Uber Movement – neue Plattform für Verkehrsdaten

Uber, Vermittlungsplattform für Mobilität, bringt Uber
Movement nach Berlin. Mit der Plattform für Verkehrsdaten lassen sich Durchschnittsgeschwindigkeiten auf den Straßen im Großraum Berlin digital auswerten und visualisieren. Das ermöglicht Stadtplanern, Behörden und Forschungsinstitutionen fundierte Einsichten in den Mobilitätsbedarf der Stadt. Zudem können Effekte von Infrastrukturmaßnahmen gezielt analysiert und ausgewertet werden. Uber stellt die Daten frei zugänglich auf www.movement.uber.com bereit. Neben der Stadt profitieren somit auch interessierte Bürger von Uber Movement. Zusätzliche Daten und Analysewerkzeuge sollen folgen.

Wie funktioniert Uber Movement

Uber Movement basiert auf aggregierten Fahrtdaten aus der Uber-App seit Januar 2018. Für den Großraum Berlin stellt das Planungswerkzeug zunächst Datensätze von „Uber Movement Speeds“ bereit. Damit lassen sich reale Durchschnittsgeschwindigkeiten einsehen und weiterführend auswerten, beispielsweise nach Wochentag oder Tageszeit. Zudem lassen sich die real gemessenen Werte mit den angestrebten Geschwindigkeiten bei freiem Verkehrsfluss vergleichen. Dabei visualisiert Uber Movement Routen und Streckenabschnitte mit stockendem, zähfließendem oder uneingeschränktem Straßenverkehr intuitiv in Ampelfarben, je nach Verkehrsfluss. Mit dem Cursor lassen sich präzise Werte abrufen, inklusive der prozentualen Einschränkung gegenüber der vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit. Ein Mausklick genügt, um für spezifische Straßenabschnitte genauere Tages-, Wochen- und Monatsverläufe aufzurufen.

Ebenso einfach wie aufschlussreich funktioniert auch die gezielte Identifizierung von Stauzonen, in denen der Verkehr weitgehend zum Erliegen kommt, zum Beispiel im morgendlichen Berufsverkehr. Mit dem entsprechenden Schieberegler lassen sich alternativ auch Straßenabschnitte hervorheben, auf denen Autofahrer innerhalb des gesuchten Zeitfensters optimal an ihr Ziel gelangen.

Analysemöglichkeiten auch für den Nahverkehr

Derartige Analysen mit Uber Movement können nützlich sein für eine verkehrsverträgliche Bauplanung, zum Ausbau von Radwegen, zur Optimierung von Bus- und Ampel-Taktungen oder für die allgemeine Verkehrssteuerung über Haupt- und Nebenstrecken. Für weiterführende Analysen können Stadt- und Verkehrsplaner die Uber Movement-Daten frei herunterladen und in eigenen Systemen nutzen.

International bietet Uber die Analyseplattform für mehr als 30 Metropolen und Städte an, darunter New York, Paris und London. Wie für andere Städte bereits verfügbar, sollen auch für Berlin weitere Datensätze und erweiterte Analysemöglichkeiten zeitnah folgen: darunter Fahrtzeiten („Zone to Zone Travel Times”) und ein New Mobility Dashboard mit Daten zu beispielsweise E-Scootern und Elektro-Leihrädern.

Analysemöglichkeiten Uber Movement zum Start in Berlin mit Stand Oktober 2019:

A) Durchschnittsgeschwindigkeiten (Datensatz “Speeds”), auswertbar für:

o Zeiträume: von bis zu drei Monaten ab Januar 2018

o bestimmte Wochentage: werktags oder an Wochenenden

o konkrete Tage: z.B. zur Analyse von Verkehrsflüssen an Feiertagen, zu Messezeiten oder im Umfeld von Großveranstaltungen

o Tageszeiten: z.B. morgens, mittags, abends oder nachts

B) Geografisch:

o Großraum Berlin, frei wählbar für bestimmte:

Straßen, Straßenabschnitte, Ortsteile und Bezirke

„Eine zentrale Plattform für innovative Mobilitätsangebote“

Martin Timmann ist Geschäftsführer bei HanseCom. Im Interview erläutert er, was eine moderne Mobilitätsplattform auszeichnet, weshalb sich der ÖPNV für Drittangebote öffnen muss und warum die Tage des Dienstwagens gezählt sind.

