Aufsichtsratsvorsitzender Allison Transmission

Lawrence E. Dewey, Vorsitzender des Board of Directors von Allison Transmission wird sich bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung nicht erneut zur Wahl stellen. Seine Nachfolge tritt David S. Graziosi, gleichzeitig Präsident und CEO des Unternehmens, an. Lawrence E. Dewey, langjähriger Präsident und CEO des Getriebeherstellers Allison Transmission, gehörte seit Oktober 2007 nach der Übernahme des Unternehmens durch die Carlyle Group und die Onex Corporation zum Board of Directors. Sein Amt als CEO gab er im Mai 2018 an David S. Graziosi ab, um nach einer über 44-jährigen Karriere in den Ruhestand zu gehen.

Quelle: Allison Transmission Holdings Inc.

Förderung von Elektromobilitätskonzepten

Ab sofort können Kommunen, kommunale und erstmals auch gewerbliche Unternehmen Anträge auf die Förderung von Elektromobilitätskonzepten stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt damit den Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und deren Ladeinfrastruktur.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Mobilität der Zukunft braucht innovative Konzepte. Deshalb fördern wir Projekte, die dabei helfen, den Einsatz von Elektromobilität in der Region zu planen und weiterzuentwickeln. Gerade in den Kommunen gibt es viele Möglichkeiten, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das Spektrum reicht von ÖPNV-Bussen, über die Straßenreinigung oder Müllabfuhr bis hin zur nachhaltigen Logistik. Damit der Umstieg einfach und problemlos gelingt, brauchen wir aber gute Pläne. Rund 200 Konzepte haben wir schon gefördert, die Hälfte davon ist schon umgesetzt. Ich hoffe sehr, dass bundesweit noch viele weitere Regionen dazu kommen.“

Das BMVI unterstützt bereits seit 2010 den Einsatz von batterieelektrischer Mobilität. Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gab es bereits vier Förderaufrufe zu Elektromobilitätskonzepten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der aktuelle Förderaufruf hat folgende Schwerpunkte:
•             Elektrifizierung kommunaler und gewerblicher Flotten inklusive Ladeinfrastruktur
•             Grundlagen zum Aufbau einer kommunalen/regionalen öffentlichen Ladeinfrastruktur
•             Integration kommunaler bzw. gewerblicher E-Fahrzeuge in intermodale Verkehrs- und Logistikkonzepte und Mobilitätsdienstleistungen.
Weitere Informationen zum Förderaufruf und zur Antragsstellung finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Alstom-Doppelstockzüge für die LNVG

Alstom liefert an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) 34 neue elektrische Doppelstocktriebzüge des Coradia Stream High Capacity. Der Auftrag im Gesamtwert von rund 760 Millionen Euro umfasst neben der Lieferung der Züge auch die Instandhaltung der Fahrzeuge für 30 Jahre. Die Züge kommen ab Dezember 2024 zum Einsatz im sogenannten Expresskreuz Bremen/Niedersachsen (EBN), das Bremen, Hannover, Oldenburg, Wilhelmshaven, Norddeich-Mole, Osnabrück und Bremerhaven miteinander verbindet.
Die Doppelstock-Variante Coradia Stream High Capacity ist modular aufgebaut und zeichnet sich neben Fahrgastkomfort durch variable Sitzplatzkapazitäten aus. Durch die Nutzung bewährter Komponenten und möglichst vieler Gleichteile überzeugt die Plattform durch eine hohe Zuverlässigkeit. Die 34 von der LNVG georderten neuartigen Doppelstockzüge bestehen aus vier Fahrzeugeinheiten – jeweils zwei Steuerwagen und zwei Mittelwagen. Zusätzlich werden 18 weitere Mittelwagen geliefert, um die Züge je nach Fahrgastaufkommen auf bis zu sechs Einheiten zu verlängern. Insgesamt beläuft sich die Bestellung auf 154 Fahrzeugeinheiten (68 Steuerwagen und 86 Mittelwagen).
Die Kombination von ein- und zweistöckigen Wagen sind das Markenzeichen des Coradia Stream High Capacity. Auf diese Weise wird ein Optimum im Hinblick auf Barrierefreiheit, Kapazität, und Flexibilität erreicht. Durch die rampenfreien Zugänge in den Mittelwagen bietet der Coradia Stream High Capacity mobilitätseingeschränkten Reisenden höchstkomfortablen Zugang. Die Standardisierung auf der einen Seite und individuelle Kundenlösungen, wie erweiterbare Fahrradabteile oder Mehrgenerationenbereiche auf der anderen, ermöglichen ein zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept.

