Mehr Mittel für Barrierefreiheit, Bahnverkehr, Automatisierung und Vernetzung

In der sogenannten Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2020 stimmte am 15.11.2019 der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Aufstockung der Mittel für Barrierefreiheit an Bahnhöfen in Höhe von 15 Millionen Euro sowie für das automatisierte und vernetzte Fahren um 31 Millionen Euro – auch für Busse und Bahnen. Der VDV – Branchenverband für über 600 Verkehrsunternehmen des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs – begrüßt zudem die Entscheidung, den Schienenverkehr mehrfach zu stärken: „Nicht nur die Mittel für das Bundesprogramm ‚Zukunft Schienengüterverkehr‘ wurden um zehn Millionen Euro aufgestockt, sondern auch die Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends. „Das zeigt, dass der Bund an mehreren Punkten ansetzt, um den klimafreundlichen Verkehr mit Bus und Bahn zu stärken.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

bdo kritisiert Teile des Klimapakets als Schlag gegen umweltfreundliche Mobilität und fairen Wettbewerb

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat Teile des am 15.11.2019 im Deutschen Bundestag beschlossenen Klimaschutzgesetzes als Eingriff in den fairen Wettbewerb im Verkehrssektor und als Rückschlag für saubere Mobilität kritisiert. Die Busbranche unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Abgeordneten haben aber mit ihrem Votum für das vorliegende Paket der Bundesregierung eine einseitige Bevorteilung der Bahn im Fernverkehr auf den Weg gebracht. Diese geht ganz direkt zu Lasten der Unternehmen im Fernlinien- und im Gelegenheitsverkehr im Bussektor. Damit wird ausgerechnet die laut Umweltbundesamt klimafreundlichste Mobilitätsoption im Fernverkehr benachteiligt. Der bdo kündigt vor dem Hintergrund der Entscheidung an, gegen die steuerliche Benachteiligung der Busse im Fernverkehr zu klagen.

„Wir befürworten die Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz aus voller Überzeugung. Aber: Das Klimaschutzgesetz darf nicht zu einem staatlichen Subventionsprogramm für die angeschlagene DB werden. Da die Bundesregierung an diesem Punkt leider nicht zurück zur Vernunft findet, werden wir nun eine Klage im Namen der betroffenen Busunternehmen anstreben“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zu dem Ergebnis im Bundestag. „Wir haben als Busbranche von Anfang an unsere Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht, dass die umweltfreundliche Mobilität auf der Schiene durch eine kluge Reduzierung der Mehrwertsteuer mit neuen Vorteilen im Wettbewerb gegen die Emissionstreiber Flieger und Pkw gefördert wird. Dabei darf es aber nicht zu einem Nachteil für die direkten Wettbewerber im Busverkehr kommen. Das verstößt gegen die Prinzipien der Marktwirtschaft, gegen das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung und gegen geltendes Recht. Und es bringt soziale Ungerechtigkeit mit sich, wenn Investment-Bankerinnen und Investment-Banker in der 1. Klasse der DB massiv entlastet werden, während beispielsweise Pflegerinnen und Pfleger im Fernbus keinen Steuernachlass erhalten.“ Leonard führte weiter aus: „Das Klimapaket mag gut gemeint sein, in seiner Wirkung richtet es sich aber an diesem Punkt ganz direkt gegen den öffentlichen Personenverkehr mit Bussen – und damit gegen die sauberste Mobilitätsoption im Fernverkehr überhaupt.
Wir sollten es den Menschen leichter machen, sich für den Bus zu entscheiden – und damit gegen Pkw oder Flieger. Daher wäre ein positiver Impuls in Form einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auch hier zwingend.“

Auf entsprechende Kritik an der Benachteiligung des Bussektors im Vergleich zur Schiene reagierten Stimmen aus Bundesfinanz- und Bundesverkehrsministerium zudem mit dem Verweis darauf, dass der Bussektor keine Maut entrichten müsse. Der bdo lehnt diese willkürliche Verknüpfung der Themen ab und sieht darin ein gezieltes Ablenkungsmanöver. Die Ausführung ist zudem inhaltlich irreführend.
Christiane Leonard sagte zum Hinweis auf einen konstruierten Zusammenhang zwischen der Mehrwertsteuer und einer Busmaut: „Die vernünftigen Stimmen in Politik, Wirtschaft und Bevölkerung sind sich doch einig darin, dass wir derzeit deutliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Umwelt und das Klima besser zu schützen. Der öffentliche Personenverkehr mit Bussen ist – auch darin besteht Konsens – ein entscheidender Treiber dafür. Insofern ist schon der Gedanke an eine Busmaut im Grunde lachhaft. Wie soll man das denn den Wählerinnen und Wählern erklären, wenn ausgerechnet der saubere Bus zusätzlich belastet wird. Zudem tragen Busse ihre Wegekosten durch Steuern und Abgaben bereits. Der Vergleich zum Trassenentgelt hinkt, da wir ja auch nicht über eine eigene Infrastruktur mit Dauervorfahrtszeichen verfügen, wie es im Schienenverkehr der Fall ist.“