Nahverkehrs-praxis: Herr Timmann, viele Verkehrsunternehmen planen die Einführung einer Mobilitätsplattform oder haben sogar schon erste Projekte gestartet. Was verstehen Sie unter eine Mobilitätsplattform – insbesondere im Unterschied zu einer Mobilitäts-App?

Timmann: Eine moderne Mobilitätsplattform bietet Verkehrsunternehmen eine zentrale Datendrehscheibe für individualisierte und innovative Mobilitätsangebote – und damit die Basis für ganz neue Mobilitätserfahrungen ihrer Kunden. Sie integriert Kundendaten, Tarife, Ticketing, Routing, Echtzeitinformationen und Abrechnung und steuert alle
beteiligten Systeme und Prozesse im Hintergrund. Über offene Schnittstellen lassen sich beliebige Mobilitätsangebote von Drittanbietern wie Carsharing, Ride-Hailing oder E-Scooter sowie Services wie Freizeit-, Park- oder Stromtickets anbinden. Die Mobilitätsplattform stellt die Daten für verschiedene Kunden-Frontends bereit. Eine Mobilitäts-App ist dabei eines von mehreren möglichen Frontends.

Nahverkehrs-praxis: Wie profitieren Verkehrsunternehmen und Fahrgäste von einer solchen Plattform?

Timmann: Verkehrsunternehmen erhalten die technologische Basis dafür, sich zum service- und kundenorientierten Mobilitätsanbieter zu wandeln. Nur durch diese Transformation können sie sich als moderner Dienstleister positionieren und damit in Zukunft Mobilität in ihrer Region orchestrieren. Fahrgäste profitieren von mehr Flexibilität, Individualität und Komfort. Durch digitale Vertriebskanäle sind sie unabhängig von Verkaufsstellen oder Automaten und können verschiedene Mobilitätsangebote über einen „Provider“ nutzen.

Nahverkehrs-praxis: Warum ist es so wichtig, dass der ÖPNV Mobilitätsangebote von Fremdanbietern integriert?

Timmann: Konsumenten sind aus der digitalisierten Welt die Integration unterschiedlicher Angebote und Services gewöhnt. Diese Erfahrungen schlagen sich auch in ihren Erwartungen an den öffentlichen Personennahverkehr nieder. Sie möchten heute komplette Reiseketten lückenlos buchen können, ohne sich dafür mit x verschiedenen Systemen auseinandersetzten zu müssen. Und zu diesen Reiseketten zählt neben dem U-Bahn-Ticket eben auch der E-Scooter, das Carsharing-Auto oder die Buchung des Parktickets. Deshalb muss sich der ÖPNV für Fremdangebote öffnen. Mithilfe einer offenen, modularen Mobilitätsplattform können Verkehrsunter-nehmen ihren Kunden sogar noch mehr anbieten: nämlich die Buchung von Aktivitäten am Ziel ihrer Reisekette, etwa die Eintrittskarten für ein Konzert, ein Fußballspiel oder den Zoo. Zudem ermöglicht sie auch die Realisierung neuer Mobilitätskonzepte.

Nahverkehrs-praxis: Was ist unter neuen Mobilitätskonzepten zu verstehen?

Timmann: Ein Beispiel dafür sind etwa so genannte Mobilitätsguthaben als moderne Alternative zum traditionellen Dienstwagen. Dabei bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, über eine spezielle App neben ÖPNV-Tickets unterschiedliche Mobilitätsdienste im Rahmen eins Mobilitätsguthabens individuell auszuwählen. Das spricht vor allem die digital-affine jüngere Generation an. Sie wünscht sich eine flexible und nachhaltige Mobilität und benutzt statt eines Taxis auch schon mal einen E-Scooter. Der Dienstwagen als Statussymbol hat bei dieser Mitarbeitergeneration ausgedient.

Nahverkehrs-praxis: Wo liegen die größten Herausforderungen bei der Einführung einer Mobilitätsplattform?

Timmann: Ist sie modular aufgebaut und bringt offene Schnittstellen mit, liegen die größten Herausforderungen weniger in technischen als vielmehr in fachlichen und organisatorischen Themen. Die Einbindung von Drittangeboten ist wie gesagt extrem wichtig. Bei der Ausgestaltung der entsprechenden Verträge sollten Verkehrsunternehmen darauf achten, dass die Hoheit über die Kundendaten bei ihnen verbleibt, denn sie sind das wertvollste Gut der Verkehrsunternehmen. Nur wenn der ÖPNV die Kontrolle über die Daten der eigenen Kunden behält, kann er langfristig den Zugang zum Kunden wahren und sich im Mobilitätsmarkt durchsetzen.