Quelle: Alstom

RENFE bestellt erstmals Nahverkehrszüge bei Stadler

Das staatliche spanische Eisenbahnunternehmen RENFE hat Stadler mit dem Bau und der Lieferung von 59 Hochkapazitäts-Nahverkehrszügen beauftragt. Der Auftragswert beträgt rund eine Milliarde Euro und beinhaltet die Ersatzteile und die Wartung über einen Zeitraum von 15 Jahren. Der Vertrag wird gemäß Vergabeverfahren später unterzeichnet.
Das staatliche spanische Eisenbahnunternehmen RENFE hat Stadler den Auftrag über die Lieferung von 59 Nahverkehrszügen erteilt, der auch die Ersatzteile und die Wartung über einen Zeitraum von 15 Jahren beinhaltet. Dieser Zuschlag ist eines der Lose im Bieterverfahren für die vom spanischen Betreiber ausgeschriebenen Hochkapazitätszüge. Stadler schlägt vor, die Kapazität durch den Einsatz von Doppelstockwagen mit einer skalierbaren Länge von 100 bis 120 Metern und von 160 bis 240 Metern zu maximieren. Die Züge mit iberischer Spurweite werden auf Strecken mit 3-Kilovolt-Gleichstrom-Oberleitungen verkehren und eine Höchstgeschwindigkeit von 140 Kilometern pro Stunde erreichen. Sie werden im Nahverkehr in den größten spanischen Städten eingesetzt.
Dies ist der erste Auftrag von RENFE an Stadler. Sowohl das Engineering als auch die Produktion der Züge sollen im Stadler-Werk Valencia stattfinden. Der Vertrag soll eine Option für 44 weitere Einheiten und deren Wartung enthalten.

Quelle: Stadler Rail Group

Übernahme der MAN-Betriebsstätte in Plauen

Die Unternehmensführung der MAN Truck & Bus SE hat sich mit der BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH (BINZ) in Grundzügen über einen Verkauf der MAN-Betriebsstätte Plauen verständigt. Grundlage dafür ist eine Einigung mit der Arbeitnehmerseite. Im September 2020 hatte MAN angekündigt, die Betriebsstätte im Rahmen der tiefgreifenden Neuausrichtung des Unternehmens zu schließen.
BINZ ist ein traditionsreicher Hersteller von Sonderfahrzeugen mit Sitz in Ilmenau, Thüringen. Neben der räumlichen Nähe ist die umfangreiche Expertise der Plauener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Fahrzeugmodifikation ausschlaggebend für das Interesse von BINZ an einer Übernahme des Standorts. Das Thüringer Unternehmen wird neben den Liegenschaften und Fertigungsanlagen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.
Die geschäftsführende Gesellschafterin von BINZ, Cathrin Wilhelm, zeigt sich zuversichtlich, die Industriearbeitsplätze in Plauen langfristig zu sichern. „BINZ hat in den vergangenen Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 25% per annum erwirtschaftet. Für die anstehenden Projekte und Aufträge brauchen wir dringend Verstärkung. Umso mehr freuen wir uns auf die neuen Kolleginnen und Kollegen in Plauen und heißen sie herzlich in der BINZ Familie willkommen.”
Verkäufer und Erwerber streben einen Betriebsübergang zum 1.4.2021 an. MAN Truck & Bus führt in Plauen bisher Modifikationsarbeiten für Busse und Vans durch. Diese Aufgaben werden in Zukunft an den Produktionsstätten der Basisfahrzeuge durchgeführt.

