Automobilindustrie tauscht sich zum Automatisierten Fahren aus

Zwei Fachkongresse der Automobilindustrie haben sich erneut mit dem Autonomen Fahren beschäftigt. Dass sich die Politik zu diesem Thema mit
einem klaren Rechtsrahmen zügig positionieren muss, wurde sehr deutlich. Ebenso war zu hören: Wer jetzt nicht vorne dabei ist, verliert den Anschluss.
In beiden Fachkongressen wurde auch diesmal überaus deutlich, dass das Thema Autonomes Fahren von allen Seiten mit großer Kraft vorangetrieben wird. Ebenso wird immer klarer, dass sich statt des globalen Begriffs „Autonomes Fahren“ differenzierter „Automatisiertes Fahren“ zu etablieren scheint. Wohl auch deshalb, weil sich das rein Autonome Fahren (Level 5) auf öffentlichen Straßen und das im Mischverkehr noch lange hinziehen wird. Wie lange, darüber waren sich die Experten in beiden Kongressen allerdings uneins. Andererseits erwarten alle angesichts der stetig wachsenden Problemlagen in den Metropolen signifikante Verbesserungen insbesondere für den Verkehr, die Umwelt und das Klima.
Während Fachkongresse der Automobilindustrie zum Automatisierten Fahren vornehmlich auf technologisch funktionelle Entwicklungen und schnelle Einsatzreife ausgerichtet sind, geht es in den Fachkongressen des VDV eher um die gezielte Anwendung und der damit zu erreichenden Verbesserungspotenziale.

Erreichter Stand

Bis heute sind in Deutschland lediglich teilautomatisierte Level 2-Fahrzeuge mit immer weiter perfektionierten Fahrerassistenzsystemen im Einsatz. Was noch flächendeckend fehlt, sind sog. Abbiegeüberwachungen, besonders für LKWs. Automatisierte Fahrzeuge ab Level 3 und höher sind dagegen noch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Wann kommt Level 3?

Im Koalitionsvertrag ist geregelt, dass noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Regularien für Level 3-Fahrzeuge erfolgen sollen. Die Bundesregierung würde sich den großen Herausforderungen stellen, betonte dazu Staatssekretär Beermann. Man sei heute aber noch nicht soweit. Hohe Erwartungen, aber auch gewisse Zweifel des Auditoriums waren zu hören.

Erprobung auf öffentlichen Wegen

Für wichtige Test- und Erprobungsfahrten von Level 3-Fahrzeugen und höher gibt es aktuell eine ganze Reihe von Ausnahmegenehmigungen, jedoch unter strengen Auflagen der Genehmigungsbehörden. So muss z.B. immer (!) ein Sicherheitsfahrer „quasi als Notfallsystem“ an Bord sein. Dieser muss bei Erreichen von Grenzen des Automatisierungssystems umgehend die Verantwortung übernehmen. Die Fahrzeuge dürfen nur auf begrenzten und oft autofreien Wegen mit noch sehr geringen bzw. begrenzten Geschwindigkeiten für Testfahrten betrieben werden. Die Automobilindustrie hat darüber hinaus eigene abgeschlossene Teststrecken oder geht für Versuchsfahrten ins Ausland.
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