Aus dem SchokoTicket wird das DeutschlandTicketSchule

Ab dem 1. August können Schüler in den meisten Städten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für 29 Euro pro Monat im Abo den Nahverkehr für ihren Weg zur Schule und darüber hinaus in ganz Deutschland nutzen. Die große Mehrzahl der kommunalen Schulträger hat sich in den zurückliegenden Wochen für die Umwandlung des SchokoTickets zu einem DeutschlandTicket Schule entschieden. Im VRR wird dieses Modell in Ergänzung zum bestehenden SchokoTicket als zeitlich befristete Übergangslösung angeboten. Die Schulträger konnten entscheiden, welches Modell sie im neuen Schuljahr an Ihren Schulen anwenden.

Anspruchsberechtigte Schüler erhalten das „DeutschlandTicket Schule“ durch den Schulträger, wenn dieser den Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen und VRR geschlossen hat. Die Eigenanteile für die Anspruchsberechtigten bleiben in aktueller Höhe unverändert bestehen. Selbstzahlende Schülerinnen eines am Vertragsmodell teilnehmenden Schulträgers können ein „DeutschlandTicket Schule“ zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro im monatlich kündbaren Abonnement erwerben. Schüler, die bereits ein SchokoTicket genutzt haben, brauchen nichts weiter zu tun, sie sind von den ausgebenden Verkehrsunternehmen bereits angeschrieben worden.

„Wir freuen uns, dass sich der größte Teil der kommunalen Schulträger für das DeutschlandTicket Schule entschieden hat. Mit dem preislich reduzierten Ticket können die meisten Schülerinnen und Schüler weiterhin den Nahverkehr für ihre Schulwege nutzen und wir halten für sie den ÖPNV attraktiv.“

José Luis Castrillo, VRR-Vorstand

Zum Start kann es vorkommen, dass einige Verkehrsunternehmen den Schülern noch keine Chipkarte aufgrund von Engpässen in der Kartenherstellung zur Verfügung stellen können. In den Schreiben sind ihnen Aufkleber mitgeschickt worden, die sie bis zum Austausch auf ihre Schokotickets aufkleben können. Mit dem Ticket verbunden ist auch die Möglichkeit, gegen einen monatlichen Aufschlag ein Fahrrad mitzunehmen und die 1. Klasse zu nutzen.

Zusammen mit den Kommunen, Landkreisen, den Tarifverantwortlichen in NRW sowie dem Land NRW soll bis zum Schuljahr 2024/2025 ein dauerhaftes Modell entwickelt werden, das diese zeitlich befristete Umsetzung ablöst. „Wir würden es im Sinne des Bürokratieabbaus und der Digitalisierung begrüßen, wenn das Land NRW perspektivisch die Regelungen zu den Schülerfahrkosten überarbeitet“, sagt José Luis Castrillo.

Quelle: VRR

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