Quelle: MAN Truck & Bus

Jubiläumsfahrt des Nimbu

Seit 10 Jahren gibt es das erfolgreiche Projekt Nimbu des Kreises Unna und der VKU, das allen, die Hilfe benötigen, das Busfahren näherbringt. Anlässlich des 10jährigen Bestehens hat die VKU jetzt einen Bus nach einem Schüler-Wettbewerbsentwurf gestaltet.
Am 5. März war es endlich soweit, Kilian Sicken und Dilara Hayta konnten in ihren eigenen Bus einsteigen. Zusammen mit ihren 11 MitschülerInnen der Klasse BO2 der der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule haben sie den Gestaltungs-Wettbewerb zum 10jährigen Bestehen von „NimmBus“ gewonnen. Inzwischen sind aus den liebevollen Zeichnungen großflächige Folien entstanden und ein schlichter weißer VKU-Bus hat sich zum Jubiläumsbus gewandelt. „Es ist schön, dass ein so erfolgreiches kreisweites Angebot, wie NimmBus, jetzt auch seinen eigenen Bus hat, freut sich Landrat Mario Löhr.
Seit 10 Jahren vermittelt die VKU im Auftrag des Kreises Unna Kompetenz in Sachen Mobilität und ÖPNV. Hier wird unterschiedlichen Zielgruppen wie Grundschülern, Förderschülern, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Senioren die individuelle Nutzung des ÖPNVs im Kreis Unna vermittelt. Besonders beliebt ist dabei die Busschule, die mittlerweile auf Wunsch der Schulleiter an allen Grundschulen im Kreis Unna etabliert ist. So wurden in den vergangenen 10 Jahren schon 28.000 Schüler und Schülerinnen geschult.
Das war für uns Anlass einen ganz besonderen Wettbewerb im Kreis Unna zu starten“, erklärt Christiane Doll, VKU-Abteilungsleiterin Verkehrsmanagement. Über Plakate, Radiospots und auf Social Media waren alle Schulklassen aufgerufen, sich zu beteiligen. Mehr als ein Dutzend Vorschläge gingen im Herbst letzten Jahres bei der VKU ein. Eine Jury, bestehend aus Landrat Mario Löhr, VKU-Geschäftsführer André Pieperjohanns, dem ehemaligen VKU-Abteilungsleiter Verkehrsmanagement Andreas Feld, Julia Weber-Seysen von der Jugendkunstschule sowie Kinderschutzbund-Geschäftsführer Frank Zimmer hatten dann die Qual der Wahl.
„Die Klasse BO2 der Friedrich-von-Bodelschwingh-Förderschule konnte mit Botschaft und Kreativität überzeugen“, lobt André Pieperjohanns, Geschäftsführer der VKU, den Gewinnerentwurf. Davon kann sich ab sofort jeder im Kreis Unna überzeugen, denn der Bus wird in den nächsten Jahren im fröhlichen Design auf verschiedenen Linien unterwegs sein. Erst einmal ging es aber zu Jungfern- und Jubiläumsfahrt zum Kreishaus in Unna.

Quelle: Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU)

