Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass DB InfraGO einen Anspruch auf Erhöhung der Obergrenze der Gesamtkosten um 886 Millionen Euro hat. Den Eisenbahnunternehmen drohen damit massive weitere Kostensteigerungen.
VDV-Präsident Ingo Wortmann:
„Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist ein weiteres alarmierendes Signal für alle Eisenbahnunternehmen. Mit diesem Urteil drohen der Branche weitere massive Belastungen durch steigende Trassenpreise. Und der Bund hat bisher keine Lösung parat. Das Gericht hat mehr als deutlich benannt, woran es mangelt: eine dem Grunde nach feststehende Zuwendung – diese gab und gibt es nicht. Die Bundesregierung hatte mehr als ausreichend Zeit zu liefern und hätte Vorsorge treffen können – und aus Sicht der Branche müssen. Nun ist Eile geboten, um weiteren Schaden abzuwenden: kurzfristig mit einer wirksamen Entlastung von den steigenden Trassenpreisen und nachhaltig mit einer auskömmlichen, verlässlichen Finanzierung der Infrastruktur sowie einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems. Es braucht ein System, das bezahlbar, planbar und dauerhaft tragfähig ist. Ein funktionierendes und bezahlbares Eisenbahnsystem ist essenziell für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Eisenbahn immer teurer wird und im Wettbewerb mit der Straße weiter zurückfällt. Eisenbahninfrastruktur braucht eine auskömmliche Finanzierung. Aber diese Verantwortung darf nicht auf diejenigen abgewälzt werden, die Verkehre auf der Schiene organisieren und betreiben. Die permanent steigende Belastung der Eisenbahnunternehmen muss jetzt gestoppt werden.“