Nahverkehrs-praxis: Werfen wir einen Blick in die Zukunft. Wie wird städtische Mobilität in fünf Jahren aussehen?

Timmann: Sie wird multimodal, flexibel und hochindividuell sein. Steigende Spritpreise, ein knappes Parkplatzangebot und die Verschärfung der Abgasrichtlinien werden es endgültig unattraktiv machen, mit dem eigenen Auto in die Stadt zu fahren. In den Ballungsgebieten wird sich stattdessen ein Mix von Verkehrssystemen durchsetzen, der neben Bus und Bahn auch Carsharing, Ridesharing, Leihfahrräder, Ruf-Taxis oder On-Demand-Dienste umfasst. Jeder Fahrgast, der von A nach B will, wird dabei in jeder Situation prüfen, welche Verkehrsmittel für seine konkrete Route gerade zur Verfügung stehen, ihm das schnellste Fortkommen versprechen und sie spontan miteinander kombinieren. Mobilitätsplattformen, die all diese Verkehrsmittel bündeln und den Fahrgästen integriert zur Verfügung stellen, werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.

Nahverkehrs-praxis: Herr Timmann, vielen Dank für das Gespräch.

BVG beendet Projekt zum induktiven Laden

Das 2015 gestartete Pilotprojekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit induktiv geladenen Elektrobussen auf der Linie 204 ist nun endgültig eingestellt worden. Zum 1. November wurde die letzte verbliebene Ladestation am Bahnhof Südkreuz stillgelegt.
Das berichtet die Tageszeitung „Neues Deutschland“ Die Berliner Verkehrsbetriebe begründen das Aus mit den hohen Kosten. „Da es sich bei den vier eingesetzten Bussen mit Induktionsladung buchstäblich um Einzelanfertigungen mit Komponenten verschiedener Partner gehandelt hat, ist die Ersatzteilversorgung nicht gegeben, beziehungsweise extrem aufwendig und teuer“, wird Unternehmenssprecher Markus Falkner zitiert.
Die BVG suche nun Käufer für die Busse. Ob das Angebot einen Betreiber überzeugen kann, ist aber offen: Die Instandhaltungskosten liegen laut der BVG bei über 60.000 Euro, die Reparatur der defekten Induktions-Ladestation am Betriebshof Indira-Gandhi-Straße soll 25.000 Euro kosten.

Quelle: electrive.net

bdo-Präsident Hülsmann im Amt bestätigt

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 12. November Karl Hülsmann einstimmig in seinem Amt als Präsident des Verbands bestätigt. Neben Hülsmann an der Spitze wurden auch die bisherigen Vorstandsmitglieder Ulrich Rau (WBO), Karl Reinhard Wißmüller (LHO) und Hans Gassert (LVS) erneut gewählt. Als neues Mitglied rückt Mario König in den Vorstand. Der Vorsitzende des Verbands Mitteldeutscher Omnibusunternehmer (MDO) folgt auf Lothar Kastner, der sich nach langjähriger Tätigkeit in dem Gremium nicht mehr zu Wahl gestellt hatte.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

Wiener Linien testen Augmented Reality für Wartungsarbeiten

Augmented Reality kennt man bisher eher von Gaming-Apps. Die Wiener Linien arbeiten seit einigen Monaten daran, die Technologie in Zukunft auch für Wartungsarbeiten nützlich zu machen. Nun ist der erste Prototyp fertig, der schon in den kommenden Monaten für hausinterne Schulungen eingesetzt werden soll. “Wir sind noch ganz am Anfang der Reise. Augmented Reality birgt für uns wahnsinnig viele unterschiedliche Anwendungsgebiete. Wir sind gerade dabei auszuloten, wohin die Reise gehen soll”, so Günter Steinbauer, Geschäftsführer der Wiener Linien. „Jugendliche wachsen mit diesen Technologien auf. So müssen auch wir Maßnahmen ergreifen, damit wir ein attraktiver Arbeitgeber für zukünftige Talente sind.“