VDV unterstützt Eisenbahn-Elektrifizierungsprogramm

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt das von Bundesverkehrsminister Scheuer jüngst veröffentliche Eisenbahn-Elektrifizierungsprogramm des Bundes. „Dieses Programm, und dabei auch die Förderung der alternativen Antriebe für Eisenbahnen in Höhe von 74 Millionen Euro bis 2024, ist ein richtiger und wichtiger Schritt zu mehr klimafreundlichem Verkehr auf der Schiene. Aus Sicht der Branche hätte dieser Schritt allerdings noch etwas mutiger sein dürfen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Mit dem vorgelegten Programm will der Bund den Anteil elektrifizierter Strecken der Schiene auf mindestens 70 Prozent erhöhen. Der VDV hatte jedoch bereits Anfang letzten Jahres umfangreiche und konkrete Vorschläge zur weiteren Elektrifizierung der Eisenbahn vorgelegt, mit denen der Elektrifizierungsgrad des Netzes sogar auf 75 Prozent gesteigert werden könnte.
„Wir haben mit Blick auf die Erreichung der Klimaschutzziele und der damit notwendigen Mobilitätswende nicht mehr viel Zeit. Die Eisenbahn ist per se schon klimaschonend und umweltfreundlicher als viele andere Verkehrsträger. Der Aufwand, die Schiene zum Vorreiter einer emissionsarmen Mobilität für Menschen und Güter zu machen, ist daher verhältnismäßig gering. Das nun vorliegende Programm des Bundes ist ein guter Ausgangspunkt, um mit der weiteren Elektrifizierung der Schiene zügig voranzukommen. Wichtig dabei ist allerdings, dass die im Programm festgelegten Maßnahmen auch mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegt werden“, so Wortmann abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

VDV-Positionspapier „Voll elektrisch – Sonderprogramm zur Finanzierung von Elektrifizierungsvorhaben und Hybridlösungen“

Mit Batterieanalytik zum Optimierten E-Bus Flottenmanagement

Die Leistung und Lebensdauer von Batterien variiert stark und ist von diversen Einflussfaktoren abhängig. Faustregeln für eine schonende Nutzung sind weitverbreitet, jedoch wird es selten konkret. Batterieanalytik unterstützt Flottenbetreiber mit der notwendigen Transparenz, dedizierten Nutzungsempfehlungen und Optimierungspotentialen für jede Batterie. Basierend auf profundemBatteriewissen und führenden Machine Learning Ansätzen kann TWAICE detailliert Auskunft zu Batteriegesundheit und Restlebensdauer geben. Einblicke, die eine gesteigerte Leistung und Einsatzzeit, sichere Planung sowie eine verlängerte Lebensdauer der Batterie ermöglichen. Lesen Sie mehr zu unseren Flotten- und Herstellerlösungen hier.

Novellierung des PBefG und Stellungnahmen dazu

Mit dem Gesetzentwurf wird eine eigene Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote/-dienste und Geschäftsmodelle geschaffen. Bisher werden diese Verkehre meist auf Grundlage einer Auffangvorschrift bzw. einer Experimentierklausel genehmigt.

Zitat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer:
„Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen. Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen. So können wir Autos in Städten reduzieren und ermöglichen den Menschen in ländlichen Räumen bessere Mobilität. Unser Gesetzentwurf basiert auf einem mehrheitlichen Beschluss der Findungskommission von Bund, Ländern und Bundestag. Der zuletzt in intensiven Verhandlungen gefundene Kompromiss ist ein echter inhaltlicher und gemeinsamer Durchbruch. Mein Dank gilt hier den Kolleginnen und Kollegen, die diesen Fortschritt unterstützen.”

Warum eine Gesetzesänderung, was ist das Problem?
•             Neue digitale Mobilitätsdienstleister und Geschäftsmodelle drängen auf den Markt, bzw. sind schon am Markt tätig, z.B. zur Vermittlung von (Sammel-)Fahrten per App- bzw. Smartphone-Steuerung.
•             Für diese Dienstleistungen gibt es bisher keine eigenen Rechtsgrundlagen.
•             Mit der Gesetzesnovelle werden die neuen Mobilitätsangebote regulär zugelassen.
•             Für die Anbieter bedeutet das eine wirtschaftliche Sicherheit.
•             Gleichzeitig fürchtet das Taxigewerbe durch die Gesetzesänderung eine unfaire Wettbewerbssituation, wenn die neuen Angebote nun regulär zugelassen werden.

Wie wird das durch die Neuregelung gelöst?
•             Durch einen ausgewogenen Kompromiss. Das heißt: Zwischen den Beförderungsformen wird ein fairer Ausgleich hergestellt.
•             Neue Mobilitätsanbieter wie Uber und plattformbasierte Poolingdienste erhalten einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem die Anbieter Aufträge annehmen dürfen, die zuvor telefonisch oder per App bestellt wurden.
•             Taxen dürfen weiterhin als einzige spontan Fahrgäste aufnehmen (Wink- und Wartemarkt).
•             Gleichzeitig erhalten Länder und Kommunen wirksame Steuerungsmöglichkeiten, u.a. um das Zusammenspiel vor Ort mit dem lokalen/regionalen ÖPNV so effizient wie möglich zu gestalten, und um die von den neuen Dienstleistern zu erfüllenden Standards festzulegen.

