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DUH fordert Mindestgebühr von 360 Euro pro Jahr für Anwohnerparken

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine bundesweite Mindestgebühr von 360 Euro fürs Anwohnerparken angesichts der weiterhin bremsenden Bundesländer und Städte. Die Mindestgebühr müsse Bundesverkehrsminister Wissing bis zur Sommerpause auf den Weg bringen, so die DUH. Obwohl die Bundesländer seit zwei Jahren angemessene Gebühren ermöglichen könnten, haben bislang nur fünf Bundesländer gehandelt. Gleichzeitig blockieren zu viele Städte: Hannover, Berlin, Erfurt oder Stuttgart könnten längst angemessene Gebühren erheben und so die Mobilitätswende erheblich beschleunigen, tun dies jedoch nicht. Die DUH fordert zudem, steigende Einnahmen direkt in den massiven Ausbau von Bus und Bahn und ein günstiges Klimaticket zu stecken.

Keine der größten deutschen Städte erhebt aktuell angemessene Anwohnerparkgebühren oder plant dies:

  • Berlin: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 10,20 Euro pro Jahr, Anhebung auf 120 Euro für 2023 angekündigt
  • Frankfurt am Main: Aktuelle Gebühr beträgt nur 25 Euro pro Jahr, Anhebung auf 120 Euro pro Jahr wird diskutiert
  • Köln: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 30 Euro, Anhebung lediglich gefordert aber nicht geplant
  • Hamburg: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 65 Euro pro Jahr, keine weitere Anhebung geplant
  • München: Freistaat Bayern ermöglicht bislang keine angemessenen Gebühren
  • Stuttgart: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 30,70 Euro, Anhebung lediglich in Diskussion aber nicht geplant

Grundsätzlich begrüßt die DUH die anhaltende Diskussion über Anwohnerparkgebühren seit Veröffentlichung ihrer Recherche zu Anwohnerparkgebühren Ende April: Konkrete Unterstützung für die DUH-Forderung kam beispielsweise vom Deutschen Städtetag, dessen Hauptgeschäftsführer Dedy eine Gebühr von mehr als 300 Euro im Jahr als „überfällig“ bezeichnet. Auch das Land Sachsen hat beschlossen, den Kommunen noch im Mai die Anhebung der Gebühren zu ermöglichen und auch Bayern sieht mittlerweile eine Überarbeitung des entsprechenden Landesgesetzes vor. Negativbeispiel ist unter anderem Sachsen-Anhalt: Obwohl mehrere Städte mehr Möglichkeiten von ihrer Landesregierung fordern, verweigert die Landesregierung die Gesetzesänderung.

Die derzeit vielerorts erhobenen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro im Jahr decken nicht ansatzweise die Kosten für Einrichtung und Unterhalt von Stellplätzen im öffentlichen Raum. Baden-Württemberg beziffert die Kosten für einen Parkplatz am Straßenrand auf 50 bis 500 Euro pro Monat. Die Kosten, die der Allgemeinheit in einer Großstadt dadurch entstehen, sind etwa drei Mal so hoch wie die Kosten für Bus und Bahn. Anders als beim individuellen Verkehr deckt der öffentliche Nahverkehr in Deutschland drei Viertel seiner Kosten aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Ticketverkäufen. Außerdem sind die Preise für Bus und Bahn seit 2000 mit etwa 79 Prozent fast doppelt so stark gestiegen wie die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für das Auto.

Quelle: DUH

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