mit dem gesamten Team die positive Entwicklung der Wiener Lokalbahnen weiter voranzutreiben. Im Sinne unserer Kundinnen werden wir alles tun, um unsere umweltfreundlichen Mobilitätsangebote und Services weiter auszubauen und so attraktiv wie möglich zu gestalten.“

Thomas Gruber

Mit Thomas Gruber wird ein ausgewiesener Kenner des Konzernunternehmens Wiener Lokalbahnen das Management übernehmen. Der promovierte Jurist ist seit 2013 im Unternehmen in diversen Leitungsfunktionen tätig und war gleichzeitig Prokurist. Nach seinem Studium an der Universität Wien startete Gruber seine Karriere als Verfassungsjurist im Bundeskanzleramt. Im Anschluss arbeitete er in der Rechtsabteilung der e-Control und in einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei. Vor seinem Wechsel zu den Lokalbahnen leitete Gruber knapp vier Jahr lange die Rechtsabteilung der Wien Energie (Wienstrom).

Quelle: Stadt Wien

Revision des Schweizer CO2-Gesetzes beschlossen

Nach dem Ständerat in der Herbstsession hat gestern auch der Nationalrat der Revision des CO2-Gesetzes zugestimmt. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut, denn die somit beschlossene befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb sowie die Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene sind wichtige Faktoren im Kampf gegen die Klimaveränderung.

Ziel der Revision des CO2-Gesetzes ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, entsprechend enthält das Gesetz Regelungen für die unterschiedlichsten Bereiche. Für den öffentlichen Verkehr sehr wichtig ist die nun beschlossene befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb, denn Busse mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb sind aktuell noch signifikant teurer als solche mit Dieselmotoren. Auch die gesetzlich festgeschriebene Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene, darunter für die Nachtzüge, begrüßt der VöV sehr. Der VöV erwartet nun rasch einen Ausbau des Angebotes an internationalen Verbindungen.

Bei der Mineralölsteuerpflicht hat der Nationalrat zwei vom Ständerat im Herbst anders beschlossene Punkte im Sinne des öV korrigiert: Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sollen erst ab 2030 Mineralölsteuer bezahlen, statt bereits ab 2026. Dieser Aufschub der Steuerpflicht ist sinnvoll, denn die Umstellung der Busflotten auf umweltfreundliche Antriebe ist im vollen Gange, aber sie ist nicht schon 2026 abgeschlossen. Eine Streichung der aktuell noch geltenden Steuerbefreiung bereits auf 2026 hätte den öV jährlich um rund 65 Millionen Franken verteuert. In diesem Punkt kommt es nun zu einer Differenzbereinigung zwischen dem National- und dem Ständerat. Der VöV hofft, dass der Ständerat auf die Version des Nationalrats einschwenken wird.

Die zweite Korrektur betrifft die vom Bund für die Personenbeförderung konzessionierten Schifffahrtsunternehmen: Der Ständerat hatte im Herbst noch beschlossen, dass Schifffahrtsunternehmen ab sofort Mineralölsteuer zu bezahlen haben. Der Nationalrat hat nun die Einführung der Steuerpflicht gestrichen. Dies, weil gemäss Stand der Technologie auf absehbare Zeit eine Umrüstung der Kursschiffe auf CO2-freie Antriebe nicht zu bewerkstelligen ist. Die Einführung der Steuerpflicht hätte somit keinen Umreizungsanreiz geschaffen, sondern lediglich die Betriebskosten der Kursschifffahrt erhöht. Auch hier wird es eine Differenzbereinigung zwischen den beiden Parlamentskammern geben – der VöV hofft, dass sich die Version des Nationalrats durchsetzen wird.

Quelle: VöV

Wiener Linien halten die Stadt auch an den Feiertagen mobil

Die Wiener Linien sind auch heuer wieder rund um die Uhr an den Feiertagen unterwegs. Egal, ob zur Weihnachtsfeier, Silvesterparty oder in den Dienst – über 2.000 Mitarbeiter pro Tag sorgen dafür, dass die Fahrgäste verlässlich an ihre Ziele kommen.

„Ich bedanke mich von ganzem Herzen bei allen Mitarbeiter*innen der Wiener Linien, die die Räder am Laufen halten. Während die meisten von uns die besinnliche Zeit und den Jahreswechsel in familiären Kreisen genießen, gibt es jedes Jahr tausende Menschen in Wien, die die notwendige Versorgung der Stadt sicherstellen. Danke für dieses großartigen Einsatz!“

Peter Hanke, Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke

„Unsere Mitarbeiterinnen sind das Herz der Wiener Linien. Der Einsatz von über 2.000 Kolleginnen an den Feiertagen ist bewundernswert und ermöglicht es den Wiener*innen, ihre Lieben zu besuchen und die Silvesternacht sicher zu feiern. Ein herzliches Dankeschön dem gesamten Team für die enorme Einsatzbereitschaft!”

Alexandra Reinagl, Geschäftsführerin der Wiener Linien

Am 24. Dezember gibt es mit den Buslinien 38B und 39B einen zusätzlichen Friedhofsverkehr. Der 38B fährt von 8:00 bis 17:00 Uhr ab Nussdorf alle 20 Minuten zum Nussdorfer und Heiligenstädter Friedhof, der 39B ist von 8:00 bis 17:00 Uhr ab Sieveringer Straße/Karthäuserstraße alle 10 Minuten zum Sieveringer Friedhof unterwegs. Alle anderen Linien folgen am 24. Dezember dem Sonntagsfahrplan. Ab 18:00 Uhr fahren die Öffis wie gewohnt am Heiligen Abend im 15-Minuten-Intervall, die U-Bahn ist die ganze Nacht unterwegs.

In der Silvesternacht sind die U-Bahnen in einem verdichteten Intervall unterwegs, damit alle Feiernden sicher und bequem zur nächsten Party und wieder nach Hause kommen. Aufgrund des hohen Besucher-Andrangs wird die Station Stephansplatz auch heuer wieder ab ca. 22:00 Uhr von den Linien U1 und U3 aus Sicherheitsgründen durchfahren. Bei zu großem Publikumsandrang kann es aus Sicherheitsgründen auf polizeiliche Anordnung hin bereits früher zu Einschränkungen und Sperren kommen. Zusätzlich zur U-Bahn sind auch 17 Straßenbahn- und 9 Buslinien die gesamte Nacht über in Betrieb. Tagsüber werden alle Linien gemäß dem Sonntagsfahrplan geführt.

Quelle: Wiener Linien