Wie ist der Gesetzentwurf entstanden?
•             Der Entwurf basiert auf der Arbeit der von Bundesverkehrsminister Scheuer eingerichteten Findungskommission.
•             In dieser hatten Vertreter des BMVI, der Koalitionsfraktionen, der Länder und des Verkehrsausschusses des Bundestages am 19.06.2020 mehrheitlich eine Einigung erzielt. Die geeinten Eckpunkte sind Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs.
•             Anfang März konnte dann nach intensiven fraktionsübergreifenden Verhandlungen ein Kompromiss gefunden werden, der am 05.03.2021 im Bundestag beschlossen wurde.

Was sind die Ziele?
•             Die Verbesserung der Mobilität durch die reguläre Zulassung dieser neuen Mobilitätsangebote für die Menschen in Stadt und Land.
•             Geteilte Mobilität: weniger motorisierter Individualverkehr in Städten und urbanen Ballungsräumen – ein maßgeblicher Beitrag zum Klimaschutz.
•             Bessere Versorgung der Menschen in ländlichen Räumen mit flexiblen Mobilitätsangeboten.
•             Faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsformen, z.B. durch grundsätzliche Beibehaltung der Rückkehrpflicht für Mietwagen zum Schutz des Taxigewerbes.
•             Effektive Steuerungsmöglichkeiten durch die Behörden in den Ländern und Kommunen.

Was genau soll neu geregelt werden?
•             Plattformbasierte digitale Geschäftsmodelle / Mobilitätsdienstleistungen z.B. über App- bzw. Smartphone-Steuerung. On-Demand- / Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen.
•             Am konkreten Bedarf ausgerichtete, flexible, bestellbare Angebote im öffentlichen Personennahverkehr. Davon sollen vor allem die ländlichen Regionen profitieren.

Wie wird das konkret ausgestaltet?
•             Die Angebote „Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste des ÖPNV“ (sog. “Linienbedarfsverkehr”, z.B. Berlkönig) und „Pooling-Dienste außerhalb des ÖPNV (sog. “gebündelter Bedarfsverkehr”, z.B. Moia) werden als neue Verkehrsformen mit eigenem Rechtsrahmen definiert.
•             Den Kommunen und Genehmigungsbehörden werden Steuerungsmöglichkeiten (insbes. die Festlegung einer Poolingquote) gegeben.
•             Bei Mietwagen wird an der Rückkehrpflicht festgehalten. Den Genehmigungsbehörden wird jedoch – um unnötige Verkehre zu vermeiden – erstmals die Möglichkeit eingeräumt, in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung bei weiten Entfernungen weitere geeignete Abstellorte festzulegen. Hierfür ist eine Mindestwegstrecke von fünfzehn Kilometern zwischen Betriebssitz und Abstellort oder bei mehreren Abstellorten zwischen diesen zu Grunde zu legen.
•             Gleichzeitig werden die Handlungsinstrumente der Genehmigungsbehörde im Mietwagenverkehr erweitert. So kann sie zukünftig den Mietwagenverkehr stärker als bisher regulieren, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Dazu zählen die Vorgaben eines Mindestbeförderungsentgelts aber auch Sozialstandards wie Regelungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und Pausen.
•             Eine Pflicht der Unternehmer zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten wird im PBefG neu geschaffen. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Ein-Mann-Betriebe von der Bereitstellungsverpflichtung ausgenommen. Diesen bleibt es aber unbenommen, sich freiwillig an der Datenbereitstellung zu beteiligen.
•             Die Datenbereitstellungsverpflichtung gilt auch für Vermittler von Beförderungsdienstleistungen.