Bei Instandhaltungsarbeiten an Fahrzeugen kommt es immer wieder zu Tätigkeiten, die nicht alltäglich sind. Bei solchen Arbeiten müssen die MitarbeiterInnen derzeit diverse Handbücher und Arbeitsanweisungen zur Lösungsfindung durchlesen. Mit der Brille wird das Objekt fotografiert. Die App erkennt dieses und leitet Schritt für Schritt durch die richtige Montage. Während man die reale Umgebung durch die Kamera sieht, werden im 3D-Modus virtuell Schrauben, benötigte Drehmomente etc. angezeigt und Arbeitsschritte vorgeführt. Der Vorteil ist, dass Mitarbeiter beide Hände für die Arbeit frei haben und einen Arbeitsschritt beliebig oft ansehen können. Durch die leichte Anleitung kann außerdem Zeit gespart werden.
Die Technologie steht noch ganz am Anfang. Im nächsten Schritt soll ein zweiter Prototyp gebaut werden, in dem erweiterte Anwendungsfälle und zusätzliche Technologien erprobt werden sollen.

Quelle: Wiener Linien GmbH & Co. KG

Inklusionspreis für den BerlKönig

Der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot von BVG und ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen Bundesteilhabepreises. Dieser wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben und von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. In diesem Jahr lautete das Thema „Inklusive Mobilität“.
Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien Angebot den mit 5000 Euro dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises zu. Valerie von der Tann, General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr. Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes Digitalisierung bei der BVG, nahmen den Preis am heutigen Dienstag (12.11.2019) von Bundesminister Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld wird an eine gemeinnützige Einrichtung im Bereich Inklusion gespendet.

Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell fünf Rolli-gerechten Vans das barrierefreie Angebot mit Bussen und Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App die Möglichkeit, individuelle Fahrten ohne lange Wartezeiten zu buchen und zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche Wartezeit für barrierefreie Fahrten beispielsweise im September. Wie bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz im Sinne der Inklusion –auch bei diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap auf optimalen Routen gemeinsam ans Ziel zu bringen.Neben der Inklusion von Menschen im Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung im Fokus. Hierfür kann die App bereits per Voice-Over Funktion bedient werden. Noch in diesem Jahr werden vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten für seheingeschränkte Kunden eingeführt.

Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe AöR

EuGH entscheidet über steuerlichen Querverbund

Der EuGH muss entscheiden, ob der steuerliche Querverbund eine unzulässige Beihilfe ist (BFH, 13.03.2019, I R 18/19).

Vorlage des BFH

Der BFH hat dem EuGH den steuerlichen Querverbund zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nach deutschem Recht dürfen kommunale Gesellschaften die Verluste einiger dauerdefizitärer Betriebe (z. B. Schwimmbäder und Nahverkehr) steuerlich verrechnen. Damit zahlen sie eine geringere Körperschaftsteuer als private Gesellschaften.

Verdeckte Gewinnausschüttung als unzulässige Beihilfe?

Der steuerliche Querverbund sei eine Form der verdeckten Gewinnausschüttung. Diese Anrechnung der verdeckten Gewinnausschüttungen ist nach Auffassung des BFH eine unzulässige Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV. Kommunale Gesellschaften würden so gegenüber Privaten begünstigt. Für Private wäre diese Minderung des Gewinns durch verdeckte Gewinnausschüttungen nicht zulässig.

Weitreichende Folgen für Kommunen

Nun muss der EuGH entscheiden. Kippt der EuGH den steuerlichen Querverbund, hätte dies weitreichende Folgen für die Zukunft und die Vergangenheit. Kommunale Unternehmen müssten die Verluste von Schwimmbädern und aus dem Nahverkehr als Entgelt zahlen.

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Autor ist Herr Dr. Christopher Marx, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek

ITS-Weltkongress in Hamburg

Vorstände und Geschäftsführer der deutschen Mobilitäts- und Logistikwirtschaft haben ihre Unterstützung des Weltkongresses 2021 für Intelligente Verkehrs- und Transportsysteme (ITS) in Hamburg angekündigt. In der Landesvertretung in Berlin kamen am 11.11.2019 erstmalig die Mitglieder des sogenannten „Host Committee“ unter Leitung von Hamburgs Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Jürgen Rittersberger, Leiter des Generalsekretariats und der Konzernstrategie der Volkswagen AG, zur konstituierenden Sitzung zusammen. Das Gastgeber-Gremium, an dem auch der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Enak Ferlemann teilnahm, fungiert wie ein Kuratorium bis zum Weltkongress und umfasst hochrangige Vertreter der Automobil-, Luftfahrt- und Logistikwirtschaft und des öffentlichen Verkehrs sowie aus der Forschung.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist vom 11. bis 15. Oktober 2021 Gastgeberin des ITS-Weltkongresses, dem größten Fachkongress mit Messe für die Digitalisierung von Mobilität und Logistik. Mehr als 400 Unternehmen aus der ganzen Welt stellen in Hamburg die neusten Trends und Innovationen vor, unter anderem zu den Schwerpunktthemen automatisiertes und vernetztes Fahren, intelligente Infrastruktur, urbaner Luftverkehr, nachhaltige Mobilität, digitale Hafen- und Logistiklösungen sowie Mobilitätsdienstleistungen. Unter dem Titel „Experience Future Mobility Now“ werden neue Mobilitätslösungen im realen Betrieb erlebbar gemacht, zum Beispiel auf der Teststrecke für automatisiertes und vernetztes Fahren rund um die Hamburger Messe und und in der HafenCity. Veranstalter ist der europäische Industrie- und Interessenverband ERTICO – ITS Europe aus Brüssel in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Freien und Hansestadt Hamburg.

Quelle: Senatskanzlei Freie und Hansestadt Hamburg

Weitere Informationen hier und hier

ÖPNV-Transparenzregister ist online

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat gemeinsam mit seinen Partnern aus den Reihen der privaten Verkehrsunternehmen sowie dem beteiligten wissenschaftlichen Projektteam das ÖPNV-Transparenzregister für Deutschland gestartet. Die neue Plattform ging am 12. November zunächst in einer Beta-Version online. Diese zeigt bereits alle entscheidenden Funktionen, die ab Januar 2020 dann auch im Regelbetrieb verfügbar sein werden. Zu finden sind im ÖPNV-Transparenzregister wesentliche Informationen über die vergebenen Leistungen im öffentlichen Straßenpersonenverkehr. Nutzerinnen und Nutzer können sich somit erstmals zentral an einer Stelle diesbezüglich informieren, beispielsweise über gefahrene Kilometer und die damit verbundenen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in verschiedenen Regionen.

Das wissenschaftliche Projektteam der Hochschulen Heilbronn und Worms hat dafür die öffentlich verfügbaren Informationen über die zugrundeliegenden Leistungen zusammengetragen, die von Seiten der mehr als 400 ÖPNV-Aufgabenträger in Deutschland in den Berichten nach Art. 7 der VO (EG) Nr. 1370/2007, in den Haushaltsplänen und -abschlüssen der zuständigen Gebietskörperschaften, in den Vergabebekanntmachungen und in Nahverkehrsplänen bereitgestellt werden. Bislang sind die entsprechenden Angaben jeweils nur einzeln – oder mitunter nur lückenhaft – zu finden und sehr unterschiedlich aufbereitet, sodass sich eine wirkliche Markttransparenz nicht einstellen konnte. Das ändert sich nun. Mit Hilfe von verschiedenen Sortierfunktionen können gezielt Werte gesucht und einander gegenübergestellt werden. Auch die Qualität der jeweiligen Datenlage wird im Transparenzregister offengelegt.
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

„Hubi“ macht sich bereit für den Wissenschaftspark in Osnabrück

Der autonom fahrende Shuttlebus „Hubi“ macht sich bereit für Testphase Zwei: Ab Dezember wird der vollautomatisierte Minibus seine Runden am InnovationsCentrum Osnabrück (ICO) drehen – erstmals auch im öffentlichen Straßenraum. Bevor „Hubi“ startet, müssen die Stadtwerke zunächst den 1,1 Kilometer langen Rundkurs einlesen.
Mitte Juni war „Hubi“ erstmals öffentlich aufgetreten: Mehr als vier Monate hatte der erste autonom fahrende Minibus Osnabrücks regelmäßig einen gut 800 Meter langen Rundkurs auf dem zentralen Betriebsgelände der Stadtwerke zurückgelegt – und sich dabei an einer virtuellen Linie orientiert, den „Hubi“ zuvor erlernt hatte. In dem Zeitraum der ersten Testphase hat der vollelektrische Kleinbus mehr als1.000 Kilometer zurückgelegt und dabei mehr als 1.000 Fahrgäste chauffiert – darunter nicht nur „Stadtwerker“, sondern viele interessierte Gäste und Besuchergruppen.

Quelle: Stadtwerke Osnabrück AG