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer

Mobilitätssektor fordert Klima-Fonds

Anlässlich der abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 hat sich das Präsidium des Deutschen Verkehrsforums (DVF) bei seiner 71. Sitzung für die Schaffung eines Bundesfonds zum Klimaschutz im Verkehr ausgesprochen.
Präsidiumsvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner sagte: “Die Mobilitätswirtschaft und deren Unternehmen müssen mit den klimapolitischen Beschlüssen und Weichenstellungen der Bundesregierung umgehen und weitreichende unternehmerische Entscheidungen verantwortungsvoll treffen. Auch die Bundesregierung muss sicherstellen, dass sie ihre eigenen klimapolitischen Ziele erreicht. Um die erforderlichen öffentlichen Mittel zu bündeln und langfristig verbindlich in den Klimaschutz zu leiten, schlagen wir einen Fonds vor mit folgenden Förderschwerpunkten und Maßnahmen:

•             Anschaffungsförderung emissionsarmer Fahrzeuge für alle Verkehrsträger,

•             Unterstützung der Entwicklung innovativer Antriebe und der erforderlichen Grundlagenforschung,

•             Bereitstellung von Infrastrukturen für emissionsarme und emissionsneutrale Mobilität und Beseitigung bürokratischer Hürden (Ladesäulen und Netzausbau; Tankstellen für Wasserstoff, LNG und CNG; entsprechende Infrastrukturen für Bahn, Luft- und Schifffahrt),

•             Aufbau einer Versorgung mit E-Fuels und Wasserstoff sowie anderen emissionsneutralen Kraftstoffen auf der Basis von Strom aus erneuerbaren Quellen, in den erforderlichen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen,

•             Modernisierung und verstärkter Ausbau des Schienennetzes, des ÖPNV einschließlich der Straßen- und Stadtbahnen, der Wasserstraße,

•             systematische Digitalisierung und Automatisierung des Verkehrs,

•             Effizienzsteigerung und bessere Vernetzung aller Verkehrsträger,

•             Unterstützung neuer Mobilitätsdienste und Mobilitätsplattformen und

•             konsequente Umsetzung internationaler marktbasierter Systeme zur CO2-Reduktion im Luft- und Seeverkehr.”

Klinkner weiter: “Der Klimaschutz im Verkehrssektor ist eine fundamentale Herausforderung. Wir können diese Herausforderung bewältigen. Aber dazu müssen alle umdenken – die Hersteller, die Nutzer und auch die öffentliche Hand. Alle Bausteine müssen systematisch ineinandergreifen.”
Die notwendigen Anreize zum Umstieg auf neue Antriebe und für eine umweltschonende Verkehrsmittelwahl habe das Klimapaket der Bundesregierung zum Teil richtig adressiert. Gleichzeitig müsse die Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden, ferner müssten ÖPNV, Schiene und Wasserstraße ihre Leistung steigern können. Der Masterplan Ladeinfrastruktur habe dazu bereits eine gute Grundlage geschaffen. Innovationen bei der Digitalisierung, dem automatisierten Fahren und den E-Fuels müssten sehr schnell verfügbar gemacht werden. “Wir appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die erforderlichen zusätzlichen Investitionen jetzt zu tätigen und bürokratische Hürden, die einer Modernisierung des Verkehrssystems im Wege stehen, zügig zu beseitigen”, mahnte der DVF-Präsident.

Quelle: Deutsches Verkehrsforum

Weitere E-Busse und Straßenbahnen für Nürnberg

Zum ersten eigenen E-Bus, den die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft seit Anfang 2018 im Einsatz hat, und den sechs E-Bussen, die bereits bestellt sind und ab dem kommenden Jahr auf Nürnberger Linien im Einsatz sein werden, werden sich bis Ende 2022 noch 52 weitere gesellen – dank einer Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Durch die Förderung werden 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber Dieselbussen ausgeglichen, auch 40 Prozent der Kosten für notwendige Ladeinfrastruktur werden gefördert. Insgesamt beläuft sich die Fördersumme auf knapp 24 Millionen Euro. Den Förderscheck hat Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im BMU, am Samstag, 16. November 2019 an Josef Hasler, Vorstandsvorsitzender der VAG, und Tim Dahlmann-Resing, Vorstand Technik und Marketing der VAG, übergeben.