Was ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer?
•             Das klimafreundliche öffentliche Verkehrsangebot wird im Verhältnis zum Individualverkehr gestärkt. Mit dem Linienbedarfsverkehr können Verkehrsunternehmen neben dem regulären Linienverkehr auch bedarfsorientierte Angebote anbieten, um z.B. bislang schwach ausgelastete Linien effizienter bedienen zu können. Im gebündelten Bedarfsverkehr können Fahrten außerhalb des ÖPNV gebündelt werden, um z.B. Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Routen zusammenzulegen.
•             Durch Steuerungsinstrumente soll ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen gewahrt bleiben, um Taxi und ÖPNV nicht zu schwächen und so die Vielfalt im Angebot zum Vorteil der Nutzerinnen und Nutzer zu erhalten.
•             Eine zeitgemäße Regelung für das bargeldlose Zahlen im Linienverkehr wird geschaffen.
•             Zukünftig müssen alle Anbieter der unterschiedlichen Verkehrsformen im Gelegenheitsverkehr ein Nachweis ihrer Fachkunden vorlegen.
•             Die bereitzustellenden Echtzeitdaten verbessern die Übersicht über das öffentliche Verkehrsangebot. Gerade auf dem Land, wo nicht alle 10 Minuten ein Bus oder eine Bahn kommt, ist die Information, ob gerade eine Pooling-Dienst bei mir in der Nähe ist oder nicht, ausschlaggebend dafür, ob ich mich für das eigene Auto oder öffentliche Verkehrsmittel entscheide. In Ballungsräumen kann die Kenntnis über Echtzeitverkehre die Verkehre effizienter und nachhaltiger steuern als das bislang der Fall ist. Insgesamt unterstützt die Datenbereitstellungspflicht damit unmittelbar die neue Zielbestimmung des § 1a PBefG hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Wie ist der aktuelle Stand?
•             Zu dem vom Bundeskabinett am 16.12.2020 beschlossenen Gesetzesentwurf hat der Bundesrat am 12.02.2021 Änderungsvorschläge gemacht, zu denen die Bundesregierung am 24.02.2021 in einer Gegenäußerung Stellung genommen hat.
•             Im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages fand am 22.02.2021 eine öffentliche Anhörung zum PBefG statt.
•             Parallel haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf als eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der am 05.03.2021 im Bundestag beschlossen wurde.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

EVG-Stellungnahme zum PBefG

Etwas Licht und viel Schatten – so bewertet die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Dazu der stellvertretende EVG-Vorsitzenden Martin Burkert: „Dem Parlament ist es gelungen, den Entwurf der Bundesregierung auf Druck der Gewerkschaften noch nachzuarbeiten und Verbesserungen für die Beschäftigten zu erreichen“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. „Insgesamt bleibt die Novellierung aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber weit hinter den Erwartungen zurück. Die Bundesregierung hat den Anspruch, den sie im Koalitionsvertrag erhoben haben, nicht eingelöst. Die Union hat mit ihrer Blockadehaltung Fortschritte verhindert.“
 Kritisch sieht die EVG vor allem, dass weiterhin keine Sozialstandards für eigenwirtschaftliche Verkehre im ÖPNV vorgesehen sind. „Damit ist leider eine große Chance vertan, die Beschäftigten in diesem wichtigen Sektor besser abzusichern“, so Burkert. Er bemängelte außerdem, dass die Vorgabe von Sozialstandards für die sog. gebündelten Bedarfsverkehre durch die Kommunen lediglich als „Kann-Bestimmung“ vorgesehen ist. „Damit ist die Gefahr, dass hier ein neuer Niedriglohnsektor entsteht, keineswegs gebannt“.

