Gericht weist Eilantrag ab: DB bedauert Einschränkungen durch 64-stündigen GDL-Streik

Die Deutsche Bahn (DB) bedauert die Einschränkungen durch den 64-stündigen GDL-Streik. Das hessische Landesarbeitsgericht hatte am Abend des 9. Januar 2024 auch in zweiter Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik abgelehnt. „Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung.

„Die Frage der Tariffähigkeit der GDL ist damit aber nicht geklärt“, so Weh. „Das Gericht hat Verflechtungen von Fair Train und GDL erkannt und auch kritisch benannt. Die Feststellungsklage hat Bestand, genauso wie unsere Rechtsauffassung, dass die GDL durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft nicht länger tariffähig ist. Das ist nun in einem Hauptsacheverfahren zu klären.“ Eine Entscheidung wird nicht kurzfristig erwartet, weil sie eine grundsätzliche und in Deutschland bisher einmalige Rechtsfrage darstellt.

Die DB fordert die GDL auf, weiter zu verhandeln und endlich den Weg des Kompromisses einzuschlagen. Weh: „Die GDL will eins zu eins ihre Forderungen durchsetzen, andernfalls streikt sie. So funktionieren Tarifverhandlungen aber nicht. Wir haben uns bewegt, jetzt ist die GDL an der Reihe.“

Die DB hat sich auf den GDL-Streik vorbereitet und plant den Einsatz von Mitarbeitenden und Fahrzeugen entlang eines Notfahrplans. Dieser ist bereits in allen Auskunftsmedien eingepflegt.

Mehr Infos unter www.deutschebahn.com/tarif  

Aktuelle Infos zum Streik unter www.deutschebahn.com/streik

Quelle: DB

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