Das Verkehrsunternehmen hat Siemens Mobility außerdem den Auftrag erteilt, neue Straßenbahnen für Nürnberg zu liefern. Die Basisbestellung umfasst zwölf Bahnen des Typs Avenio, die bis Ende 2022 insbesondere zur Angebotsverstärkung geliefert werden sollen. Zudem beinhaltet der Auftrag Optionen für den Bau von weiteren 75 Fahrzeugen, die voraussichtlich bis 2034 beauftragt werden können.

Seit Juni dieses Jahres gibt es desweiteren den Nürnberger Fahrradverleih VAG_Rad. Für Viele sind die Fahrräder aus dem Stadtbild schon nicht mehr wegzudenken. Doch nun steht der Winter vor der Türe. Zeit, die Räder einzumotten?
„Keinesfalls“, betont Stefan Linnert, bei der VAG für den Fahrradverleih zuständig. „Wir haben extra allwettertaugliche Fahrräder beschafft, um unseren Kunden das Radfahren rund ums Jahr zu ermöglichen“. Inzwischen haben sich fast 16.000 Kunden bei VAG_Rad registriert. Von den aktiven Nutzern sind rund 50 Prozent VGN-Abo-Kunden.

Quelle: Städtische Werke Nürnberg GmbH

Für einen besseren ÖPNV im ländlichen Raum

Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

Ziel der Landesregierung ist es, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen attraktiver zu machen – nicht nur in den Städten, sondern auch im ländlichen Raum. Ein Baustein ist der Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“, den das Verkehrsministerium jetzt ausgerufen hat. Kommunen, kommunale Zweckverbände und SPNV-Aufgabenträger können sich ab sofort um Fördermittel bewerben.

„Die Menschen vor Ort müssen sich – in der Stadt wie auf dem Land – darauf verlassen können, von A nach B zu kommen und das zu bezahlbaren Preisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst zum Start des Wettbewerbs. „Bei der Entwicklung von innovativen Mobilitätskonzepten unterstützen wir die Kommunen. Die Bandbreite ist riesig: Ob Schnell- und Expressbuslinien, On-Demand-Verkehre oder die Vernetzung von Verkehrsmitteln und Mobilitätsangeboten wie Car- und Bikesharing: Wir sind gespannt, was sich die Akteure vor Ort einfallen lassen.“
Durch die Modellprojekte sollen Wege aufgezeigt werden, wie in eher ländlich geprägten oder suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver gestaltet werden können.
Städte, Kreise und Gemeinden, kommunale Zweckverbände sowie die Schienenpersonennahverkehr-Aufgabenträger sind nun aufgerufen, Projektskizzen aus zwei Kategorien einzureichen:

1. Entwicklung und Umsetzung eines für Kunden attraktiven, leistungsfähigen und wirtschaftlich zweckmäßigen ÖPNV-Systems im ländlichen Raum;

2. flächendeckender Einsatz von bedarfsgesteuerten Verkehren in peripheren Stadtteilen bzw. suburbanen Gebieten, wie z.B. On Demand-Lösungen.

Für die Erprobung der Modellprojekte stehen bis zum Jahr 2023 insgesamt 30 Millionen Euro bereit. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden. Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt fünf Millionen Euro für ein Projekt über die Laufzeit von maximal drei Jahren.
Projektskizzen für Modellvorhaben sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Januar 2020 einzureichen. Nach Auswahl der Projekte durch eine Jury im Februar 2020 muss ein bewilligungsfähiger Förderantrag spätestens am 1. April 2020 vorliegen. Die Aufnahme des Betriebs soll spätestens im vierten Quartal 2020 erfolgen. Die Projektlaufzeit beträgt mindestens zwei, höchstens jedoch drei Jahre.

Der Projektaufruf ist hier zu finden.

Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW

Doppelspitze beim DVF

Das Präsidium des Deutschen Verkehrsforums (DVF) hat auf seiner Sitzung dem DVF eine Doppelspitze gegeben. Der bisher stellvertretende Geschäftsführer Dr. Florian Eck ist ab dem 1. Januar 2020 gleichberechtigter Geschäftsführer neben der bisherigen Geschäftsführerin Dr. Heike van Hoorn.
Hierzu erklärt DVF-Präsident Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner: “Die Geschäftsführung des DVF leistet hervorragende Arbeit. Mit der Doppelspitze aus Heike van Hoorn und Florian Eck wird das DVF einmal mehr zum Vorreiter – nicht nur in der Mobilität. Die DVF-Geschäftsführung lebt das Prinzip der Doppelspitze bereits heute. Mit der Neustrukturierung vollziehen wir dieses formal nach und stärken gleichzeitig die Schlagkraft der Geschäftsführung.”