Quelle: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Bitkom-Stellungnahme zum PBefG

„Das neue Personenbeförderungsgesetz ist allenfalls ein halber Schritt in die richtige Richtung. Statt konsequent digitale Technologien für eine innovative, ressourcenschonende Mobilität einzusetzen, wird in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status Quo gesetzlich verankert. So wird es auch in der Neufassung eine Rückkehrpflicht für auftraglose Mietwagen geben. Der staatlich verordnete Zwang, mit leerem Wagen zu einem definierten Standort zurückzufahren, ist wirtschaftlich unsinnig und schadet der Umwelt. Die Rückkehrpflicht atmet den Geist des vorigen Jahrhunderts. Sie ist ein Anachronismus und dient nur dazu, ein überteuertes Geschäftsmodell fortzuschreiben. Gerade in ländlichen Regionen kann damit Ride Hailing faktisch kaum angeboten werden. Hinzu kommt, dass in Großstädten die Behörden Einschränkungen für Ride-Hailing-Dienste verhängen können, wenn der Verkehr mit Mietwagen einen Anteil von 25 Prozent überschreitet. Dann dürfen zum Beispiel ab bestimmten Uhrzeiten bestimmte Gebiete nicht mehr angefahren werden. Oder: Wer zu erfolgreich ist, der soll künftig bestraft werden können.
Dabei ist gerade auf dem Land die Nachfrage nach neuen Mobilitätsdiensten besonders hoch. Nach einer in dieser Woche vorgestellten Bitkom-Studie sagen 87 Prozent der Bundesbürger und 91 Prozent der Landbevölkerung, dass neue Mobilitätsangebote wie Ride Hailing, Ride Pooling oder Sharing die Lebensqualität auf dem Land erhöhen können. Und dort, wo diese Dienste bereits angeboten werden, sind die Nutzer mit ihnen deutlich zufriedener als mit klassischen ÖPNV-Angeboten wie Bus und Bahn oder insbesondere dem Taxi. Ein Personenbeförderungsgesetz, das die Interessen der Menschen gerade außerhalb der Ballungszentren in den Mittelpunkt stellt und zum Gelingen der Verkehrswende beitragen sollt, muss mutiger sein und digitale Mobilität ermöglichen anstatt sie zu verhindern.
Erfreulich ist, dass die Novelle eine klare gesetzliche Grundlage für neue Mobilitätsdienste wie Ride-Pooling und Ride-Sharing schafft. Allerdings gibt es auch hier eine Reihe nicht nachvollziehbarer Einschränkungen. So sollen etwa beim Ride Pooling die Kommunen das letzte Wort haben und Obergrenzen für Anbieter festlegen können. Dies wird für die Fahrgäste zu einem Flickenteppich von Angeboten führen und erschwert es den Unternehmen, wirtschaftlich tragfähige Dienste zu etablieren. Inakzeptabel ist auch, dass die Anbieter neuer Mobilitätsdienste anders als kommunale Verkehrsunternehmen weiterhin den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.“

Quelle: Bitkom

ODEG erhält Zuschlag für Teilnetz Ostseeküste II

Die ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH erhält vom Land Mecklenburg-Vorpommern und der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH den Zuschlag für die SPNV-Leistungen für das Teilnetz Ostseeküste II. Somit wird die ODEG weiter die Linien RE9 (Rostock – Stralsund – Binz/Sassnitz) und RE10 (Rostock – Stralsund – Züssow) betreiben. Bereits im Dezember 2019 erfolgte die Betriebsaufnahme, jedoch vorerst mit einem befristeten Verkehrsvertrag für zwei Jahre. Jetzt sind die rund 60 Arbeitsplätze für die ODEG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Heimat auch langfristig gesichert, denn der Verkehrsvertrag läuft bis Dezember 2034.
Mit dem neuen Vertrag ab Dezember 2021 bietet die ODEG viele Mehrqualitäten, von denen die Reisenden partizipieren werden. Eingeführt werden bei den Zügen vom Typ Desiro ML zum Beispiel ein WLAN, Catering, ein Online-Fundsachenbüro, Ostsee-Wetternews auf TFT-Monitoren und viele weitere Innovationen. Außerdem werden die sieben bei Siemens gebauten dreiteiligen Elektrotriebfahrzeuge dieses Jahr in Vierteiler umgebaut, um dem Fahrgastaufkommen Rechnung zu tragen.

Quelle: ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH