Bus mit Schulkindern

Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr

Das Land Nordrhein-Westfalen, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Durch die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag (23. April 2020) in Nordrhein-Westfalen werden Schülerinnen und Schüler wieder mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Die erarbeiteten Hinweise und Verhaltensregeln sollen allen Beteiligten als Orientierungshilfe insbesondere für das Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei den Fahrten zur Schule dienen. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Schülerinnen und Schüler werden im Vorfeld insbesondere über Social Media informiert.

Eine der dringenden Empfehlungen ist das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken, sogenannte Mund-Nasen-Masken. Die ab Montag (27. April) in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, gilt ab diesem Zeitpunkt auch für den gesamten Schülerverkehr. Darauf haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland heute verständigt.

Eine Liste mit allen Hinweisen und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV und Schülerspezialverkehr finden Sie hier.

Quelle: Land Nordrhein-Westfalen

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