Quelle: Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF)

Bester Bundeshaushalt für die Schiene seit Jahren

Das Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene hat die Koalitionspläne für den Bundeshaushalt begrüßt. „Für die klimafreundliche Schiene ist dieser Haushalt der Beste seit vielen, vielen Jahren“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Freitag nach den abschließenden Beratungen des Haushaltsausschusses. „Der Anstieg des Schienenetats wird aber nur dann Deutschland beim Klimaschutz voranbringen, wenn dies kein einmaliger Ausreißer war. Für einen nachhaltigen Klimaschutz im Verkehr kommt es jetzt entscheidend darauf an, dass diese und künftige Bundesregierungen das Investitionstempo für den Zukunftsverkehrsträger Schiene verstetigen und weiter erhöhen.“

Quelle: Allianz pro Schiene e.V.

Nürnberg bekommt neue Straßenbahnen

Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft hat Siemens Mobility den Auftrag erteilt, neue Straßenbahnen für Nürnberg zu liefern. Die Basisbestellung umfasst zwölf Bahnen des Typs Avenio, die bis Ende 2022 insbesondere zur Angebotsverstärkung geliefert werden sollen. Zudem beinhaltet der Auftrag Optionen für den Bau von weiteren 75 Fahrzeugen, die voraussichtlich bis 2034 beauftragt werden können.

Quelle: Städtische Werke Nürnberg, VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft

Bieterausschluss nur nach Einzelfallprüfung

Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter, die sich vertragsbrüchig verhalten haben, nicht ohne Einzelfallprüfung vom Vergabeverfahren ausschließen (EuGH, 03.10.2019, C-267/18).

Früheres vertragswidriges Verhalten

Der ausgeschlossene Bieter setzte während eines früheren Auftrags vertragswidrig einen Unterauftragnehmer ein. Daraufhin kündigte der Auftraggeber den Vertrag.

Ausschluss des Bieters in neuen Verfahren grundsätzlich gerechtfertigt

Der EuGH entschied, dass der Auftraggeber den Bieter nur nach einer Einzelfallprüfung wegen mangelnder Zuverlässigkeit ausschließen darf. Maßgeblich ist, ob die frühere Vertragsverletzung aus Sicht des (neuen) Auftraggebers das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Bieter zerstört.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Der Auftraggeber muss dem Bieter vor dem Ausschluss eine Stellungnahme ermöglichen. Der Bieter kann Abhilfe-maßnahmen benennen, die seine Zuverlässigkeit trotz des vertragsbrüchigen Verhaltens belegen.

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Autor ist Reinhard Böhle, LL.M. von der Partnerschaft HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ gewinnt Bundesteilhabepreis

Am 12. September 2019 erhielten die Vertreter des Landesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen (LSKS) e.V. im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstalteten Inklusionstages die Siegerurkunde für das Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“. Die Prämierung durch Bundesminister Hubertus Heil würdigt damit das Engagement der Sachsen für einen barrierefreien öffentlichen Nahverkehr.

„Im gemeinschaftlichen Projekt werden technische Forderungen und Standards zur Barrierefreiheit von Fahrzeugen und Haltestellen im Nahverkehr erarbeitet und deren Umsetzung überprüft“, so die LSKS-Projektkoordinatorin Kerstin Vietze. Und ergänzt: “Zwar sind wir von einer flächendeckenden Barrierefreiheit des Nahverkehrs im Freistaat Sachsen noch ein gutes Stück entfernt, dennoch würdigt der Gewinn des Bundesteilhabepreises die erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Partnern.“

Heute besteht die Bus- und Straßenbahnflotte der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) bis auf wenige Sonderwagen ausschließlich aus Niederflurfahrzeugen. Sie bedienen insgesamt 721 Haltestellen, von denen bereits 610 barrierefrei oder über eine Rampe eingeschränkt barrierefrei zugänglich sind. Im Zuge des grundhaften Ausbaus bestehender Strecken wird er Anteil barrierefreier Stationen in den nächsten Jahren fortgesetzt. Bei Neubaustrecken wie dem Projekt „Stadtbahn Dresden 2020“ ist Barrierefreiheit Standard.

Quelle: Dresdner Verkehrsbetriebe AG